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Dokumentation , Hintergrund
Mit dem eigenen Boot aufs Steinhuder Meer
Das Steinhuder Meer ist Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet, Naherholungsziel für Menschen nicht nur aus der Region – und ein begehrtes Terrain für Bootsfahrten, Segelboote und Surfer. Was zu beachten ist, wenn man mit dem eigenen Paddelboot aufs Wasser will …
Kanufahren, Paddelboot steuern, Schlauchbootausflüge – all das geht auch auf dem Steinhuder Meer. Allerdings sind die Regeln dafür meist strenger als die, die auf anderen Seen, Flüssen, Kanälen oder an Nord- und Ostsee gelten. In einigen Fällen sind die Vorschriften, die Freizeitkapitäne und Sportler beachten müssen, aber auch lockerer als anderswo. Ein Überblick über die Regeln, die auf dem Steinhuder Meer beachtet werden müssen.
Das Steinhuder Meer ist Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet, Naherholungsziel für Menschen nicht nur aus der Region – und ein begehrtes Terrain für Bootsfahrten, Segelboote und Surfer. An der Steinhuder Promenade kann man bei diversen Anbietern Tret-, Ruder- und Elektroboote mieten für einen kleinen Ausflug auf dem Wasser. Fahrgastschiffe bringen Ausflügler zur Insel Wilhelmstein oder bieten Rundfahrten an. Segler sind in der Regel Mitglied in einem Yachtclub samt privater Steganlage, Anwohner direkt am Wasser haben ebenfalls meist ihre Privatanlegeplätze und -boote. Aber kann man auch mit einem eigenen privaten Boot aufs Steinhuder Meer, wenn man keine Liegegebühren zahlen will, kein Haus am Ufer besitzt und kein Clubmitglied werden möchte? Man kann. Aber man muss eine Menge beachten: Was genau man darf und was nicht, steht in der DStMVO, der Verordnung für den Dümmer und das Steinhuder Meer …
Wer fahren darf: Alle
Prinzipiell jeder darf fahren, er muss jedoch psychisch und körperlich fit sein, und nicht etwa von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder Müdigkeit beeinträchtigt werden. Auch auf dem Steinhuder Meer gibt es eine Promillegrenze : Wer mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat oder mit mehr als 0,25 mg/l ins Röhrchen pustet, darf auf dem Steinhuder Meer nicht ans Steuer (oder Paddel). Einen Bootsführerschein braucht man i. d. R. nicht. Auch eine Altersgrenze gibt es nicht.
Wann man fahren darf: Weder nachts noch im Winter
Vom 1. November bis zum 19. März macht das Steinhuder Meer Winterschlaf. Bootfahren ist dann nicht erlaubt. Nur zwischen dem 20. März und 31. Oktober darf auf dem Steinhuder Meer gepaddelt, gerudert oder sonstwie gesteuert werden. Auch Nachtfahrten sind nicht erlaubt: Eine Stunde nach Sonnenuntergang muss man runter sein vom Wasser, eine Stunde vor Sonnenaufgang darf man frühestens drauf aufs Steinhuder Meer.
Welche Boote man fahren darf: kleine und langsame
Mit kleinen Kanus, Schlauch- oder Ruderbooten kann man i.d.R. problemlos aufs Wasser. Kleine Boote ohne Eigenantrieb, die also mit Muskelkraft bewegt werden, sind auf dem Steinhuder Meer uneingeschränkt erlaubt. Auch kleine Elektroboote können gefahren werden, also z. B. auch Schlauchboote mit zusätzlichem Elektromotor. Nur wer mit Elektromotoren über 10 PS (7,35 kW) unterwegs ist oder ein Boot hat, das länger als 7,6 Meter ist, bräuchte eine Ausnahmegenehmigung, denn diese sind grundsätzlich nicht erlaubt. Surfer und Segler benötigen einen Segel-/Surfschein.
Die reguläre Führerscheinfreiheit für Motorboote bis 15 PS gilt auch für das Steinhuder Meer, doch zusätzlich existiert noch die Grenze für Elektromotoren bis 10 PS. Die Regeln für das Steinhuder Meer sind insofern strenger als bei anderen Binnengewässern, denn der motorbetriebene Schiffsverkehr soll im Landschaftsschutzgebiet möglichst gering gehalten werden, um die Natur so wenig wie möglich zu stören. Nur unter 10 PS geht’s ohne Papierkram. Die Benutzung von Verbrennungsmotoren ist auf dem Steinhuder Meer bis auf wenige Ausnahmen aus Gründen des Naturschutzes komplett verboten.
Wo man an- und ablegen darf: an wenigen Stellen
Sich einfach irgendwo einen schönen Platz am Ufer suchen und die Leinen losmachen geht nicht. In-See-Stechen und Anlegen ist nur in Häfen und an Stegen erlaubt. Für Kanus und kleine Boote wurden extra zu diesem Zweck abseits der privaten Hafenanlagen und touristischen Stege besondere sog. Kanu-Einsatzstellen gebaut, deren Plattformen eine geringere Höhe zur Wasseroberfläche haben. Natürlich kann man hier nicht nur mit dem Kanu, sondern auch mit dem Ruder- oder Schlauchboot starten.
Auf Wunstorfer Seite gibt es exakt 5 dafür gedachte Plätze, wo man sein Boot bequem aufbauen, zu Wasser lassen und auch wieder anlegen lassen kann. Zwei am Hagenburger Kanal (die mit dem Auto über Hagenburg erreicht werden können), einer an den Strandterrassen (Parkplatz in der Nähe) sowie in Promenadennähe/Hafen in Steinhude. Außerdem befindet sich noch eine Anlegestelle auf der Badeinsel, die jedoch nur zu Fuß erreichbar ist. Zwischendurch anlegen kann man unterwegs natürlich auch an anderen öffentlichen Stegen. Auf Mardorfer Seite, am Nordufer, gibt es 4 weitere Einsatzstellen.
Wie man fahren darf: den Touristen nicht in die Quere
Anders als im Straßenverkehr sind auf dem Wasser die „Vorfahrtsregeln“ nicht für alle gleich. Außerdem hat ein bestimmter Schiffstyp auf dem Steinhuder Meer immer Vorfahrt : Fahrgastschiffen (haben eine grün-weiße Flagge gehisst) muss man stets ausweichen. Ansonsten gelten die üblichen Wasserregeln: Segelschiffe (wenn sie segeln) haben „Vorfahrt“ vor Booten mit Motor, Paddel, etc. Wer mit Motor fährt, muss außerdem allen anderen ausweichen. Greift keine Sonderregel, gilt auf dem Wasser wie im Straßenverkehr „rechts vor links“: ein von Steuerbord kommendes Boot hat „Vorfahrt“ (nur für Segelschiffe untereinander gelten abhängig vom Wind noch einmal besondere Vorschriften).
Was das Boot haben muss: nicht viel
Man braucht nicht viel an Bord zu haben, aber einige Dinge sind auch auf dem Steinhuder Meer obligatorisch. Ein Kennzeichen ist nicht erforderlich, selbst einen Schiffsnamen müssen kleine Boote nicht haben (haben sie aber natürlich meistens trotzdem). Erst Segelboote ab 6-Quadratmeter-Segel brauchen zwingend eine Kennzeichnung. Notsignalmittel, Schwimmwesten etc. sind auch nicht vorgeschrieben, trotz der geringen Wassertiefe im Steinhuder Meer aber sinnvoll. Auch Beleuchtung bzw. Positionslichter benötigt man nicht an Bord (denn Nachtfahrten sind ja verboten). Sie schaden allerdings auch nicht in der Dämmerung. Der einzige Ausrüstungsgegenstand, den man auf dem Steinhuder Meer dabeihaben muss, sind Signalbälle fürs Ankern oder für zusätzliche Motoren: Wer einen Anker hat und diesen benutzt, muss einen mindestens 30 cm großen Ankerball (schwarzer Ball oder Scheibe) dabeihaben und ihn hissen, um anderen Booten den Ankerzustand anzuzeigen. Und als Segelboot muss man einen schwarzen Kegel setzen, wenn man zusätzlich mit Motor fährt.
Wo man fahren darf: nicht in die Seerosen …
Viele Bereiche des Steinhuder Meers sind für den Menschen komplett tabu. Um Fauna und Flora zu schützen, darf auf dem See nicht wahllos gefahren werden. Vor allem das Ost- und Westufer des Steinhuder Meers stehen komplett unter Naturschutz. Hier darf man nicht in die Nähe des Ufers navigieren. Auch die Badestellen sind für Boote tabu. Gekennzeichnet sind diese Gebiete mit roten Bojen . Aber auch um bojenlose Schwimmpflanzen und Reusen (mit aus dem Wasser ragenden Stangen gekennzeichnet) muss man einen großen Bogen machen. Ebenso haben Boote in den Bereichen nichts zu suchen, die für Surfer und Schwimmer reserviert sind (an der Badeinsel und am Mardorfer Strand). Die Region Hannover hat gemeinsam mit dem deutschen Kanu-Verband ein Infoblatt erstellt, das über das korrekte Verhalten auf und am Steinhuder Meer informiert (PDF). Zusätzlich sind an den Einsatzstellen/Stegen große Tafeln aufgestellt, die die wichtigsten Regelungen in den Naturschutzgebieten auflisten. Direkt auf dem Wasser weisen neben roten Bojen auch die „Eulen-Warnschilder“ (Naturschutzgebiet) noch einmal besonders auf das Fahrverbot in diesen Bereichen hin.
Kontrolliert wird die Einhaltung der Regeln z. B. von der Wasserschutzpolizei oder dem Naturpark-Ranger, der mit dem Motorboot auf dem Steinhuder Meer patrouilliert . Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Region Hannover hat im vergangenen Jahr fünf entsprechende Verfahren eingeleitet – doch verstoßen wird gegen die Regeln um ein Vielfaches öfter.
Doch eigentlich ist das rechtlich einwandfreie Bootfahren gar nicht so schwer. Wenn man sich rücksichtsvoll verhält, der Natur nicht zu nahe tritt und die wenigen Grundregeln beachtet, steht auch dem Vergnügen mit dem eigenen Boot auf dem Steinhuder Meer nichts im Wege.
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Vergleicht mal die Fotos mit dem Auswanderer und den vielen Segelboten — und das Foto mit den Stehpaddlern und den wenigen Segelbooten , ,aufgenommen bei Sonnenschein und dem gleichen Hintergrund . Segeln ist auf dem Meer bei fehlenden 60 cm Wasser kaum noch möglich — auf jeden Fall nicht für Kielboote .
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- Eingriffsregelung / andere Planungen
- Kontaktpersonen Landschaftsplanung / Beiträge zu anderen Planungen
- Die einzelnen Naturschutzgebiete
- Neue Naturschutzgebiete
- Ausweisung von Naturschutzgebieten
- Merkmale der Schutzkategorien
- Streng geschützte Gebiete
- Nationalparke
- Überblick + Anzahl
- Anzahl in unteren Naturschutzbehörden
- Fläche seit 1981
- %-Anteil an der Landesfläche seit 1981
- %-Anteil in unteren Naturschutzbehörden
- älteste Naturschutzgebiete
- größte Naturschutzgebiete
- Umsetzung der FFH-Richtlinie
- Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie
- Naturdenkmale
- Biosphärenreservate
- größte Landschaftsschutzgebiete
- Überblick, Anzahl, Fläche
- Literaturdokumentation bis 2004
- Naturschutzgebiete (NSG)
- Weitere Veröffentlichungen (ohne NSG)
- Kontaktpersonen Schutzgebietsdokumentation
- Naturräumliche Regionen
- Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen
- Änderungen und Ergänzungen
- 2 Gebüsche und Gehölzbestände
- 3 Meer und Meeresküsten
- 4 Binnengewässer
- 5 Gehölzfreie Biotope der Sümpfe und Niedermoore
- 6 Hoch- und Übergangsmoore
- 7 Fels-, Gesteins- und Offenbodenbiotope
- 8 Heiden und Magerrasen
- 10 Trockene bis feuchte Stauden- und Ruderalfluren
- 11 Acker- und Gartenbau-Biotope
- Einstufungen der Biotoptypen (Rote Liste)
- Alte Fassungen
- Kartierhinweise FFH-Lebensraumtypen
- Karte Moorbiotope im MoorIS
- Gebietsbeschreibungen zum Download
- Übersicht Biotop-Obergruppen
- Gesetzlich geschützte Biotope
- Rote Liste Biotoptypen
- Vollzugshinweise Arten- und Lebensraumtypen
- Managementmaßnahmen
- Verbote, Genehmigungen, Ausnahmen
- Erteilte Genehmigungen
- Projektskizze und Übersichtskarte
- Projektträger und -beteiligte
- Lage im Raum
- Hochwasser im Leda-Jümme-Gebiet
- Naturschutzkonzept
- Besucherkonzept
- Träger, Beteiligte, Ansprechpartner
- Biotopkartierung / Biotopschutz allgemein
- Fließgewässer- und Auenschutz
- Blühende Raine: natürlich voller Leben
- Kontaktpersonen Biotopschutz
- Aktuelles zum Artenschutz
- Insektenvielfalt in Niedersachsen
- Vielfalt und Gefährdung
- Insektenfreundliche Gartengestaltung
- Lass es brummen!
- Entdecken, Bestimmen und Kennenlernen!
- Masken, Postkarten, Spiele
- Die Welt der Insekten vermitteln
- Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
- Wespen - friedlicher als ihr Ruf
- Die Familie der Faltenwespen
- Lebensweise
- Bestimmungsschlüssel der Arten
- Doppelgänger in schwarz-gelb
- Wespen - die nützlichen Tiere
- Wespen - die perfekten Baumeister
- Wann und wo bin ich gefährdet?
- Wie verhalte ich mich gegenüber Wespen?
- Ein Stich - was nun?
- Nest im Garten - wie reagiere ich?
- Wo bekomme ich Hilfe?
- Wespen - Beratung, Fragen und Antworten
- Wespen - wie kann ich ihnen helfen?
- Wespen - weitere Infos
- Hirschkäfer
- Fledermaus-Biologie
- Fledermaus-Porträts
- Was macht der NLWKN?
- Schutzstatus
- Gebäudesanierung
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- Was kann ich tun?
- Häufige Fragen
- Kontaktpersonen im Überblick
- Die Fledermaus-Regionalbetreuer in Niedersachsen
- Was machen die Regiobalbetreuer
- Wie werde ich Regionalbetreuerin oder -betreuer?
- Infos für Regionalbetreuerinnen und -betreuer
- Fledermäuse - Veröffentlichungen des NLWKN
- Veröffentlichung der Roten Listen
- Quellenangaben der Roten Listen
- Besonders / streng geschützte Arten
- Früherkennung
- Monitoring Asiatische Hornisse
- Erntebestände / Erntekataster
- Ernteablauf
- Anhang I: Verzeichnis geschützte Arten
- Anhang II: Artensteckbriefe
- NIWAP - Niedersächsisches Webbasiertes Artenerfassungs-Portal
- Erfasste Arten
- Meldung der Daten
- Datenaufbereitung
- Verwendung der Daten
- Infos für aktive Melderinnen und Melder
- Arten-Referenzlisten
- Artenvielfalt ist Lebensqualität
- Die Erfassungsprogramme
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- Erfasste Artengruppen
- Anmeldung von gehaltenen Tieren
- Wolf (Infomaterial)
- Rote Listen
- Tierartenschutz
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- Artenfocus Niedersachsen
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- Fledermaus-Regionalbetreuerinnen und -betreuer
- Wolfsberaterinnen und Wolfsberater
- Das Wolfsbüro im NLWKN
- Der Wolf in Niedersachsen - Wolfsportal
- Verhalten in Wolfsgebieten
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- Tipps für Schulen, Kindergärten usw.
- Präventionsanträge Herdenschutz
- Nutztierschäden (Karten und Tabellen)
- 2000 bis 2018
- LIFE "Wild Wolf"
- Sehen und Hören - Video und Audio
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- Informationen zu "Biosphere Expeditions"
- Typisch Wolf!
- Wolf oder Hund?
- Die Welt der kleinen Wölfe
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- Kontakt zum Wolfsbüro
- Presseanfragen zum Thema Wolf
- Aktuelles zu Vogelarten
- Rote Liste Brutvögel
- EU-Vogelschutzrichtlinie und EU-Vogelschutzgebiete
- Digitale Eingabe von Brutvogel-Erfassungsdaten
- Infoveranstaltung November 2013
- Die Vögel Niedersachsens
- Weitere Veröffentlichungen
- Kontaktpersonen Staatliche Vogelschutzwarte
- Besonders geschützte Arten
- Handel mit Elfenbein
- Geschützte Hölzer
- Kennzeichnung
- Tierbestandsmeldung
- Vermarktungsgenehmigung
- Kontrollaufgaben des Artenschutzes
- Anerkannte Betreuungsstationen in Niedersachsen
- Gemeinsam für Wildtiere und Artenvielfalt
- Kontaktpersonen Internationaler Artenschutz / CITES / Invasive Arten
- DER NATUR-BLOG: Neues aus den NLWKN-Naturschutzstationen
- Neues aus der Naturschutzstation Ems
- Neues aus der Naturschutzstation Fehntjer Tief
- Neues aus der Naturschutzstation Wümme
- Neues aus der Naturschutzstation Unterelbe
- Neues aus der Naturschutzstation Dümmer
- Neues aus der Naturschutzstation Wendland-Drawehn
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- Fehntjer Tief
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- Kontaktpersonen in den Naturschutzstationen
- Beratung Biotop- und Artenschutz
- Kontaktpersonen Niedersächsischer Weg im NLWKN
- NLWKN als untere Naturschutzbehörde
- Neuerscheinungen
- Natura 2000
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- Landschaftsplanung - Beiträge zu anderen Planungen
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- Kontaktpersonen Veröffentlichungen / Naturschutzinformation
- Bisherige Ausgaben
- Geschäftsbereichsleitungen Naturschutz
- Landschaftsplanung, Beiträge zu anderen Planungen
- Schutzgebietsdokumentation
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- Internationaler Artenschutz / CITES
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- Der Niedersächsische Weg
- Veröffentlichungen / Naturschutzinformation
- Infos für UNB
- Infos für Ökologische Stationen
- Strahlenschutz in Niedersachsen - ein erster Überblick
- Unterstützung im Katastrophenschutz
- Emissionsüberwachung
- Immissionsüberwachung
- Geschichte des KFÜ
- Überwachte Anlagen und Umfang
- Überwachte Umweltparameter
- Sonderüberwachungen
- IMIS-Landeszentrale
- IMIS-Messstellen
- Einleitungen aus kerntechnischen Anlagen
- Einleitungen nach § 47 Strahlenschutzverordnung
- Endlager Schacht Konrad
- Messungen und Beratung
- Nuklearmedizinische Anlagen
- Industrieller Einsatz von radioaktiven Stoffen
- Besondere Überwachungen des Umgangs mit radioaktiven Stoffen
- Elektromagnetische Felder
- Optische Strahlung
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- Radon in Niedersachsen
- Gesundheitliche Auswirkungen
- Gesetzliche Regelungen zu Radon
- Wie kann ich mich vor Radon schützen?
- Radonmessungen in Niedersachsen
- Ergebnisse der Radon-Messkampagne 2019/2020
- Informationen für Arbeitgeber
- Radonvorsorgegebiete in Niedersachsen
- Ergebnisse der Radon-Messkampagne 2020/2021/2022
- Deine Ausbildung im NLWKN
- BFD und FÖJ: Als Freiwillige/r zum NLWKN
- Stipendien für Studierende der Bachelorstudiengänge Bau- oder Umweltingenieurwesen
- Duales Studium an der „hochschule 21“ im Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen
- Zukunftstag
- Meilensteine des NLWKN
- Die Direktion des NLWKN in Norden und Hannover
- Geschäftsbereich Zentrale Aufgaben
- Geschäftsbereich 1: Betrieb und Unterhaltung wasserwirtschaftlicher Anlagen
- Geschäftsbereich 2: Planung und Bau
- Geschäftsbereich 3: Wasserwirtschaft und Strahlenschutz
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- Geschäftsbereich 5: Zuwendungen
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- 100 Jahre Wasserwirtschaft für Ostfriesland
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- Süd (Braunschweig-Göttingen)
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- Leitbild & Führungsleitlinien
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- Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch
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- Downloads Schriftenreihe Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen
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- Schifffahrtswege in Ostfriesland und umzu
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- Schifffahrtsweg Oste
- Der Wolf. Ein Wildtier kehrt zurück.
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- Artenerfassung - Meldung wild lebender Pflanzen und Tiere
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- Datenschutz
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- Flüsse, Bäche, Seen
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FAQ zum Steinhuder Meer
Liste der fragen.
Ausführliche Antworten finden Sie in den Themenbereichen der FAQ-Liste Bezeichnung 1. Warum heißt es „Steinhuder Meer“ und nicht „Steinhuder See“? Tourismus 2. Seit wann gibt es Tourismus am Steinhuder Meer und wie hat sich dieser auf das Steinhuder Meer ausgewirkt? 3. Wie heißen die Inseln im Steinhuder Meer und wie sind sie entstanden? 4. Was ist der Naturpark Steinhuder Meer? Naturschutz 5. Was ist ein Naturschutzgebiet? 6. Ist das Steinhuder Meer geschützt? 7. Welche geschützten und seltenen Tierarten gibt es am Steinhuder Meer? 8. Warum wird ein neues Naturschutzgebiet bzw. Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen? 9. Kann ich die bisherigen Rad- und Wanderwege durch die Erweiterung der Naturschutz- bzw. das Landschaftsschutzgebiet weiter nutzen? 10. Was ist mit den beliebten Veranstaltungen am Steinhuder Meer (Lichterfest, Meer in Flammen)? Können Sie auch nach der Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes weiterhin stattfinden? 11. Warum wurden die wasserseitigen Grenzen der Naturschutzgebiete vergrößert? 12. Warum wird die wasserseitige Grenze nicht nur in der Brutzeit vergrößert? 13. Welche Einschränkungen beim Wassersport bestehen durch die Naturschutzgebiete und das Landschaftsschutzgebiet und wieviel Wasserfläche steht dem Wassersport in der Saison weiterhin zur Verfügung? 14. Welchen Wassersport kann ich am Steinhuder Meer ausüben und wo? 15. Wird weiterhin Torf im Toten Moor abgebaut? 16. Was ist eine Schilfschutzzone? Eutrophierung 17. Was versteht man unter der Eutrophierung eines Gewässers? 18. Woher kommen die Nährstoffe, die in das Steinhuder Meer gelangen? 19. Wie kommt es zur Algenblüte und wie erkenne ich diese? 20. Was ist das ökologische Entwicklungsziel für das Steinhuder Meer und wie kann es erreicht werden? 21. Warum wird in den Sommermonaten teilweise ein Badeverbot ausgesprochen und bestehen gesundheitliche Risiken? 22. Warum schwanken die Wasserpflanzenbestände von Jahr zu Jahr? 23. Wann war der See das letzte Mal besonders klar und wie kam es dazu? 24. Wird die Wasserqualität überprüft? Schlamm 25. Wie gelangt der Schlamm in das Steinhuder Meer? 26. Was ist Erosion? 27. Was wird gegen die Verschlammung unternommen? 28. Was sind „Deipen“ und warum wird kein Schlamm aus diesen entnommen? 29. Warum wird nicht mehr Schlamm entnommen? 30. Warum pumpt man nicht das ganze Jahr über, um den ganzen Schlamm zu entnehmen? 31. Warum ist der Schlamm mit Schwermetallen belastet und das Seewasser nicht? Woher kommen die Schwermetalle? 32. Warum ist die Suche nach neuen Polderflächen so schwierig für die beteiligten Institutionen? Warum kann der Schlamm nicht auf Äcker gebracht werden? 33. Verhindert das Naturschutzgebiet „Totes Moor“ die weitere Entschlammung des Steinhuder Meeres oder das Anlegen von Schlammpoldern auf den abgetorften Flächen? 34. Kann der Schlamm nicht einfach nach der Entnahme verbrannt werden? Warum werden keine anderen Verwertungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen? Wasserwirtschaft 35. Welche wasserwirtschaftlichen Maßnahmen waren ehemals angedacht? 36. Wie hat sich der Wasserspiegel im Steinhuder Meer im Laufe der Zeit verändert? 37. Was wurde bisher unternommen um den Wasserstand im See zu erhalten? 38. Warum werden zur Erhöhung des Wasserstandes nicht Fließgewässer wie der Südbach, die Rodenberger Aue oder die Leine zum Teil in das Steinhuder Meer abgeschlagen? Verwaltung 39. Wer ist nach dem Gesetz für den See verantwortlich? 40. Was bedeutet die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) für das Steinhuder Meer? 41. Was fällt unter den Gemeingebrauch? 42. Warum darf das Steinhuder Meer im Winter nicht befahren werden? 43. Was regelt das Nachtfahrverbot? 44. Wer darf am Steinhuder Meer fischen? 45. Welche Bootsklassen sind erlaubt? 46. Kann ich auch ohne eigenes Boot das Steinhuder Meer erkunden? Veranstaltungen, Personen und Konzepte 47. Was ist ein „Freyfischer“? 48. Wozu gibt es die Steinhuder Meer Konferenz und das Forum Steinhuder Meer? 49. Was ist der Naturparkplan? 50. Was ist der Seeentwicklungsplan? Hinweis: Als Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde und Ordnungsbehörde gemäß § 25 DStMVO (Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung) ist die Region Hannover für die Einhaltung der einzelnen Verordnungen zuständig.
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- Veranstaltungen, Personen und Konzepte
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