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Lichterführung auf Segelyachten und Motorbooten
Navigationslichter dienen der Sicherheit aller auf See. Sowohl die Lichterführung, also der Einsatz von Positionslichtern, als auch die Tragweite (Entfernung, aus der das Licht sichtbar ist), die Konstruktion und Montage sind nach der IMO COLREG 72 (deutsch: KVR Teil C, Regel 20- 31) genau definiert. Unser Ratgeber richtet sich an Segler und Sportbootfahrer mit Wasserfahrzeugen bis zu 20 m Länge über alles.
Inhaltsverzeichnis
Richtlinien und offizielle zertifikate:, wann müssen die navigationslichter an bord eingeschaltet sein, welche richtlinien gelten für die lichterführung an bord.
- Woher weiß ich, dass meine Lichter EU- zugelassen sind?
Was ist eine CE-Kennzeichnung?
Wie sind navigationslichter definiert, mindesttragweiten der positionslichter:, wie weit müssen die positionslichter leuchten.
- Welche Beleuchtung braucht mein Boot?
Welche Lichter muss ein Segler oder ein Ruderboot mit Motor führen?
Welche beleuchtung muss ich beim ankern einschalten, wie werden manövrierunfähige fahrzeuge gekennzeichnet.
- Wie kennzeichne ich ein auf Grund gelaufenes Segel- oder Motorboot richtig?
Positionslichter – konventionell und LED:
Was unterscheidet led von herkömmlichen positionslichtern, ersatz-glühlampen konventionell & led, welche vorteile haben positionslichter mit led-technologie.
- Wie funktioniert der Wechsel von Glühlampe auf LED-Navigationslaternen?
Nach den in den COLREGs (Teil C, Regel 20) festgelegten Regeln müssen Navigationslichter an Bord grundsätzlich von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang oder bei verminderter Sicht auch am Tag geführt werden.
Den exakten Wortlaut der geltenden Vorschriften zur Lichterführung können Sie der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO), §8 -10 und den internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR), Teil C Lichter und Signalkörper, Regel 20 - 31 sowie Anlage römisch I 1. – 14 entnehmen:
ACHTUNG: Fahrzeuge, die zur Führung der Bundesflagge berechtigt sind, dürfen grundsätzlich nur zugelassene Navigationslichter und Schallsignalanlagen einsetzen.
Sicherheitstraining
Umgang mit Extrem- und Gefahrensituation auf See.
RYA Yachtmaster Offshore Shorebase / Theorie
Acht Tage und 48 Unterrichtsstunden.
Skippertraining
Skippertraining, Schwerwettertraining, Gezeitentraining, MOB-Training und Seemannschaft.
Woher weiß ich, dass meine Lichter EU-Zugelassen sind?
Eine EU-Zulassung erkennt man an dem Steuerradsymbol (Wheelmark) und der Nummer der sog. Notified Body number. Vom BSH (ehemals DHI) zugelassene Navigationslichter sind mit einer Baumusternummer (wie BSH/00/01/90) markiert.
Doch auch ältere, bereits eingebaute Lichter mit DHI-Zulassung behalten, trotz der Änderungen durch das BSH, ihre Zulassung.
Neben der Steuerrad- und der deutschen BSH-Zulassung verfügen einige Geräte über den „amtlichen Segen“ anderer Länder wie z.B. der RINA (Registro Italiano Navale), MCA (Maritime and Coastguard Agency) und der USCG (United States Coast Guard). Diese Zulassungen werden inzwischen anerkannt, sofern die Zulassung vor der im Ursprungsland anerkannten nationalen Zulassungsstelle stammt.
Nationale Stellen, deren Zulassung aktuell in Deutschland anerkannt sind:
Kanada | Marine Safety Directorate |
China | CCS China Classification Society |
Dänemark | Danish Maritime Authority |
Finnland | Finnish Maritime Administration |
Frankreich | Bureau Veritas S.A. |
England | Marine Safety Agency |
Griechenland | Ministry of Merchant Marine |
Island | Icelandic Maritime Administration |
Italien | Registro Italiano Navale |
Japan | Nippon Kaiji Kyokai Material & Equipment |
Kroatien | Croatian register of Shipping |
Niederlande | Directorate-General for Freight Transport, Shipping Inspectorate |
Norwegen | Sjofartsdirektoratet, Norwegian Maritime Directorate |
Polen | Polski Rejestr Statkow S.A. |
Russland | Russian Maritime Register of Shipping |
Das Steuerradsymbol (Wheelmark) kennzeichnet die Zulassung durch die Marine Equipment Directive (MED). Diese Zulassung gilt für alle EU Mitgliedsstaaten, sowohl für kommerzielle Fahrzeuge als auch für die Freizeitschifffahrt.
0098 = Notified Body number (Zertifizierungsstelle, hier 0098 = Germanischer Lloyd in Hamburg) 18 = Year, in which the mark is affixed, hier 2018
- Eine CE-Kennzeichnung ist durch eine durch den „Inverkehrbringer“ aufzubringende Kennzeichnung, mit der erklärt wird, dass er die besonderen Ansprüche an das entsprechende Produkt kennt und dieses den Anforderungen entspricht. Ein CE-Zeichen ersetzt nicht die Zulassung nach den Kollisionsverhütungsregeln.
- Navigationslichter wurden von der International Maritime Organization (IMO), gemäß den internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Convention on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea, 1972 (COLREGs)), im Abschnitt C und D genau definiert. Es gelten folgende Regeln:
Welche Navigationslichter sind an Bord laut IMO COL REG vorgeschrieben?
Definitionen gemäß den internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (International Regulations for Prevention of Collisions at Sea, COL REG 72):
1. Seitenlichter für Steuerbord und Backbord
Ein grünes Licht an der Steuerbordseite und ein rotes Licht an der Backbordseite, das jeweils unbehindert über einen Horizontbogen von 112,5° geradeaus bis 22,5° achtern zur Bootsachse ausstrahlt. Auf Schiffen von weniger als 20 Meter Länge dürfen die zwei einzelnen Seitenlichter durch ein kombiniertes Zweifarbenlicht ersetzt werden. Dieses muss sich mittig auf der Bug-Heck-Achse befinden.
2. Hecklicht
Ein weißes Licht, das so nah wie möglich am Heck montiert ist und unbehindert über einen Horizontbogen von 135° (67,5° zu jeder Seite) strahlt. Die Montagehöhe soll an die Höhe der Seitenlichter angepasst werden und keinesfalls höher sein.
3. Dreifarbenlaterne für Segelfahrzeuge (Seglerlaterne)
Auf Segelbooten bis 20 m Gesamtlänge dürfen die Seitenlaternen und die Hecklaterne in einer Dreifarbenlaterne, die auf der Mastspitze montiert wird, kombiniert werden. Sobald das Segelschiff unter Motorkraft fährt, ist die Verwendung der Dreifarbenlaterne jedoch unzulässig. Es gelten dann die Regeln für Maschinenfahrzeuge.
4. Topplicht
Ein weißes Licht über der Längsachse des Fahrzeugs, das unbehindert über einen Horizontbogen von 225° strahlt (von recht voraus bis 22,5° achterlicher als querab zu jeder Seite). Die Montagehöhe soll mindestens 1 m höher als die Seitenlichter gewählt werden. Historisch wird das Topplicht auch als Dampferlicht oder Dampferlaterne bezeichnet, da es nur von Schiffen gezeigt wird, die unter Motorkraft fahren.
5. Signallicht, Rundumlicht oder Vollkreislaterne
Ein Licht, das einen Kreis von 360° ausstrahlt. Es darf je nach Anwendung weißes, rotes oder grünes Licht ausgestrahlt werden. Anwendungsbeispiele: Alle Segelboote und Motorboote vor Anker müssen im Bedarfsfall ein weißes Ankerlicht führen. Schiffe über 12 m Länge müssen im Bedarfsfall Fahrstörungslaternen (zwei rote Signallichter übereinander) im senkrechten Abstand von mindestens 1 m zu setzen.
Die Tragweite gibt an aus welcher Entfernung das Licht gesehen werden kann. Die Mindesttragweiten von Navigationslichtern sind je nach Schiffsgröße folgendermaßen vorgeschrieben:
Schiffe bis 12 m Länge über alles | Tragweite in Seemeilen (SM) |
---|---|
Topplicht | 2 SM |
Seitenlicht (Steuerbord / Backbord) | 1 SM |
Hecklicht | 2 SM |
Dreifarbenlaterne (Segelboot, wenn unter Segel) | 2 SM |
Rundumlicht (weiße, rote, grüne Vollkreislaterne) | 2 SM |
Schiffe vom 12 – 49 m Länge über alles | Tragweite in Seemeilen (SM) |
---|---|
Topplicht | 3 SM (bis 20 m) / 5 SM (ab 20m) |
Seitenlicht (Steuerbord / Backbord) | 2 SM |
Hecklicht | 2 SM |
Dreifarbenlaterne (Segelboot, wenn unter Segel) | 2 SM |
Rundumlicht (weiße, rote, grüne Vollkreislaterne) | 2 SM |
Schiffe ab 50 m Länge über alles | Tragweite in Seemeilen (SM) |
---|---|
Topplicht | 6 SM |
Seitenlicht (Steuerbord / Backbord) | 3 SM |
Hecklicht | 3 SM |
Rundumlicht (weiße, rote, grüne Vollkreislaterne) | 3 SM |
Hella Marine Positionslaternen
Hinweis: Werden Segelboote mit Motorkraft bewegt gelten die Regeln für Motorboote und nicht mehr für Segelboote. Die Dreifarbenlaterne darf dann nicht mehr geführt werden.
Lichterführung bei Segelbooten bis 20 m
1 x rote Backbordlaterne
1 x grüne Steuerbordlaterne
1 x Hecklaterne
Zusätzlich erlaubt:
1 x rote Vollkreislaterne an oder nahe der Mastspitze
1 x grüne Vollkreislaterne an oder nahe der Mastspitze
Segler bis 20 m unter Segel
1 x Dreifarbenlaterne
Segelfahrzeuge unter 7 m (Jollen oder kleine Sportboote)
Können aufgrund der Bauart keine Lichter geführt werden, müssen Segelfahrzeuge unter 7 m Länge und Fahrzeuge unter Ruder bei Dunkelheit einen elektrischen Handscheinwerfer oder eine leistungsstarke Taschenlampe zur Vermeidung von Zusammenstößen aufzeigen.
1 x Handscheinwerfer bzw. Taschenlampe
Maschinenfahrzeuge über 12 m
Geführt werden müssen entweder / oder:
1 x weiße Topplaterne vorn
1 x Zweifarbenlicht
Maschinenfahrzeuge unter 12 m
Alternativ können Maschinenfahrzeuge unter 12 m folgende Lichter führen:
1 x weißes Rundumlicht
Maschinenfahrzeuge unter 7 m und 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit (kleine Motorboote, Dingys oder Schlauchboote):
Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge und nicht mehr als 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit können folgende Positionslichter führen: Rundumlicht, Backbord- und Steuerbordlaterne.
Für den Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) gilt: Können aufgrund der Bauart keine Positionslichter geführt werden (z.B. Schlauchboot), dürfen Maschinenfahrzeuge unter 7 m Länge und 7 Knoten in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren. Es sei denn, dass ein Notstand vorliegt. In diesem Fall, ist eine elektrische Leuchte oder eine Laterne mit einem weißen Licht ständig gebrauchsfertig mitzuführen und rechtzeitig zu zeigen, um einen Zusammenstoß zu verhüten.
Links: 1 x weißes Rundumlicht, 1 x rote Backbordlaterne, 1 x grüne Steuerbordlaterne
Rechts: 1 x elektrische Leuchte oder eine Laterne mit einem weißen Licht
Aqua Signal Positionsleuchten konventionell
Solange keine Motorkraft genutzt wird gelten die Regeln für Segelfahrzeuge. Fahrzeuge, die gleichzeitig unter Segel und mit Motor fahren, müssen bei Tag / guter Sicht einen schwarzen Kegel mit Spitze nach unten führen.
Fahren Fahrzeuge unter Segel bzw. Ruder bei Dunkelheit oder bei verminderter Sicht unter Motorkraft, gelten automatisch die Regeln der Lichterführung für Maschinenfahrzeuge. Diese ist dann von der Länge des Bootes abhängig.
Am Tag mit schwarzem Kegel, dessen Spitze nach unten zeigt.
Visuelle Signalmittel
Taschenlampen & Handscheinwerfer
Wie müssen Positionslaternen an Bord montiert werden?
Die Positionslaternen müssen fest und senkrecht zur Konstruktionswasserlinie montiert werden. Topplichter müssen über der Kiellinie und Hecklichter sollten ebenfalls über der Kiellinie angebracht werden.
Tagsüber vor Anker? Dies müssen Sie mit einem schwarzen Ankerball kenntlich machen (der hier augenscheinlich vergessen wurde).
Liegt das Fahrzeug außerhalb einer von der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde als Anker- und Liegestelle für Kleinfahrzeuge bekannt gemachten Wasserfläche vor Anker, muss dies wie folgt angezeigt werden:
Am Tag ein schwarzer Ball, bei Nacht 1 x weißes Rundumlicht
Ankerlaternen
Ist Ihr Boot manövrierunfähig* wird dies folgendermaßen zur Anzeige gebracht:
Stehend: 2 x rotes Rundumlicht, 2 x schwarzer Ball untereinander (tagsüber)
Bei Fahrt: 1 x rote Backbordlaterne, 1 x grüne Steuerbordlaterne, 1 x weiße Hecklaterne
Ein Fahrzeug ist manövrierunfähig , wenn es wegen außergewöhnlicher Umstände (z. ... Ausfall der Ruder- oder Maschinenanlage) nicht so wie vorgeschrieben manövrieren und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Wie kennzeichne ich einen auf Grund gelaufenes Segel- oder Motorboot richtig?
Ist Ihr Boot auf Grund gelaufen wird dies wie folgt zur Anzeige gebracht:
2 x rotes Rundumlicht, 1 x weißes Rundumlicht, 3 x schwarzer Ball untereinander (tagsüber)
Auf Positionslichter spezialisierte Hersteller wie zum Beispiel Aqua Signal oder Hella Marine liefern ein breites Sortiment international zugelassener Navigationslichter. Diese sind sowohl konventionell (mit BSH-Glühlampe) oder mit fest verbauten, lichtemittierenden Halbleiter-Bauelementen (LEDs) betrieben werden. Die zum Betrieb nötigten Glühlampen sind Bestandteil bei der Zulassung. Auch Ersatz-Glühlampen müssen zertifiziert sein, damit die Zulassung und damit auch der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Für Schiffe unter 20 m gilt: Heck- und Ankerlicht benötigen BSH-Zugelassene Glühbirnen mit 10 Watt, alle übrigen Navigationslichter benötigen 25 Watt.
Ersatz-Leuchtmittel für Serie: | Heckl. / Ankerl. 12 V/10W | Stb./BB, Topp- / Runduml. 12 V/25W |
---|---|---|
Aqua Signal, Serie 40 | SVB Art. Nr. 10203 | SVB Art. Nr. 10206 |
Aqua Signal, Serie 41 | SVB Art. Nr. 10203 | SVB Art. Nr. 10206 |
Aqua Signal, Serie 50 | SVB Art. Nr. 10203 | SVB Art. Nr. 10206 |
Hella Marine, Serie 2984 | SVB Art. Nr. 10203 | SVB Art. Nr. 10206 |
Alle oben aufgeführten Serien mit BAY15d-Sockel könnten alternativ mit einem High-Power LED-Einsatz betrieben werden. Der große Vorteil besteht darin, dass der LED-Einsatz multispannungstauglich ist (10-30 V), und im Betrieb gerade einmal 3 Watt verbraucht. Da hier, je nach Gehäuse die Lichtfarbe, die Tragweite oder der Abstrahlwinkel variieren können ist dieses Leuchtmittel bisher NICHT international zugelassen
Nach wie vor ist auf Segelyachten der Energieverbrauch ein zentrales Thema. Dies gilt vor allem für Blauwassersegler, die gerne auch längere Strecken am Stück segeln. Die Argumente für eine Umrüstung auf LED- Technologie hat einige Vorteile:
- Hohe Energieeinsparung aufgrund des geringen Stromverbrauchs
- Lange Lebensdauer (über 10.000 Stunden)
- MultivoltTM-Technologie (10-30V) mit größerer Toleranz gegen Spannungsspitzen
- Kompakte und leichte Gehäusekonstruktionen
- Wassergeschützte, hermetisch versiegelte Gehäuse
- Wartungsfrei
Bei einem Komplettwechsel von konventionellen Positionsleuchten auf LED-Laternen können Sie sicher sein, dass Leuchten mit BSH-Prüfsiegel / EU-Steuerrad alle Eigenschaften in Bezug auf Lichtfarbe (keine Blaustich-Gefahr), Tragweite und Abstrahlwinkel erfüllen und Sie KVR- gerecht unterwegs sind.
Positionslichter mit LED Technologie
Wie funktioniert der Wechsel von Glühlampe auf LED- Navigationslaternen?
Der Austausch Ihrer Positionslichter lässt sich oft einfach durchführen, da die Hersteller meist die gleichen Befestigungspunkte für LED-Laternen nutzen oder eine Adapterplatte zur weiteren Verwendung bestehender Bohrlöcher bereithalten:
Bestehende Serie: | Neue LED-Serie: |
---|---|
Aqua Signal, Serie 40 mit quicfits-Sockel | Serie 34 mit quicfits-Sockel |
Aqua Signal, Serie 41 | Serie 43 (nutzt identische Bohrlöcher) |
Aqua Signal, Serie 40 und 50 | Serie 43 mittels Adapterplatte, SVB Art. Nr. 14557 |
Aqua Signal, Serie 40 und 50 | Serie 44 mittels Adapterplatte, SVB Art. Nr. 14557 |
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Lichterführung auf See
Die korrekte Lichterführung ist für die Navigation auf See von großer Bedeutung. Doch welche Situation erfordert welche Sichtzeichen? Wir bringen Licht ins Dunkel.
Positionslichter, auch als Sichtzeichen bezeichnet, zeigen bei schlechter oder verminderter Sicht und Nachts Position, Zustand, Situation und Lage (die relative Position zum eigenen Schiff), von Schiffen an. Die Anordnung, Farben und Kombination der verschiedenen Positionslichter ergibt die Lichterführung.
Die korrekte Lichterführung ist für die Navigation auf See von großer Bedeutung und helfen bei der Vermeidung von Zusammenstößen oder Havarien auf dem Wasser. Zudem ist die Lichterführung auch Bestandteil der theoretischen Prüfung zum Sportbootführerschein See
Was die verschiedenen Positionslichter aussagen und was es bei der korrekten Lichterführung zu beachten gibt, erklären wir im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
- Definition und Arten von Positionslichtern
Sichtzeichen in der Übersicht
- Regeln zur Zulassung von Positionslichtern
Lichterführung: Definition und Arten von Positionslichtern
Positionslichter müssen in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang geführt werden. Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, auch am Tag.
Positionslichter finden bereits seit der Antike Anwendung in der Schifffahrt. 1889 wurde auf der Internationalen Marinekonferenz in Washington von 27 Staaten eine einheitliche Lichterführung beschlossen. Seit 1972 ist die Lichterführung von den Internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) festgelegt und weltweit gültig. In Deutschland wurden die gleichen Regeln in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung übernommen.
In den KVR wird zwischen folgenden Positionslichtern unterschieden:
Seitenlichter
Rundumlicht, schlepplicht.
Ein Topplicht ist ein nach vorn strahlendes, weißes Licht. Über die Längsachse sichtbar über einen Horizontbogen von 225° (je 112,5° seitlich)
Ein Hecklicht nach hinten strahlendes, weißes Licht, achtern (Heck) befestigt. Der Horizontbogen beträgt 135° ( 67,5° je Seite)
Seitenlichter bestehen aus einer roten (Backbord) und einer grünen (Steuerbord) Licht. Die Sichtbarkeit pro Seite beträgt 112,5°
Ein Rundumlicht ist ein weißes Licht mit einem Horizontbogen von 360°, also von allen Seiten sichtbar
Das Schlepplicht entspricht einem Hecklicht in gelber statt weißer Farbe. Auf Schleppern mit Anhang im Schlepptau wird es zusätzlich zum Hecklicht oberhalb geführt.
Was die Lichterführung anzeigt
Aus der Kombination der Positionslichter, deren Winkel und Farbe lassen sich auf See mehrere Informationen von anderen Booten und Schiffen „ablesen“. Dazu gehört:
- wohin ein anderes Schiff fährt
- womit es angetrieben wird (Motor, Segel)
- wie groß (lang) ein anderes Schiff ist
- ob es Fahrt macht
- ob es manövrierbehindert ist
- ob es manövrierunfähig ist
- ob es ankert
- ob es auf Grund liegt
- ob es sich um ein Behördenfahrzeug im Einsatz handelt
- ob es sich um einen Verbund handelt
- um welche Art eines Einsatzes/Arbeiten es sich handelt
KVR und Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung schreiben für die korrekte Lichterführung folgende Sichtzeichen vor:
Allgemeine Sichtzeichen für Maschinenfahrzeuge und Segler
- Maschinenfahrzeuge in Fahrt unter 12 m Länge
- Maschinenfahrzeug in Fahrt unter 50 m Länge
- Segelfahrzeug mit Maschinenkraft
- Segelfahrzeug in Fahrt
- Segelfahrzeug in Fahrt unter 20 m Länge
- Maschinenfahrzeug unter 7 m Länge oder Segelfahrzeug unter 12 m Länge, wenn andere Lichter nicht geführt werden können
Sichtzeichen zur Anzeige von Manövrierunfähigkeit, Manövrierbehinderung und Co.
- Manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt mit Fahrt durchs Wasser
- Fahrzeug auf Grund von mindestens 50 m Länge
- Manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser
- Tiefgangbehindertes Fahrzeug
Sichtzeichen von fischenden und ankernden Fahrzeugen sowie gefährlichen Gütern
- Fischender Trawler mit Schleppnetz in Fahrt durchs Wasser
- Fischereifahrzeug mit Treibnetz
- Fahrzeug mit gefährlichen Gütern oder ein nicht entgaster Tanker
- Ankerndes Fahrzeug unter 50 m Länge
Sichtzeichen für Schub- und Schleppverbände sowie weitere Zeichen
- Maschinenfahrzeug, das Schießscheiben schleppt (Bundeswehr)
- Schubverband unter 50 m Länge
- Schleppverbände
- Nicht frei fahrende Schiffe
- Schiffe mit Taucher unter Wasser
Welche Positionslichter zugelassen sind
Positionslichter müssen über eine EU-Zulassung verfügen. Diese Zulassung wird an den jeweiligen Produkten mit einem Steuerrad als Symbol („Wheelmark“) und eine Zulassungsnummer („Notofied Body Number“). Vom BSH (Bundesamt für Seefahrt und Hydrographie) zugelassene Lichter verfügen zusätzlich über eine Baumuster-Nummer.
Positionslichter können entweder mit sogenannten BSH-Glühlampen, also konventionellen Lcuchtmitteln, bestückt sein, oder seit einigen Jahren häufiger als LEDs. Alle eingesetzten Glühlampen müssen über eine Zulassung verfügen, auch Ersatzmittel an Bord.
- PDF-Download der Broschüre „Lichterführung“ des BSH
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Sea Help News
Lichterführung auf yachten : welche sichtzeichen müssen geführt werden.
Die korrekte Lichterführung (setting of navigation lights, carrying of lights) ist – für Deutschland – in den Kollisionsverhütungsregeln ( KVR ), der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung ( SeeSchStrO ) bzw. der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordung ( BinnenSchStrO ) geregelt, um Kollisionen und Havarien zu verhindern. Welche Lichter sind auf Sportbooten vorgeschrieben? Wann müssen sie geführt werden? – Skipper-Tipps der SeaHelp-Redaktion für einen gelungenen Törn.
Zunächst gilt: die (elektrischen) Lichter müssen von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang sowie am Tage bei unsichtigem Wetter auf See und im Fahrwasser von Booten und Schiffen geführt werden. So sollen Zusammenstöße und Havarien auf dem Wasser verhindert werden. Man unterscheidet bei der Lichterführung Seitenlichter, Topplicht, Hecklicht, Schlepplicht, Rundumlicht und Funkellicht.
Für alle Lichter ist zudem eine bestimmte Tragweite zwischen einer und sechs Seemeilen vorgeschrieben. Vom BSH zugelassene Navigationslichter entsprechen einer nationalen Zulassung und sind mit einer Baumusternummer markiert. Vom Deutschen Hydrographischen Institut (DHI) zugelassene Ausrüstungsgegenstände behalten ihre Gültigkeit. Von einer benannten Stelle zugelassene Navigationslichter entsprechen einer EU-Zulassung nach MED und sind mit einem Steuerrad markiert. Achtung: ein CE-Zeichen ersetzt nicht die Zulassung nach den KVR!
Bestimmungen für Yachten unter 20 Meter Länge
Yachten unter Segeln, die unter 20 Meter lang sind, müssen danach Seitenlichter in Zweifarbenlaternen und ein Hecklicht führen, alternativ eine Dreifarbenlaterne. Auch möglich ist das Führen eines roten über einem grünem Rundumlicht. Die Mindesttragweite beträgt zwei Seemeilen.
Unter Motor ist ein Topplicht (3 sm) mindestens 2,50 Meter über dem Schandeck zu führen, Seitenlichter in Zweifarbenlaternen (2 sm) sowie ein Hecklicht (2 sm). Falls zugleich gesegelt wird, ist ein Motorkegel zu setzen. Ist die Yacht manövrierunfähig oder -behindert, müssen Fahrstörungslichter (2 sm) sowie Fahrstörungs-Tagzeichen geführt werden. Vor Anker ist ein Ankerlicht zu setzen bzw. ein Ankerball. Sitzt die Yacht auf Grund, sind Grundsitzer-Lichter zu führen (2 sm) bzw. Grundsitzer-Bälle.
Vereinfachte Voraussetzungen für Yachten unter 12 Meter Länge
Yachten unter Segeln, die unter 12 Meter lang sind, müssen ebenfalls Seitenlichter in Zweifarben-Laternen führen, die Mindesttragweite beträgt hier jedoch nur eine Seemeile (KVR) bzw. zwei Seemeilen (SeeSchStrO). Zusätzlich sind vorgeschrieben ein Hecklicht (2 sm) bzw. eine Dreifarben-Laterne (KVR).
Nach der SeeSchStrO kann ein weißes Rundumlicht (2 sm) geführt werden, falls Laternen nicht fest montierbar sind. Falls auch diese Laterne nicht fest montierbar ist, besteht ein Fahrverbot bei Nacht und schlechter Sicht (es sei denn, ein Notstand liegt vor – dann muss eine weiße Leuchte ständig an Bord mitgeführt werden).
Unterschiede zwischen Yachten unter Segeln und unter Motor
Yachten unter Motor unter 12 Meter Länge müssen ein Topplicht (2 sm) mindestens ein Meter über den Seitenlichtern führen – Seitenlichter in Zweifarbenlaterne (1 sm nach KVR, 2 sm nach der SeeSchStrO) sowie ein Hecklicht (2 sm). Alternativ kann ein Rundumlicht (2 sm) anstatt Topp- und Hecklicht montiert werden (ein Motorkegel ist zu setzen, falls zugleich gesegelt wird).
Ist die Yacht manövrierunfähig oder -behindert, sind hier keine Fahrstörungslichter bzw. -tagzeichen vorgeschrieben. Bei Taucherarbeiten ist jedoch mindestens die Flagge „A“ des Internationalen Signalbuchs bzw. ein rotes über weißem über rotem Rundumlicht zu setzen (KVR). Nach der SeeSchStrO müssen keine Fahrtstörungslichter und -tagzeichen gezeigt werden, auch nicht bei Taucherarbeiten.
Vor Anker ist ein Ankerlicht zu setzen (2 sm) bzw. ein Ankerball (KVR). Nach der SeeSchStrO ist kein Ankerball und -licht auf bekanntgemachten Anker- und Liegestellen nötig. Sitzt die Yacht auf Grund, brauchen Grundsitzer-Lichter und -bälle nicht geführt werden (KVR); nach der SeeSchStrO sind diese nur in engen Fahrwassern u.ä. nötig. Weitere Vereinfachungen gibt es für Yachten und Boote unter sieben Meter Länge.
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Geldbuße droht – Skipper und Eigentümer sind für Positionslaternen verantwortlich
Generell gilt jedoch, dass Skipper und Eigentümer der Yacht dafür verantwortlich sind, dass die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Positionslaternen jederzeit gewährleistet sind. Ist die Wirksamkeit oder Betriebssicherheit erkennbar beeinträchtigt, so haben sie unverzüglich für die sachgemäße Instandsetzung zu sorgen; eine Reparatur darf nur in einem vom BSH anerkannten Reparaturbetrieb erfolgen, von dem sie auch bescheinigt werden muss.
Wer sein Schiff mit nicht zugelassenen „Posis“ ausrüstet, sie falsch angebracht oder falsch abgeschirmt führt oder nicht für eine sofortige Instandsetzung in einem anerkannten Reparaturbetrieb sorgt, begeht übrigens kein „Kavaliersdelikt“: es handelt sich um dann eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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Lichterführung
- Die Rose ist in 32 Strich eingeteilt. D.h ein Strich ist 360 / 32 = 11,25°
- und lampen (rot und grün) haben jeweils einen 10 Strich-Sektor 10 * 11,25 = 112,5° von recht voraus bis zwei Strich achterlicher als dwars (dwars = querab)
- die Lampen 225° (20 Strich) (von BB zwei Strich achterlicher als dwars über recht voraus bis STB zwei Strich achterlicher als dwars.
- Die 135° 12 Strich) schliesst den Kreis von Backbord 2 Strich achterlicher als dwars über achteraus bis Steuerbord 2 Strich achterlicher als dwars.
- Andere Lampen sind rumdum, D.h. Sie bescheinen eine Vollkreis und sind von überall zu sehen. Das gilt für Rot, Weiß und Grün. Am Tag werden diese durch schwarze Bälle, Rhombus , Dreieck (Kegel) mit Spitze nach unten (Segler mit laufender Maschine) oder Fischerkorb (zwei Dreiecke mit der Spitze zueinander) dargestellt. Die müssen Sie einfach nur lernen.
Hier klicken, um die Sektoren der Postionslampen einzublenden
Tafel Lichterführung
- Kann ich das Fahrzeug kurz hinter dem Heck passieren?
- Wird das Fahrzeug meinen Kurs kreuzen?
- Sollte ich einen großen seitlichen Abstand halten?
- An welcher Seite sollte ich das Fahrzeug passieren?
Simulation Lichterführung
Es geht hier nicht um Ausweichregeln, sondern nur um das Erkennen der Lichterführung. Wenn ich allerdings mit einem Yoghurtbecher unterwegs bin, würde ich mich immer freihalten . Lassen sie es bitte nicht darauf ankommen, dass sie der Wachhabende auf der Brücke gesehen hat. Es ist sicher nicht verkehrt, erst mal einen Nachttörn mit einem erfahrenen Skipper zu machen, bevor man es selbst als Skipper verantwortet. In engen Passagen mit viel Verkehr und unsichtigem / schlechten Wetter ist das u.U. durchaus eine Herausforderung.
Hier noch einen Merkspruch für Begegnungen:
Stehende peilung und auswandern:.
- Bleibt die Seitenpeilung zu einem potenziell ihren Kurs kreuzenden Objekt konstant, besteht Kollisionsgefahr.
- Wandert die Peilung aus in Richtung Mittschiffslinie, wird das Fahrzeug vor ihnen vorbeiziehen / passieren
- Wandert die Peilung nach achtern aus, wird das Fahrzeug hinter ihnen ihren Kurs kreuzen.
SVG-Grafik Lichterführung Nacht
In der realen Nacht auf See (z.B. bei Mondlicht) werden sie wahrscheinlich etwas mehr sehen als nur die Positionslampen. Bei Kreuzfahrtschiffen haben sie evtl eher Schwierigkeiten die Positionslampen in dem Lichtgewimmel zu sehen.
Wenn sie Nachts ein Fahrzeug sichten, so sollten sie sich folgende Standardfragen stellen
- Was für ein Fahrzeug sehen Sie?
- In welche Richtung bewegt sich das Fahrzeug
- Welche Seite des Fahrzeugs sehen Sie?
- Haben sie eine stehende Peilung des Objektes?
- Besteht eine Kollisionsgefahr?
Wählen sie eine Situation :
Lichterführung
Lichterführung auf see.
Um Schiffe bei Nacht und/oder schlechter Sicht unterscheiden zu können, sind je nach Typ, Fahrtweise etc. entsprechende Lichter zu führen - diese Lichter dienen allerdings nicht dazu um zu sehen, sondern um gesehen zu werden. Grundsätzlich zu unterscheiden gilt es: RUNDUMLICHT: Dieses strahlt einen Vollbogen von 360° TOPPLICHT: Dieses strahlt nach vor bzw. teilweise zur Seite und zwar in einem Bogen von 225° SEITENLICHTER: Diese (rot/grün) strahlen seitlich und nach vor zu je 112,5° HECKLICHT: Das Hecklicht strahlt einen Bogen von 135° nach hinten. Nachfolgend die Radien von oben aus betrachtet:
Radien der Lichterführung:
Ankerlieger:.
Ankerlieger müssen bei Nacht ein weisses Rundumlicht im Mast führen. Die seitlichen Lichter sowie das Hecklicht dürfen nicht eingeschaltet sein!
Segelfahrzeuge unter Segelantrieb:
Segelyachten unter Segelantrieb (also ohne Flautenschieber) führen bei Nacht die seitlichen Lichter (Backbord rot / Steuerbord grün) sowie das Hecklicht.
Segelfahrzeuge unter Motor:
Segelyachten die unter Motor oder Motorunterstützung fahren, müssen die seitlichen Lichter, das Topplicht sowie das Hecklicht eingeschaltet haben.
Motorfahrzeuge bis 50m:
Motorfahrzeuge bis 50 Meter Länge führen bei Nacht in Fahrt die beiden seitlichen Lichter sowie das Topp- und Hecklicht:
Motorfahrzeuge über 50m:
Motorschiffe über 50m Länge müssen bei Nacht die seitlichen Lichter, das Hecklicht sowie 2 Topplichter führen:
Trawlende Fischer:
Trawlende Fischer (Fischer mit Schleppnetz oder einem anderen geschleppten Fischfanggerät unterwegs sind) führen bei Nacht die Seitenlichter, ein weisses und grünes Rundumlicht, ein Topplicht sowie das Hecklicht. Bei weniger als 50m Länge entfällt das Topplicht.
Nicht trawlende Fischer:
Nicht-trawlende Fischer (mit seitlich ausgebrachtem Fanggerät - Treibnetz) führen bei Nacht die Seitenlichter, das Hecklicht, ein rotes und ein weisses Rundumlicht sowie seitlich ein weisses Rundumlicht (auf der Seite des Fanggerätes):
Lotsenfahrzeuge führen bei Fahrt in der Nacht die beiden Seitenlichter, ein weisses Hecklicht und ein weisses über einem roten Rundumlicht im Topp:
Manövrierunfähige Fahrzeuge:
Manövrierunfähige Fahrzeuge führen bei Fahrt in der Nacht die beiden Seitenlichter, ein weisses Hecklicht sowie 2 rote Rundumlichter im Topp:
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Welche Beleuchtung braucht mein Boot? Beispiele für die korrekte Lichterführung bei Segelbooten: Hinweis: Werden Segelboote mit Motorkraft bewegt gelten die Regeln für Motorboote und nicht mehr für Segelboote. Die Dreifarbenlaterne darf dann nicht mehr geführt werden.
Lichterführung eines Segelboots in Fahrt. 1. Allgemein Ein Segelfahrzeug in Fahrt muss die Seitenlichter rot/grün und das Hecklicht führen. Über 20 m müssen diese Lichter, wie hier zu sehen, als getrennte Lampen geführt werden. 2. Unter 20 Metern Ein Segelboot unter 20 m darf die Seitenlichter als 2-Farben-Laterne führen. oder
Die Lichterführung ist für die Navigation in der Schifffahrt bedeutsam und dient vor allem der Verhütung von Havarien. Seit der Antike ist sie Gegenstand der Gesetzgebung, zuerst im Rhodischen Seegesetz von 740, das für die Kennzeichnung von vor Anker liegenden Schiffen bei Nacht ein weißes Licht vorschrieb. [1] .
Die korrekte Lichterführung ist für die Navigation auf See von großer Bedeutung und helfen bei der Vermeidung von Zusammenstößen oder Havarien auf dem Wasser. Zudem ist die Lichterführung auch Bestandteil der theoretischen Prüfung zum Sportbootführerschein See.
er als die Seitenlichter zu mon-tieren. Auf einem Segelfahrzeug darf eine Dreifarbenlaterne (kombinierte Heck-Seiten-Laterne) an der Mastspit-ze oder in deren Nähe geführt werden, allerdings nur, wenn das Segelfa.
Yachten unter Segeln, die unter 20 Meter lang sind, müssen danach Seitenlichter in Zweifarbenlaternen und ein Hecklicht führen, alternativ eine Dreifarbenlaterne. Auch möglich ist das Führen eines roten über einem grünem Rundumlicht. Die Mindesttragweite beträgt zwei Seemeilen.
Lichterführung Sie sehen hier eine Kompassrose mit einer Stricheinteilung, wie sie auf alten Segelschiffen üblich war. Kennen Sie diese Meldung? Segler vier Strich Steuerbord Damit ist klar, der Segler befindet sich an Steuerbord, im Winkel von ca. 45° vom eigenen Kurs. Was hat die Lichterführung mit einer solchen Kompassrose und Strich zu tun?
Lichterführung und Schallsignalanlagen. auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt. Einführung. Navigationslichter (bisher: Positionslaternen) helfen, zum Beispiel Schiffsgröße, -lage und -typ auch nachts und bei schlechter Sicht aus größerer Entfernung zu erkennen. Das dient der Sicherheit aller auf See.
Segelfahrzeuge mit Maschinenantrieb mit Lichterführung gemäß Buchstabe a) können anstelle der Seitenlichter und des Hecklichtes ein Dreifarben-Topplicht führen.
Segelyachten unter Segelantrieb (also ohne Flautenschieber) führen bei Nacht die seitlichen Lichter (Backbord rot / Steuerbord grün) sowie das Hecklicht. Segelfahrzeuge unter Motor: Segelyachten die unter Motor oder Motorunterstützung fahren, müssen die seitlichen Lichter, das Topplicht sowie das Hecklicht eingeschaltet haben.