Bootsführerschein / Aber was bedeutet der schwarze Kegel, der auf dieses Segelboot geschickt wurde?

segelboot schwarzer kegel

Ich begegne diesem Segelboot vor Frioul und sehe einen schwarzen Kegel, der an seinen Mast geschickt wird. Will mir dieses Segelboot anzeigen, dass es von Tauchern umringt ist? Antwort A. Dass es mit Segel und Motor segelt? Antwort B. Dass es bald vor Anker gehen wird? Antwort C. Dass er mit Motor segelt und deshalb die gleichen Kursregeln anwenden muss? Antwort D.

François-Xavier Ricardou

Jede Woche stellt Ihnen Boote.com eine Frage zum Bootsführerschein . So können Sie Ihr Wissen überprüfen oder neue Bereiche entdecken, die noch nicht erforscht sind. Diese Woche befassen wir uns mit einer Frage zu den Fahrregeln.

Mit dem Segel oder dem Motor? Oder beides?

Ein Segelboot kann mit seinen Segeln, aber auch mit seinem Hilfsmotor oder sogar mit beiden segeln. Wenn es seinen Motor startet, gelten für es die Ruderregeln für Motorboote. Es verliert dann die Privilegien eines Segelbootes und muss wie ein Motorboot reagieren.

Um deutlich zu machen, dass man mit Motor segelt, auch wenn man ein oder zwei Segel gesetzt hat, wie hier dieses Segelboot, das sich nur unter Großsegel befindet, muss man dies den anderen Verkehrsteilnehmern mit einem umgekehrten Kegel in den Mast signalisieren.

Eine Regel des RIPAM

Auch wenn das Großsegel trägt und beim Vorwärtskommen hilft, wird ein Segelboot ab dem Zeitpunkt, an dem der Motor am Antrieb beteiligt ist, zu einem Motorschiff und nicht mehr bevorzugt. Regel 25 der RIPAM , der Internationalen Regeln zur Verhütung von Schiffskollisionen auf See , besagt: "e) Ein Schiff, das gleichzeitig unter Segel und mit Hilfe einer Antriebsmaschine fährt, muss am Bug an der am besten sichtbaren Stelle eine kegelförmige Markierung mit der Spitze nach unten zeigen." Und zwar auch dann, wenn der Schleier trägt oder nicht trägt.

Bei dieser Frage sind die richtigen Antworten daher B und D.

5 Fragen zum Bootsführerschein, die Sie im Jahr 2023 fasziniert haben

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Lichterführung

  • Die Rose ist in 32 Strich eingeteilt. D.h ein Strich ist 360 / 32 = 11,25°
  • und lampen (rot und grün) haben jeweils einen 10 Strich-Sektor 10 * 11,25 = 112,5° von recht voraus bis zwei Strich achterlicher als dwars (dwars = querab)
  • die Lampen 225° (20 Strich) (von BB zwei Strich achterlicher als dwars über recht voraus bis STB zwei Strich achterlicher als dwars.
  • Die 135° 12 Strich) schliesst den Kreis von Backbord 2 Strich achterlicher als dwars über achteraus bis Steuerbord 2 Strich achterlicher als dwars.
  • Andere Lampen sind rumdum, D.h. Sie bescheinen eine Vollkreis und sind von überall zu sehen. Das gilt für Rot, Weiß und Grün. Am Tag werden diese durch schwarze Bälle, Rhombus , Dreieck (Kegel) mit Spitze nach unten (Segler mit laufender Maschine) oder Fischerkorb (zwei Dreiecke mit der Spitze zueinander) dargestellt. Die müssen Sie einfach nur lernen.

Hier klicken, um die Sektoren der Postionslampen einzublenden          

Tafel Lichterführung

  • Kann ich das Fahrzeug kurz hinter dem Heck passieren?
  • Wird das Fahrzeug meinen Kurs kreuzen?
  • Sollte ich einen großen seitlichen Abstand halten?
  • An welcher Seite sollte ich das Fahrzeug passieren?

segelboot schwarzer kegel

Simulation Lichterführung

Es geht hier nicht um Ausweichregeln, sondern nur um das Erkennen der Lichterführung. Wenn ich allerdings mit einem Yoghurtbecher unterwegs bin, würde ich mich immer freihalten . Lassen sie es bitte nicht darauf ankommen, dass sie der Wachhabende auf der Brücke gesehen hat. Es ist sicher nicht verkehrt, erst mal einen Nachttörn mit einem erfahrenen Skipper zu machen, bevor man es selbst als Skipper verantwortet. In engen Passagen mit viel Verkehr und unsichtigem / schlechten Wetter ist das u.U. durchaus eine Herausforderung.

Hier noch einen Merkspruch für Begegnungen:

Stehende peilung und auswandern:.

  • Bleibt die Seitenpeilung zu einem potenziell ihren Kurs kreuzenden Objekt konstant, besteht Kollisionsgefahr.
  • Wandert die Peilung aus in Richtung Mittschiffslinie, wird das Fahrzeug vor ihnen vorbeiziehen / passieren
  • Wandert die Peilung nach achtern aus, wird das Fahrzeug hinter ihnen ihren Kurs kreuzen.

SVG-Grafik Lichterführung Nacht

In der realen Nacht auf See (z.B. bei Mondlicht) werden sie wahrscheinlich etwas mehr sehen als nur die Positionslampen. Bei Kreuzfahrtschiffen haben sie evtl eher Schwierigkeiten die Positionslampen in dem Lichtgewimmel zu sehen.

Wenn sie Nachts ein Fahrzeug sichten, so sollten sie sich folgende Standardfragen stellen

  • Was für ein Fahrzeug sehen Sie?
  • In welche Richtung bewegt sich das Fahrzeug
  • Welche Seite des Fahrzeugs sehen Sie?
  • Haben sie eine stehende Peilung des Objektes?
  • Besteht eine Kollisionsgefahr?

Wählen sie eine Situation :            

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Vorfahrtsregeln Segeln – Ausweichen und Kollisionen vermeiden

Wozu gibt es beim Segeln Vorfahrtsregeln? Sie dienen demselben Zweck wie die Regeln auf der Straße. Sie sollen Kollisionen verhindern und alle Verkehrsteilnehmer schützen. Mit Vorfahrtsregeln segeln wir einfach sicherer und es gibt genaue Anweisung, wer wann wie zu agieren hat.

Drei Grundprinzipien, welche weiter unten im Detail beschrieben werden, sind den meisten Seglern ( hoffentlich ) aus diversen Segelkursen bekannt. Denn allein damit können die meisten Situationen beim Zusammentreffen von Booten aufgelöst werden und man weiß, welches Segelboot Vorfahrt hat.

Wie sind die vorfahrtsregeln beim Segeln?

Diese drei Grundregeln sind:

  • Luv weicht Lee
  • „Steuerbordbug“ weicht „Backbordbug“
  • Überholer weichen aus

Ausweichregeln Segeln - Backbordbug vor Steuerbordbug

Doch gelten diese Regeln immer und überall? Was sind die Ausnahmen? Im Folgenden gibt es einen Überblick.

Welche Regeln gelten wo?

Zusammengefasst sind alle Regeln in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR). Diese wurden international bereits 1972 beschlossen und können auf der Webseite des Bundes hier nachgelesen werden. Vielleicht an einem netten Abend am Kamin? Die KVR gelten außerhalb des Fahrwassers und im freien Seeraum.

Im Englischen werden diese Regeln International Regulations for Preventing Collisions at Sea (IRPCS) bezeichnet.

In manchen Gebieten Deutschlands gelten erweiterte Regeln. Diese sind zum Beispiel die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) oder die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO).

Auch wenn diese den KVR angepasst sein sollten, kommt es an diversen Stellen zu Abweichungen. Ist das der Fall, dann sind die lokalen und spezielleren Anweisungen den KVR vorzuziehen.

Egal wo du segelst gelten die folgenden Ausweichregeln für alle und überall. Ausnahmen sind vermerkt.

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Vorfahrt gibt es nicht!

Vorfahrt gibt es für kein Boot!

Auch wenn gerne von Vorfahrtsregeln beim Segeln gesprochen wird, sind es dennoch Ausweichregeln. Eine Vorfahrt gibt es für kein Boot!

Beim Zusammentreffen von mehreren Booten beschreiben die KVR eindeutig, dass ein Boot Ausweichpflicht hat und das andere Boot Kurshaltepflicht . Kreuzen zwei oder mehr Boote ihren Kurs, gibt es folgenden Rangfolge ( KVR Regel 18 – „Verantwortlichkeiten der Fahrzeuge untereinander“):

  • Manövrierbehinderte oder manövrierunfähige Boote (z. B. Ruder, Motor defekt. Schläft das ganze Boot, ist zwar keiner am Steuer, jedoch fällt man nicht in diese Kategorie)
  • Fahrzeuge mit Behinderungen durch ihren Tiefgang (ein großes und tiefes Boot im flachen Wasser)
  • Fischende Boote (egal ob mit Leinen oder Netzen)

Hier gilt, dass Boote weiter unten in der Aufzählung den Booten darüber ausweichen müssen. Also müssen z. B. Segelboote den, fischenden, durch Tiefgang eingeschränkte und manövrierunfähigen Booten ausweichen. Sind aber kurshaltepflichtig gegenüber Motorbooten.

Ausnahme: Überholt ein Boot der oberen Kategorie eines der unteren Kategorie, ist das überholende Boot immer ausweichpflichtig!

ACHTUNG: Ein Segelboot gilt nur unter Segeln als Segelboot. Wird der Motor genutzt, egal ob mit oder ohne gesetzte Segel, gilt es als Motorboot! Vorbildliche Segler zeigen das mit dem schwarzen, nach unten hängenden Kegel an.

Merke : Im alltäglichen Umgang mit diesen Kategorien hat Betriebsschifffahrt (Fähren, Tanker, etc.) keinen besonderen Vorrang. Dennoch sollten die Hobbyschifffahrt der Berufsschifffahrt (aufgrund von langen Bremswegen und schwierigeren Drehmanövern) stets Vorrang geben. Dies gilt ebenso wenn ein Hobby Segelboot auf eine mit Motor betriebene Fähre trifft.

Vorfahrtsregeln Segeln: Ausweichpflicht vs. Kurshaltepflicht

Damit jeder weiß, was zu tun ist und wie man auf mögliche Kollisionen reagiert, wird immer zwischen Kurshaltepflicht und Ausweichpflicht unterschieden. Von Vorfahrt ist offiziell nie die Rede.

Ausweichpflicht

Fahrzeuge, die ausweichpflichtig sind, müssen, wie man es erahnen mag, ausweichen. Dabei muss dieses Fahrzeug frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar handeln ( KVR Regel 16 ).

Das bedeutet, dass wenn du ein Problem mit einer möglichen Kollision siehst, du schnellstmöglich ausweichst und das deutlich sichtbar machst. Auch wenn vielleicht 1 oder 2 Grad Kursänderung reichen sollten, muss dem anderem Fahrzeug 100 Prozent klar erkennbar sein, dass du deinen Pflichten nachgehst. Knapp hinter dem Heck des anderen abtauchen, wie in einer Regatta, ist nicht alltagstauglich .

Ein Mindestabstand von 50 m ist erwünscht und erwartet.

Fazit : Großer Bogen und die Stimmung bleibt heiter.

Kurshaltepflicht

Treffen sich zwei Boote deren Kurse sich kreuzen und du bist nicht ausweichpflichtig, dann musst du deinen Kurs und deine Geschwindigkeit beibehalten ( KVR Regel 17 )

Damit soll sichergestellt werden, dass du das Ausweichmanöver des anderen nicht gefährdest.

Könnte eine Kollision entstehen und der andere reagiert nicht sofort , musst du etwas Geduld haben. Der andere Skipper hat dich vielleicht noch nicht gesehen oder ist gerade in der Vorbereitung zum Ausweichen. Mach dich bemerkbar, z. B. durch Tonsignale (z. B. 5 kurze Töne = „Halli Hallo was machst du denn bloß?“), oder Topf schlagen oder einfaches Rufen (in einer Regatte wird „Raum“ gerufen).

Fängst du zu schnell an deinen Kurs zu ändern, verwirrst du das andere Fahrzeug vielleicht. Anstelle einer klaren Ausweichsituation, die nach den KVR geregelt ist, gibt es jetzt Fragezeichen über allen Köpfen. Denn du, als Kurshalter, machst etwas anderes als es von dir erwartet wird.

Fazit : Wer nach den Regeln segelt, segelt sicherer.

Manöver des letzten Augenblicks

Auch wenn klar in den KVR geregelt ist, welches Boot ausweichpflichtig ist und welches kurshaltepflichtig, kann es vorkommen, dass nicht beide den Anweisungen folgen.

Knallst du in anderes Boot, egal ob du ausweichen oder Kurs halten solltest, wird die Versicherung bestimmt nach dem Manöver des letzten Augenblicks fragen.

Denn gedenkt der Ausweichpflichtige seiner Pflicht sichtlich nicht nachzugehen, kann der Kurshalter Maßnahmen ergreifen eine Kollision zu vermeiden. Geduld und Vertrauen in den anderen sind hier gefragt.

Kommt der Ausweichspflichtige dem Kurshalter jedoch aus irgendeinem Grund so nah, sodass eine Kollision allein durch den Ausweichspflichtigen nicht mehr vermeidbar wird, muss der Kurshalter sogar alle Maßnahmen ergreifen, um diese Kollision mit dem Manöver des letzten Augenblicks zu verhindern.

Dabei muss so manövriert werden, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.

Fazit : Weicht der Depp nicht aus, musst du das eben machen

Achtung : Das Manöver des letzten Augenblicks befreit das ausweichpflichtige Fahrzeug nicht von seiner Ausweichpflicht!

Die Ausnahmen bestätigen die Regel!

Weiter gelten folgenden Ausnahmen bzw. Empfehlungen:

  • Versuche keinem großen Schiff das Vorfahrtsrecht beim Segeln aufzuzwingen. Ein großer Tanker manövriert deutlich träger als ein 10 m Segelboot und wird dir wahrscheinlich nicht ausweichen (wenn es dich überhaupt sieht). Vorsicht und Demut ist geboten.
  • Beharre nicht auf die Ausweichpflicht anderer Boote, sollten Untiefen oder Land bzw. schlechter Wind das manövrieren erschweren
  • Ist nicht klar erkennbar welche Regeln anzuwenden sind und welches Boot ausweichen muss, dann bist DU ausweichpflichtig
  • Ein Segelboot gilt nur unter Segeln als Segelboot. Unter Motor bzw. Segel-Motor-Kombination gilt es als Motorboot.

Vorfahrtsregeln Segeln: Backbordbug vor Steuerbordbug

Was bedeutet Backbordbug vor Steuerbordbug beim Segeln?

Kreuzen sich die Kurse zweier Boote mit den Segeln auf unterschiedlichen Seiten , ist das Boot auf Steuerbordbug ausweichpflichtig und das andere hat Kurshaltepflicht.

Steuerbordbug bedeutet, dass dein Großsegel auf Steuerbord (rechts) ist und somit der Wind von Backbord (links) kommt.

Auf Backbordbug ist das Großsegel folglich auf der Backbordseite (links) vom Boot und der Wind kommt von Steuerbord (rechts).

De Backbordbug vor Steuerbordbug Eselsbrücke für Anfänger lautet: „Segel links, Vorfahrt bringt’s!“ oder „Rechter Arm vorn, VorfahrtsRECHT“

  • Wind von Steuerbord (rechts) = Backbordbug – Kurshaltepflicht
  • Wind von Backbord (links) = Steuerbordbug – Ausweichpflicht

Als ausweichpflichtges Boot ist die sicherste Ausweichvariante hinter dem Heck des anderen Boot entlangzufahren. Natürlich kannst du auch anders reagiern und zum Beispiel eine Wende machen . Achte auf jeden Fall darauf, dass du frühzeitig, durchgreifend und klar erkennbar agierst und der Kurshalter nicht ins Grübeln kommt.

Backbordbug vor Steuerbordbug ist übrigens die gebräuchliche Nutzung dieser Regel. Da man die Stellung des Großsegels jedoch durch z. B. manuelles Aufdrücken verändern kann, ist der offizielle, juristisch richtige Wortlaut:

„Wenn sie den Wind nicht von derselben Seite haben, muss das Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat, dem anderen ausweichen“ ( KVR Regel 12, a, i )

ACHTUNG für Internationale Regatta Segler : Im deutschen Raum würdest du in einer Regatta „Backbord“ rufen, um dein „Vorfahrtsrecht“ mit Backbordbug einzufordern. Wenn du im englischsprachigen Raum unterwegs bist, wirst du jedoch „Starboard“ hören. Übersetzt heißt das dann Steuerbord. Denn die Engländer sagen dir: „Mein Wind kommt von Steuerbord, ich habe Vorrang“. Gleiche Sache, bloß anderes Wort! Lass dich nicht verwirren.

Vorfahrtsregeln Segeln - Backbordbug vor Steuerbordbug

Vorfahrtsregeln Segeln: Lee vor Luv

Kreuzen sich die Kurse zweier Segelboote, die die Großsegel auf der gleichen Seite haben, dann weicht das Boot in Luv dem Boot in Lee . Das heißt: Lee vor Luv oder Luv weicht Lee.

Vorfahrtsregeln Segeln - Lee vor Luv

Nebenbei bemerkt: Luv ist dort, wo die Luft herkommt , also auf der Seite, auf der du sitzen solltest. Lee ist die windabgewandte Seite , dort wo das Großsegel stehen sollte (Apropos: mehr Seglerlatein findest du hier ).

Als Anfänger kommst du vielleicht durcheinander, ob es Lee vor Luv oder Luv vor Lee ist.

Merke dir die Lee vor Luv Eselsbrücke für Anfänger:

  • Das „e“ in Lee kommt im Alphabet vor dem „u“ in Luv – Lee vor Luv – oder
  • Luv weicht Lee, weil ich ihn seh!

Natürlich könntest du jetzt argumentieren, dass du ein Boot in Lee nur schwer sehen kannst, da es hinter deinen Segeln versteckt ist. Da gebe ich dir Recht. Füge jedoch auch hinzu, dass du schon gar keine Augen im Hinterkopf hast. Ebenso haben die Boote näher am Wind keine Abwinde von anderen Booten und können somit frei ohne Einfluss manövrieren.

Abwinde sind Turbulenzen, die hinter Segeln entstehen und leewärtigen Booten das Einstellen der Segel erschweren bzw. den Wind ganz abhalten. Deshalb solltest du nie ein Überholmanöver starten, wenn du dich nur knapp in Lee von einem anderen Boot befindest. Besonders in Regatten ist das der erste Schritt zur Niederlage.

  • Kontrolle ob Segel auf derselben Seite sind (Segel links, Vorfahrt bringts!)
  • Wenn ja; wer ist näher am Wind?
  • Boot näher am Wind muss dann ausweichen

Falls du ausweichpflichtig bist, empfiehlt es sich auch hier hinter dem Heck des anderen Bootes auszuweichen.

In den KVR heißt es im Wortlaut: „wenn sie den Wind von derselben Seite haben, muss das luvwärtige Fahrzeug dem leewärtigen ausweichen“ ( KVR Regel 12, a ii )

Vorfahrtsregeln Segeln: Überholer hält sich frei – gilt für alle

Wie beim Auto oder Ski fahren gilt: wer von hinten kommt, trägt die Verantwortung beim Überholen . Unabhängig ob du ein Motor- oder Segelboot hast: Der Überholer hält sich frei!

Das bedeutet auch, dass du dich nicht einfach mal so vorbeispitzeln kannst.

  • Du musst dem anderen Boot genügend Platz lassen (in einer Regatta ist „genügend“ relativ)
  • Du darfst den anderen nicht zwingen seinen Kurs zu verändern (der muss ja Kurshalten)
  • also auch nicht kurz nach dem Überholen direkt 2 Meter vor das andere Boot setzen (das macht man einfach nicht – außer vielleicht in Regatten)

Du giltst als Überholer, wenn du von schräg hinten kommst. Also bitte nicht mit den anderen Regel versuchen zu agumentieren und dich aus deinen Pflichten rausreden.

Im Fachdeutsch heißt es: „Ein Fahrzeug gilt als überholendes Fahrzeug, wenn es sich einem anderen aus einer Richtung von mehr als 22,5 Grad achterlicher als querab nähert und daher gegenüber dem zu überholenden Fahrzeug so steht, daß es bei Nacht nur dessen Hecklicht, aber keines der Seitenlichter sehen könnte.“ Klar, oder?

  • Bist du nicht sicher ob du überholst, dann musst du es annehmen und entsprechend handeln
  • Genug Raum für das andere Boot lassen

Auf welcher Seite überholt man beim Segeln?

Segelboote werden in Luv, der Windseite, überholt. Dadurch kann man zügig vorbeifahren. In Lee segelt man im Windschatten und würde nicht oder nur langsam vorbeikommen.

Freilich darfst du ein anderes Segelbootes in Lee überholen, aber davon ist aufgrund der Abwinde eher abzuraten. Das gilt für Überholmanöver nah beieinander. Bist du 100 m entfernt in Lee, spielt das keine Rolle.

Segelboot vs. Surfer

Jetzt wird es interessant. Obwohl ein Windsurfer ein „Steh-Brett-Segler“ ist, gelten für diesen nicht immer und überall die gleichen Regeln. Gleiches gilt ebenso für Kitesurfer!

Wer hat Vorfahrt Surfer oder Segler?

Folgende Unterscheidungen sind zu beachten:

  • Nach den KVR gelten Surfer als Segelfahrzeug und müssen wie ein anderes Segelboot behandelt werden (Luv-Lee, Steuerbordbug-Backbordbug, überholen)
  • Nach § 31 Abs. 2 SeeSchStrO (Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung) sind Surfer = Wassersportgeräte und müssen Segelbooten und Motorbooten ausweichen
  • Nach § 1.01 Nr. 14 BinSchStrO (Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung) gelten Surfer als „Kleinfahrzeug“ und sind somit Segelbooten wieder gleichgestellt!

Puh, da hat sich der deutsche Regelapparat aber etwas ausgedacht.

Mein Tipp als auch Wind- und Kitesurfer:

Hast du ein Segelboot und bist auf Kollisionskurs mit einem Wind- bzw. Kitesurfer, dann nutze bitte deinen Verstand und beharre nicht stur auf die Regeln. Wind- und Kitesurfer sind meistens mehr oder weniger auf Halbwindkurs unterwegs. Wenn du nicht deutlich und frühzeitig ausweichen kannst, dann passiere diese Wassersportler doch bitte wenigstens in Lee und klaue ihnen nicht den Wind.

Segelboot vs. Motorboot

Kreuzen sich die Kurse eines Segelbootes und eines Motorbootes, auch Maschinenfahrzeug bezeichnet, ist das Motorboot ausweichpflichtig.

Achtung : Nutzt ein Segelboot den eingebauten Motor, gilt es ebenso als Motorboot.

Achtung : Berufsschiffen, die mit Motor betrieben werden, sollte ausgewichen werden. Hier solltest du auf die Ausweichpflicht des Motorbootes verzichten.

Motorboot vs Motorboot

Da Segelfahrzeuge bei der Nutzung vom Motor als Maschinenfahrzeuge gelten, muss man auch diese 2 kleinen Regeln kennen.

Entgegengesetzter Kurs

Befinden sich zwei Maschinenfahrzeuge (Motorboote) auf entgegengesetzten Kurs , sollen beide nach Steuerbord (rechts) ausweichen und sich gegenseitig auf der Backbordseite passieren. ( KVR Regel 14 )

KVR - Entgegenkommende Fahrzeuge

Kreuzender Kurs

Liegen kreuzende Kurse zweier Motorboote vor, dann gilt laut Fachtext ( KVR Regel 15 ): „…muss dasjenige [Motorboot] ausweichen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat“. Da Steuerbordseite rechts bedeutet, gilt also kurz und knapp: „Rechts vor Links!“

Kollisionsverhütungsregeln - 2 kreuzende Fahrzeuge

Segelboot vs. Berufsschifffahrt

Muss man Berufsschifffahrt immer ausweichen?

Wie schon mehrfach erwähnt hat die Berufsschifffahrt laut KVR die gleichen Rechte und Pflichten. Allerdings sind die Schiffe aufgrund ihrer Größe meist durch ihr Brems- und Manövrierverhalten stark eingeschränkt.

Kleine Sportboote müssen der Großschifffahrt ausweichen.

Aber pauschal zu sagen, Berufsschifffahrt hat Vorrang, ist falsch. Denn wenn ich auf einem 7 m Boot sitze und den SBF unterrichte, dann bin ich auch beruflich unterwegs, muss mich aber an die Regeln der KVR halten und Segelbooten ausweichen!

Lass diese doch einfach passieren.

Während Regatten gelten unter den Teilnehmern neben den typischen Ausweichregeln auch spezielle Wettfahrtregeln. So gelten an zu umrunden Bahnmarken speziellere Regeln bezüglich des Vorfahrtsrecht und wer wen wann vorbeifahren lassen muss.

Während solcher Segelwettfahrten gelten die Pflichten der KVR weiterhin. Obwohl die Teilnehmer keine besonderen Vorzüge innerhalb der Ausweichpflichten haben (sofern von örtliche Behörden keine spziellen Regelungen getroffen wurden), gilt es als guter Ton und Sitte solche Wettfahrten als Nicht-Teilnehmer größzügig zu meiden.

Zusammenfassung

  • Kollisionen um jeden Preis verhindern (Manöver des letzten Augenblicks)
  • Backbordbug vor Steuerbordbug
  • Überholer hält sich frei
  • Motorboote müssen Seglern ausweichen
  • Berufsschifffahrt und Regattateilnehmer haben keine besonderen Rechte, trotzdem sollten man ihnen Vorrang geben

Segeln Vorfahrtsregeln

Sind dir einige Begriffe nicht bekannt, dann empfehle ich dir das Seglerlatein auf Segelplanet.de – Segelbegriffe für Anfänger auf Deutsch & Englisch einfach erklärt.

13 Gedanken zu „ Vorfahrtsregeln Segeln – Ausweichen und Kollisionen vermeiden “

Vielen Dank für den guten Blog, Tom.

Eine wiederholte Aussage hier ist allerdings schlichtweg falsch. Die Berufsschifffahrt hat sowohl auf Binnen- als auch auf Seegewässern sehr wohl Vorfahrt. Sportboote aller Art müssen diesen Schiffen grundsätzlich ausweichen. Das ist in meinen Augen ein hochgradig wichtiger Punkt, der hier nicht so stehen gelassen werden darf.

Danke für dein positives Feedback zum Blog. Bezüglich deines Kommentars zur Kollisionsverhütung ist meine Meinung jedoch noch nicht verändert. Kannst du deine Aussage mit einem Link oder einem anderen Dokument unterstützen?

Ich habe verschiedene Dokumente zum Schreiben dieses Artikels gefunden und nach deinem Kommentar nochmals recherchiert.

Ich kann auf jeden Fall bestätigen, dass es eine Rangfolge gibt (Regel 18 KVR), nach welcher ein Maschinenfahrzeug in Fahrt folgenden Booten ausweichen muss: i) einem manövrierunfähigen Fahrzeug; ii) einem manövrierbehinderten Fahrzeug; iii) einem fischenden Fahrzeug; iv) einem Segelfahrzeug.

Ebenso gilt, dass es im engen Fahrwasser (KVR 9) und Verkehrstrennungsgebieten (KVR 10) angepasste Regeln gibt. Lokale Regelungen spiegeln sich auch in diversen Vorschriften wider (sind hier aber nicht beachtet).

Ja, Berufsschifffahrt fällt häufig unter die Kategorie „manövrierbehindertes Fahrzeug“ und bewegt sich in engen Fahrwassern oder TSS. Jedoch finde ich nirgends eine Regel, dass irgendjemand Berufsschifffahrt ausweichen muss, bloß weil es Berufsschifffahrt ist.

Klar gilt die Regel des gesunden Menschenverstandes und die Pflicht jegliche Kollision zu verhindern (KVR 2). Dass du großen Schiffen mit deiner kleinen Yacht ausweichst und das rechtzeitig und deutlich machst, ist für die meisten Segler normal. ABER: Das machst du nur auf Grundlage der erwähnten Regeln und des gesunden Menschenverstandes (Große Schiffe sehen dich vielleicht nicht oder sie bremsen nur sehr schwer, etc.) und nicht weil es Berufsschifffahrt ist.

Das ist mein Argument und es ist eben nur ein Argument auf Papier. Denn in der realen Welt weiche ich Tankern, Fähren, etc. (egal ob Berufsschifffahrt oder nicht) rechtzeitig aus, bevor die überhaupt zu nah kommen. Stahl ist eben härter als Glasfaser.

Gerne übernehme ich deine Meinung zum Thema „Muss man der Berufsschifffahrt ausweichen?“, wenn du es belegen kannst. Ich freue mich auf deine Antwort.

dann empfehle ich das Studium der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Dort steht im § 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen

Ein einzeln fahrendes Kleinfahrzeug oder ein Verband, der ausschließlich aus Kleinfahrzeugen besteht, muss

einem Fahrzeug, das das blaue Funkellicht nach § 3.27 zeigt, beim Begegnen, Kreuzen und Überholen rechtzeitig nach Steuerbord ausweichen,

allen übrigen Fahrzeugen den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen.

Daraus entnehme ich, dass Kleinfahrzeuge (ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen) sehr wohl der Berufsschiffahrt gegenüber ausweichpflichtig ist – diesen also Vorfahrt zu gewähren hat.

in diesen Fällen hast du Recht. Ich möchte mit meinen Kommentaren darauf hinweisen, dass nur weil jemand beruflich ein Boot bewegt, nicht direkt Vorrang hat. Bringe ich auf einem kleinen Boot jemand das Motorboot fahren bei, dann mach ich auch meinen Beruf, habe aber nicht pauschal Vorrang. Ein Tanker auf dem offenen Meer ist auch beruflich unterwegs und müßte meinem Segelboot ausweichen (unabhängig ob man das so macht oder nicht). Es gibt keine Regeln die sagen: „Berufsschifffahrt“! Es ist immer bezogen auf Kleinfahrzeug vs. Nicht-Kleinfahrzeug oder gegenüber Schiffen mit einer speziellen Funktion etc. Nie steht „Berufsschifffahrt“ geschrieben.

Ich hoffe dass dies nun verständlich ist. Und am Ende ist es eh nur Wortglauberei! Allgemeiner Menschenverstand hilft meist weiter.

Sonnige Grüße

Ist auch ganz typisch bei uns am See. Unglaubliche Situationen im Sommer bei mäßigem Wind. Sobald richtig viel viel wird oder in der Zeit von Herbst bis Frühjahr gibts Auslese und alles ist entspannt. Ich hab auch konkret die Erfahrung gemacht, dass viele die Regeln nicht kennen und froh über Aufklärung waren. Sollte man eigentlich an größeren Spots aushängen.. Ich finde Kiter doof, möchte aber klarstellen, dass jeder tun und lassen kann was er gerne möchte, solange natürlich die Regeln eingehalten werden um nicht sich oder auch andere unnötig in Gefahr zu bringen. Leider hast du Recht das manche Kiter die Regeln nicht kennen oder meinen nicht beachten zu müssen. Da gleich gilt aber auch für einige Stehsegler die dann mal in Gleiten kommen. Einfach raus aus dem Stehrevier und alles ist gut.

Hi Tom Ich bewundere Deine Ruhe, mit der Du auf solchen Blödsinn, wie ein Carl es schreibt eingehst. Natürlich mache ich es auch so, wie Du mehrfach empfiehlst, den „Großen“ auszuweichen Aber nicht aus den von Dir ausgeührten Gründen, nämtlich dass der so schlecht manövrieren kann, sondern allein aus dem Selbsterhaltungstrieb. Mir hilft es nämlich nichts, wenn ich zwar im Recht, aber tot bin. Aber ein Frage treibt mich doch als gesetzestreuer Seefehrer um: Der Ausweichpflicht des „Großen“ steht ja meine Kurshaltpflicht gegenüber. Das heisst ich darf Kurs/Fahrt ja eigenlich gar nicht ändern, wie ich es tun muss um Auszuweichen. Klar habe ich lange vorher keine solche Verpflichtung. Aber ab wann beginnt die Kurshaltpflicht oder anders gefragt, bis zu welcher Punkt darf ich überhaupt ausweichen? Mal vom „Manöver des letzten Augenblicks“ mal abgesehen. Helmut Im übrigen hat der auf der Brücke schon die Pflicht ordentlich Ausguck zu halten und dabei mich zu bemerken. Aber obers tut?

Hey Helmut,

Ich bin ja nicht das/ein Segelforum und bei mir verdient jeder Kommentar ernst genommen und nicht weggelacht zu werden. Hier darf hier man gerne mit Fakten argumentieren. Ich bin offen meine Meinung zu ändern, wenn man zeigt, dass meine Aussagen/Theorien falsch sind.

Zu deiner Frage: Ja, der Selbsterhaltungstrieb ist bei mir ebenso ausgeprägt, besonders bei der Annahme, dass das große Schiff nicht seiner Verpflichtung von Ausguck etc. richtig nachkommt. Es muss die eine Person auf der Brücke nur mal auf das Klo gegangen sein…

Aus meiner Sicht ist ein rechtzeitiges Reagieren der Schlüssel. Glaubst du, dass du auf Kollisionskurs bist, dann hilft ein frühzeitiges Verändern deines Kurses , z.b. um 90 Grad nach Steuerbord. Erstens, ist das so eindeutig für jeden der aufpasst und zweitens verlässt du somit klar den Kollisionskurs.

Ich glaube nicht, dass es eine genaue Distanzangabe gibt, die vorschreibt, ab wann die Kurshaltepflicht greift. Je früher du den Kollisionskurs veränderst, desto entspannter für alle. Sobald du glaubst, es ist besser Kurs zu halten, dann bist du sicher nah genug dran, dass auch zu tun. Wenn du glaubst, dass die Regel aufgrund der großen Distanz noch nicht greift, dann kannst du sicher noch deine Richtung ohne Drama ändern.

Als Ausnahme gilt ein von mir selbst erlebtes Problem: das Überholtwerden von Achtern. Das habe ich vor der spanischen Küste bei Nacht erlebt. Plötzlich ein großer Gastanker hinter uns und alle an Deck fangen an zu diskutieren, ob man denn wegdrehen/ausweichen sollte! Wer die KVR hier kennt, ist klar im Vorteil. Kurs halten! Meiner Meinung nach die einzige Möglichkeit. Letztendlich drückt der hinten auf den Knopf, dreht 10 Grad ab, überholt und gut. Wenn du jetzt noch anfängst nach SB oder BB zu drehen, dann geht ein Eiertanz los, der übel enden kann.

Im Notfall bleibt dir das erwähnte “Manöver des letzten Augenblicks”. Wie bei allen Aktionen im Segeln und Leben: immer eine Exit-Strategie bereit haben, egal was passieren kann.

Hallo Tom, sehr guter Blog. Habe mal wieder eine Auffrischung der Ausweichregeln gebraucht und bei Dir gefunden! Danke!

Bezüglich der obigen Diskussion ist es auf dem Bodensee so wie Carl geschrieben hat. Gemäss der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, BSO (von allen drei Anreinländer 1973 ratifiziert) gibt es die sogenannte Kategorie „Vorangfahrzeuge“. Diese behördlich anerkannten Fahrzeuge müssen mit einem grünen Ball oder grünen Rundumlicht gekennzeichnet sein. Die Berufsschiffahrt auf dem Bodensee gehören in diese Kategorie und haben damit Vorrang vor allen Fahrzeugen. Dann kommen die Berufsfischer mit einem weissen Ball gekennzeichnet. Aber wie Du oben schreibst sind das lokale Besonderheiten. Gruss vom Bodensee

Danke für diesen super Beitrag!

Kitesurfer in Lee zu passieren ist großer Käse. Da sind 25 m lange Leinen im, oder über dem Wasser! Außerdem sind die mit starkem Höhenverlust unterwegs. Ihr tut euch selbst und denen ein Gefallen wenn ihr hinter deren Rücken vorbeizieht…

Du hast Recht, Kitsurfer haben lange Leinen. Ich weiß jedoch nicht ob du Kitesurfer bist, denn diese sind nicht (unbedingt) mit starkem Höheverlust unterwegs, sondern genaus am Wind unterwegs wie andere Wassersportler und somit werden sie auch nicht direkt in dich reinstürzen. Jedoch sollte man mit einem Boot aufgrund des Mastes (und selbst ohne diesen) niemals so nah an einen Kiter heranfahren, dass die Leinen auf dich treffen könnten. LEE ist ja alles was in Lee ist und nicht 2 m neben dem Kitesurfern.

Wie im Text beschrieben, hat dass den Grund dem Kite/Windsurfer nicht den Wind zu klauen, sodass diese nicht aus dem Gleiten kommen. Fährst du mit einer kleinen Jolle, ist es dem Kiter eher egal, aber kommst du mit deiner 50ft Yacht, ist dein Segel schon sehr beeinflussend. Entweder deckst du den Wind komplett ab oder du kreeirst Turbolenzen. Muss man halt alles etwas differenziert sehen und nicht pauschal abtun.

Dank für das Lesen des Blogs Viele Grüße Tom

danke für Deinen Blogbeitrag.

Was ist denn, wenn sich auf einem deutschen See (z.B. Schluchsee, in Schluchsee-Polizeiverordnung steht das nicht) ein Bootsangler (Ruderboot mit Schleppleine in Fahrt) und ein Segelboot unter Segeln treffen?

Viele Grüße, Hans

Hallo Hans,

Danke für dein Lob.

Die Frage ist jedoch so speziell, dass ich darauf keine Anwort geben kann. Ich empfehle dir entweder bei der Wasserschutzpolizei anzufragen oder beim BSH ( https://www.bsh.de ) oder beim BDB ( https://www.binnenschiff.de/ ).

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Oliver Maor

  • Rechtliches / Wassersport und Recht

Lichterführung – Wo in der Binnenschifffahrt Positionslichter zu platzieren sind

von Oliver Maor · Veröffentlicht 18. Juni 2018 · Aktualisiert 3. April 2020

Übersicht über die Winkel von Positionslichtern

In diesem Beitrag stelle ich dar, wo und wann an Bord Lichter (auch Navigationslichter und Positionslichter) zu führen sind. Die technischen Fragen zur Lichterführung sind bereits in diesem Beitrag beleuchtet worden. Insbesondere ist dort dargelegt, welche Prüfzeichen die Beleuchtung tragen muss. Die Ausführungen beziehen sich nur auf Kleinfahrzeuge, das sind  Fahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20,00 m aufweisen.

Ausgenommen sind unabhängig von ihrer Größe Fahrzeuge, die Nicht-Kleinfahrzeuge schleppen dürfen, Fahrzeuge, die nach ihrer Zulassung mehr als 12 Fahrgäste mitführen dürfen, Fähren, Schubleichter und “schwimmendes Gerät” ( § 1.01 Nummer 14 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ).

Die Brücke des britischen Marine-Schifsf HMS Protection

Nachtfahrt. Photo: LA(Phot) Arron Hoare/MOD. Lizenz OGL V1.0 .

1. Positionslichter in Fahrt und beim Stillliegen – der Unterschied

Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung unterscheidet von einer Kennzeichnung in Fahrt und einer Kennzeichnung beim Stilliegen. Während in Fahrt die “volle Beleuchtung” erforderlich ist, muss beim Stilliegen nur das sogenannte “Ankerlicht” gesetzt werden.

“In Fahrt” bedeutet aber nicht nur “sich bewegend”.

a. Wann ein Fahrzeug stilliegt

Ein Fahrzeug liegt im Rechtssinne nur in den folgenden Situationen still:

  • Es liegt vor Anker, und zwar unmittelbar oder mittelbar. In § 1.01 Nummer 25 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist sogar definiert, was dies bedeutet:
das Halten eines Fahrzeugs auf dem Wasser in Position mit Hilfe eines Gegenstandes, der an einem Seil oder einer Kette befestigt ist und durch sein Gewicht oder seine Form am Grund haftet.

Mittelbares Ankern bedeutet, dass das Boot selber nicht mit dem Gegenstand (Anker) am Grund haftet, aber etwas anderes, woran das Boot befestigt ist. Ein Beispiel stellt das “Liegen im Päckchen” dar, wo nur einige der Boote einen Ankern geworfen haben. Dennoch liegen alle Boote des Päckchens still. Diejenigen, die nicht selbst ankern, sind mittelbar verankert.

  • Es ist am Ufer festgemacht. Auch hier genügt das mittelbare Festmachen am Ufer. Ein Beispiel für die mittelbare Variante stellt das Festmachen an einem Steg dar: Der Steg ist nicht das Ufer, aber fest mit dem Ufer verbunden, so dass ein am Steg festgemachtes Boot mittelbar am Ufer festgemacht ist.

b. Wann ein Fahrzeug in Fahrt ist

Ein Fahrzeug gilt nach § 1.01 Nummer 24 der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung als fahrend, wenn es

weder unmittelbar noch mittelbar ankert, unmittelbar noch mittelbar am Ufer festgemacht ist oder festgefahren ist.

Kurz gesagt ist ein Fahrzeug in Fahrt, wenn es nicht stillliegt, wobei dazu noch klargestellt wird, dass festgefahrene Fahrzeuge nicht als stillliegend, sondern als “in Fahrt” gelten – was sich damit erklären lässt, dass sie dann besondere Schifffahrtshindernisse darstellen können.

Auch wenn man ein Boot – erlaubt oder nicht – an einer uferfernen, mitten ins Wasser gebauten Anlage oder an einem im Wasser schwimmenden Schifffahrtszeichen festmacht, ist es noch “in Fahrt”, denn diese Anlagen fallen nicht in unter die Definition des Ankers, und am Ufer ist man auch nicht einmal mittelbar festgemacht.

2. Bedeutungen der Zeichen in den Grafiken und Austrittswinkel

Wenn in den nachfolgenden Zeichnungen (aus der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung) Grafiken die Positionen der Lichter wiedergeben, haben die einzelnen Elemente bestimmte Bedeutungen.

Symbolerklärung, wonach ein runder Ball ein Licht darstellt, das von allen Seiten sichtbar ist

Ein Ball steht für ein Positionslicht, das von allen Seiten aus sichtbar ist.

Symbolerklärung, wonach ein Quadrat ein Licht darstellt, das nur in einem bestimmten Winkel (Horizontbogen) gesehen werden kann.

Ein Quadrat steht für ein Positionslicht, das nur über einen beschränkten horizontalen Winkel hinweg sichtbar ist. Das Licht strahlt nicht zu allen Seiten.

a. Hecklicht, Seitenlichter, Topplicht

Übersicht über die Winkel von Positionslichtern

Wie diese Lichter bezeichnet werden, ist in § 3.01 der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung definiert.

Sofern kein Rundumlicht angebracht wird, tritt ein Hecklicht mit 135° nach hinten aus,  wobei es jeweils zur Hälfte dieses Winkels zur Steuerbord- und zur Backbordseite hin strahlt. Das Hecklicht muss nicht mittig angebracht werden und wird es oft auch nicht.

Die Seitenlichter strahlen – wie der Name sagt – an der Seite, und zwar auf Backbordseite rot und auf Steuerbordseite grün. Die Trennlinie zwischen  den Bereichen, in denen vorn, vom Bug aus, einerseits das rote und andererseits das grüne Licht zu sehen ist, verläuft genau auf der Längsachse des Schiffes. An der Seite endet der Sichtbereich aber nicht genau 90° weiter, also an der Querachse, sondern geht noch 22° und ein halbes Grad nach hinten weiter. Also umfasst der Austrittsbereich jedes Seitenlichts 112°30′.

Der Austrittswinkel des Topplicht s umfasst genau denjenigen beider Seitenlichter zusammengenommen. Er beträgt also zweimal 112°30′, also 225°, mit der Längsachse als genaue Mitte. Das Topplicht muss auch genau in der Mitte, also auf der Längsachse des Bootes, angebracht werden.

b. Erscheinungsbild in der Nacht

Sieht man ein mit all diesen Lichtern ausgerüstetes Schiff in dunkler Nacht, so ist also entweder nur genau ein Seitenlicht mit dem Topplicht, oder es ist nur das Hecklicht sichtbar. Die Farben regeln dabei nach der Regeln “rechts vor links” den Vorrang mit derselben Farbbedeutung wie eine Ampel im Straßenverkehr: Sieht man das grüne Licht, so kommt das andere Schiff von Backbord, also hat man die Vorfahrt, und das andere Schiff muss ausweichen. Sieht man das rote Seitenlicht des anderen Schiffs, muss man hingegen selbst ausweichen. Diese in ihrer Bedeutung ähnliche Farbgebung ist aber offenbar historisch rein zufällig: Die Farben im Straßenverkehr wurden dem Eisenbahnwesen entlehnt, wo wiederum sehr viel experimentiert wurde, bis dort das heute geläufige rot-grün-Schema eingeführt worden ist.

c. Lichtstärken

In der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung ist von “starken”, “hellen” und “gewöhnlichen” Lichtern die Rede. Dabei bedeutet zum Beispiel eine Regelung, wonach ein “helles” Licht zu verwenden ist, nicht, dass man eine vernünftige Lampe zu montieren habe. Vielmehr stehen die Begriffe für normierte Lichtstärken. In § 1.01 Nummer 32 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung wird hierzu auf die Norm DIN EN 14744:2006-01 verwiesen. Diese Norm ist nicht kostenlos erhältlich. Allerdings handelt es sich um die deutsche Fassung der europäischen Norm EN 14744, die durchaus im Internet abrufbar ist, allerdings in englischer Sprache. In der entsprechenden Tabelle 1 (Seite 7 des verlinkten Dokuments) werden Tragweiten und Helligkeitsgrade festgelegt:

Bezeichnung minimale Tragweite maximale Tragweite
gewöhnlich 1,85 km 3,70 km
hell 3,70 km 9,26 km
stark 9,26 km 13,9 km

d. Abweichungen

Abweichungen von den Vorgaben der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung sind nach deren § 3.05 ausdrücklich verboten. Nur zur Verständigung von Fahrzeug zu Fahrzeug oder zwischen Fahrzeug und Land dürfen anderre Zeichen verwendet werden, wenn eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist. In § 3.07 der Verordnung ist ausdrücklich noch einmal ein Verbot der Verwendung von Lichtern, die eine Verwechslungsgefahr herbeiführen können, die die Wirkung der vorgeschriebenen Lichter beeinträchtigen oder die blenden, ausgesprochen.

Insbesondere bedeutet dies auch, dass die Lichtstärken einzuhalten sind. Es handelt sich bei den Angaben der Lichtstärken in der Verordnung mit einer Ausnahme nicht um Mindestvorgaben, sondern um Angaben der Mindest- und Höchststärke.

3. Positionslichter für Motorboote in Fahrt (binnen)

Motorboote, die Kleinfahrzeuge sind, können in Fahrt nach § 3.13 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung nach drei verschiedenen Varianten ihre Positionslichter führen:

a. Variante 1 – Der Klassiker

Positionslichter eines Motorbootes als Kleinfahrzeug, Variante 1

Diese Variante der Lichterführung entspricht am genauesten der oben bereits dargestellten Übersicht und ist der “Klassiker”, aber zugleich eher selten anzutreiffen, weil ein Topplicht am Bug genau in einer bestimmten Höhe anzubrigen ist. In dieser Variante muss sich das Topplicht nämlich auf derselben Höhe wie die Seitenlicher befinden, was mit den meisten Bauformen moderner Motorboote nur schwer zu vereinbaren ist. Am ehesten ist diese Variante bei kleinen offenen Booten sinnvoll. Das Topplicht muss mindestens einen Meter bugwärts vor den Seitenlichtern angebracht sein. In welcher Höhe das Hecklicht angebracht wird, ist egal.

b. Variante 2 – Der Seegängige

Positionslichter eines Motorbootes als Kleinfahrzeug, Variante 2

Diese Variante war in der Binnenschifffahrt nicht immer zulässig. Sie entspricht aber der für Kleinfahrzeuge üblichen Lichterführung im Seebereich. Anders als es die Zeichnung suggeriert müssen Topp- und Seitenlichter nicht in Bugnähe platziert werden. Das Topplicht muss sich auch nicht genau über den Seitenlichtern befinden. Allerdings beträgt der vertikale Mindestabstand zwischen den Seitenlichtern und dem Topplicht 1 Meter. Diese Variante ist bei gewöhnlichen Motoryachten üblich, wo sich die Seitenlichter an den Seiten des Rumpfs befinden und das Topplicht auf einem Geräteträger. Auf welcher Höhe das Hecklicht angebracht ist, spielt keine Rolle.

Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung erwähnt auch die Möglichkeit, beide Seitenlichter nahe beieinander am Bug oder in einer einzigen Laterne am Bug anzubringen. Obwohl solche Doppellaternen im Handel erhältlich sind, findet man sie selten im Einsatz.

c. Variante 3 – Der Einfache

Positionslichter eines Motorbootes als Kleinfahrzeug, Variante 3

Wozu getrennte Topp- und Hecklaternen, wenn es doch in alle Richtungen weiß leuchtet? Es handelt sich bei dieser Variante mit allen Anforderungen genau um Variante 2, mit dem einzigen Unterschied, dass anstelle des Topplichts ein Rundumlicht verwendet wird. Aber Achtung: Dieses Licht darf nicht nur ein gewöhnliches Ankerlicht sein, sondern es muss hell sein; dazu sogleich.

d. Vorgeschriebene Lichtstärken

Wie bereits oben ausgeführt, sind auch die Lichtstärken mit den Bezeichnungen “stark”, “hell” und “gewöhnlich” vorgegeben. Für Motorboote als Kleinfahrzeuge gilt Folgendes:

  • Das Topplicht muss “hell” und darf ausdrücklich nicht “stark” sein. Topplichter aus der Berufsschifffahrt, die stets “stark” sind, sind also unzulässig.
  • Die Seitenlichter sind nach der Grundregel des § 3.01 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung eigentlich “hell”. Der § 3.13 der Verordnung enthält die Sonderregelung für Kleinfahrzeuge, wonach sie auch “gewöhnlich” sein dürfen.
  • Ein Hecklicht kann “gewöhnlich” oder “hell” sein.
  • Das 360°-Rundumlicht der Variante 3 wird anstelle eines Topplichts gesetzt und muss diesem entsprechen, muss als “hell” sein, was für gewöhnliche Ankerlichter nicht gilt. Es gibt spezielle zugelassene 360°-Rundumlichter im Handel, vor allem neuere LED-Modelle, die hell und damit stärker als gewöhnliche Ankerlichter sind.

4. Positionslichter für Segelboote in Fahrt (binnen)

Auch für Segelboote gibt es drei Varianten; diese unterscheiden sich von der Lichterführung bei Motorbooten, grob gesagt, darin, dass die Kombination “Farbe und Topplicht” nicht erscheint.

a. Variante 1 – Farbe am Bug und seitlich, weiß am Heck

Positionslichter eines Segelbootes als Kleinfahrzeug, Variante 1

Es wird eine weiße Hecklaterne geführt. Für die Seitenlaternen besteht die Möglichkeit, beide Seitenlichter nahe beieinander am Bug oder in einer einzigen Laterne am Bug anzubringen. Anders, als es die Zeichnung suggeriert,  ist es möglich, die Seitenlichter auch getrennt und nicht am Bug anzubringen. Sie müssen aber in gleicher Höhe angebracht sein.

b. Variante 2 – Die Dreifarbenlaterne

Positionslichter eines Segelfahrzeugs als Kleinfahrzeug, Variante 2, Dreifarbenlaterne

Wie bei Variante 3 der Motorboot-Positionsbeleuchtung können auch die für Segelboote erforderlichen Lichter in einer einzigen Laterne geführt werden. Diese Laterne muss am Topp angebracht werden. Sie leuchtet in den drei Farben rot, grün und weiß jeweils in den Sektoren, die grundsätzlich für die Seiten- und Hecklichter vorgesehen sind (also rot und grün jeweils 112°30′ und weiß mit 135° im Heck). Das weiße Licht darf nicht nach vorne oder zu den Seiten hin strahlen.

c. Variante 3 – der Taschenlampen-Trick

Positionslichter eines Segelbootes als Kleinfahrzeug, Variante 3, Taschenlampentrick

Die dritte Variante der Positionsbeleuchtung an einem Segelboot, das Kleinfahrzeug ist, mutet skurril an, ist aber tatsächlich anzutreffen – auf Berliner Gewässern. Am Topp wird ein gewöhnliches Licht angebracht, dass 360° rundum weiß strahlt. Ein weiteres gewöhnliches Licht wird dann “bei der Annäherung anderer Fahrzeuge” gezeigt. Üblicherweise wird hierzu eine Taschen- oder Handlampe verwendet, mit der das Segel angeleuchtet wird.

d. Exkurs: Der Kegel bei Seglern, die mit Maschinenantrieb fahren

Kennzeichnung eines Segelbootes, das auch mit Motorkraft fährt, bei Tag

Segelboote, die zugleich mit Segel- und mit Maschinenantrieb fahren, müssen nach § 3.13 Nummer 6 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung tagsüber “einen schwarzen Kegel mit der Spitze nach unten, so hoch wie möglich an einer Stelle, an der er am besten sichtbar ist, führen”.

Sinn der Kennzeichnungspflicht ist, dem Verkehr zu verdeutlichen, dass die Regeln für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb gelten. Denn in § 1.01 Nummer 15, 2. Halbsatz der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist geregelt:

ein Fahrzeug, das unter Segel fährt und gleichzeitig eine Antriebsmaschine benutzt, gilt als Fahrzeug mit Maschinenantrieb.

Dies ist insbesondere bei Begegnungen wichtig: Ein Segelfahrzeug, das gleichzeitig unter Segel und mit Maschinenantrieb fährt, muss insbesondere Segelbooten, die nur unter Segel fahren, stets ausweichen.

e. Vorgeschriebene Lichtstärken

  • Zu den Seitenlichtern findet die in § 3.13 der Verordnung enthaltene  Sonderregelung für Kleinfahrzeuge Anwendung, wonach sie statt “hell” auch “gewöhnlich” sein dürfen.
  • In der Variante 3 (“Taschenlampentrick”) müssen die Lichter “gewöhnlich” sein.

5. Positionslichter für muskelbetriebene Boote in Fahrt (binnen)

Positionslichter eines mit Muskelkraft bewegten Fahrzeugs

Ein weder unter Motor noch unter Segel fahrendes Boot muss ein weißes Rundumlicht führen, das auch von allen Seiten aus sichtbar ist. Das Licht darf nur ein “gewöhnliches” sein.

Handelt es sich bei einem solchen Boot um ein Beiboot, braucht es dieses Licht “jedoch nur bei der Annäherung eines anderen Fahrzeugs zu zeigen” ( § 3.13 Nummer 5 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung). Diese Ausnahme mag damit in einem Zusammenhang stehen, dass gerade kleinere Dingis überhaupt nicht mit festen Positionslichtern ausgestattet sind und daher nur in der Ausnahmesituation einer Annäherung ein mobiles Licht per Hand eingeschaltet wird.

Ein typisches Dingi mit einem großen Außenbordmotor.

Typische Beiboote von Kleinfahrzeugen – hier ein typisches Schlauchboot-Dingi – haben keine fest installierten Positionslichter. Bild (C) ~riley ;  Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported

6. Geschleppte oder gekuppelte Fahrzeuge

Positionslichter eines geschleppten Kleinfahrzeugs

Zur Vervollständigung: Wird ein Kleinfahrzeug geschleppt oder ist es längsseitig gekuppelt, so muss es ein rundum sichtbares gewöhnliches weißes Licht führen. Es kommt dabei nicht darauf an, welcher Art das Fahrzeug ist, das schleppt, oder an das das Kleinfahrzeug gekuppelt ist.

Handelt es sich bei dem geschleppten oder gekuppelten Fahrzeug um ein Beiboot, so muss es kein Licht führen – auch nicht bei einer Annäherung.

7. Stillliegende Kleinfahrzeuge

Positionslichter beim Stillliegen eines Kleinfahrzeugs

Für Kleinfahrzeuge, die stillliegen, gilt unabhängig von der Antriebsart (auf dies es ja beim Stillliegen auch nicht mehr ankommen kann) die Regelung in § 3.20 Nummer 2 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.

a. Grundregel

Danach muss ein Kleinfahrzeug, das stillliegt, “ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht auf der Fahrwasserseite führen”.

Die Vorgabe, dass das Licht an der Fahrwasserseite anzubringen ist, überrrascht etwas.  Sehr viele Bootsfahrer haben ein mittig am Boot angebrachtes Ankerlicht, und  dass diese Anbringung schon einmal beanstandet worden ist, wäre mir nicht bekannt.

b. Allgemeine Ausnahmen

In § 3.20 Nummer 4 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung sind drei allgemeine Ausnahmen von der Pflicht vorgesehen ein Ankerlicht einzuschalten,.

  • Die erste Ausnahme betrifft Boote, die “im Päckchen” liegen (in der Rechtssprache: “Zusammenstellung von Fahrzeugen”). Wenn dieses Päckchen “voraussichtlich” nicht vor dem Ende der Nacht aufgelöst wird, genügt es, wenn diejenigen Boote “im Päckchen”, die an der Fahrwasserseite liegen, ein Ankerlicht führen. Die anderen Boote müssen es nicht.
  • Eine weitere Ausnahme betrifft Fälle geringer Kollisionsgefahr. Wenn ein Boot  zwischen Buhnen stillliegt, die nicht überflutet sind, und sich vollständig zwischen diesen Buhnen befindet, muss kein Ankerlicht eingeschaltet werden. Dasselbe gilt, wenn sich das stillliegende Boot hinter einem “aus dem Wasser ragenden Längswerk” befindet. Dies kann ein Steg sein.
  • Zudem ist kein Ankerlicht erforderlich, wenn das Fahrzeug “am Ufer stillliegt” und “von diesem aus hinreichend beleuchtet ist”. Der Ausdruck “am Ufer” ist im Zusammenhang mit der Definition des Ausdrucks “stillliegend” in § 1.01 Nummer 23 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu lesen, wonach ein Fahrzeug “unmittelbar oder mittelbar” am Ufer festgemacht werden kann und dann definitionsgemäß stillliegt. Auch im Zusammenhang mit der Ausnahmevorschrift zum Setzen des Ankerlichts ist dementsprechend die Variante des “mittelbaren” Festmachens am Ufer relevant. Dies schließt das Festmachen an einem Steg ein. Wird ein Boot also in einer Steganlage festgemacht, die die übliche Beleuchtung aufweist, die zumindest ein Erkennen der Boote als Hindernis von der Wasserseite aus erlaubt, muss bei Nacht kein Ankerlicht eineschaltet werden.

c. Lokale Ausnahmen in Ostdeutschland

  • § 21.24 Nummer 5 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung für die Spree-Oder-Wasserstraße und  Berliner und Brandenburger Wasserstraßen ,
  • § 22.24 Nummer 3 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung für die Untere Havel-Wasserstraße und den Havelkanal sowie
  • § 23.24 Nummer 3  der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung für die Havel-Oder-Wasserstraße .

8. Ob Positionslichter mitzuführen sind

Für den Binnenbereich ist es für Kleinfahrzeuge nicht vorgeschrieben, ständig Positionslichter betriebsbereit mitzuführen. Allerdings enthält § 3.34 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung einige Verhaltenspflichten, deren Erfüllung außer am hellen Tag bei garantiert einwandfreiem Wetter nicht ohne solche Positionslichter möglich ist.

Dass die Positionslichter außer in Fällen, in denen sie eingesetzt werden müssen, auf Kleinfahrzeugen nicht mitgeführt werden müssen, ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut des § 3.34 der Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung.

Nummer 3 des genannten Paragrafen enthält  einen Verweis unter anderem auf den § 3.13 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Dieser § 3.13 regelt die Positionslaternen von Kleinfahrzeugen während der Fahrt. Wörtlich besteht nach § 3.34 Nummer 3 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen,

dass auf dem Fahrzeug […] in den in […] § 3.13 Nummer 1 bis 6[…] genannten Fällen die dort jeweils vorgeschriebene Bezeichnung während der Fahrt geführt wird.

Und die in § 3.13 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung genannten Fälle lauten “bei Nacht” sowie – für den schwarzen Kegel – den Fall bei Tag, in dem ein Kleinfahrzeug sowohl unter Segel als auch mit Maschinenantrieb fährt.

Für das Stilliegen verweist in ähnlicher Weise  § 3.34 Nummer 6 auf § 3.20 Nummer 2 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und die dort “genannten Fälle”, wobei durch die Formulierung der Verweisung zudem klargestellt wird, dass die Kennzeichnung durch das Ankerlicht nur beim Stillliegene erforderlich ist.

9. Wann Positionslichter einzuschalten sind

Aus den Vorschriften in § 3.13 und § 3.20 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung geht hervor, dass die Positionslichter – wenn kein Ausnahmetatbestand eingreift – bei “ Nacht ” einzuschalten sind. “Nacht” ist im Sinne der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gemäß der Definition in § 1.01 Nummer 29 der Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Dabei handelt es sich im die astronomischen Zeiten, die zum Beispiel hier abrufbar sind.

Nach § 3.01 Nummer 2 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung müssen zudem die für die Nacht vorgeschriebenen Lichter auch bei Tag geführt werden, wenn “es die Sichtverhältnisse erfordern”.  In solchen Fällen wird aber auch “unsichtiges Wetter” im Sinne des § 1.01 Nummer 28 der Binennschifffahrtsstraßen-Ordnung vorliegen, was bedeutet, dass ein Kleinfahrzeug nach § 6.30 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 4 und 1 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ohnehin so rasch wie möglich einen Liegeplatz aufsuchen muss (es sei denn, es ist mit Sprechfunk, einem zugelassenen Binnen-Radar und einem zugelassenen Wendeanzeiger ausgestattet, und jeweils eine Person an Bord hat ein Sprechfunkzeugnis Binnen und ein Radarpatent – Interssantes dazu hier ).

10. Verantwortliche

Nach § 3.34 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung sind mit Bezug auf Kleinfahrzeuge für die Einhaltung der Vorschriften zu Positionslichtern in Fahrt sowohl der Schiffsführer als auch der Rudergänger verantwortlich. Bei stillliegenden Fahrzeugen trifft die Verantwortlichkeit nur den Schiffsführer.

Die in diesem Beitrag verwendeten Bilder entstammen, soweit nicht anders gekennzeichnet,  der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und sind damit nach § 5 Urheberrechtsgesetz nicht urheberrechtlich geschützt.

Schlagwörter: Binnengewässer Binnenschifffahftsstraßen-Ordnung Binnenschifffahrt Boot Boote Kleinfahrzeuge Navigationslicht Navigationslichter Positionsleuchten Positionslichter Sportboote Sportschifffahrt

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Allgemeine Zeichen

Für freifahrende Fähren   eine rechteckige blaue Tafel mit weißem Symbol eines Fährschiffes;

Für nicht freifahrende Fähren   eine rechteckige blaue Tafel mit weißem Symbol eines Fährschiffes über einem waagerechten weißen Band.

B.2 Durchfahren von festen Brücken

A. Öffnungen fester Brücken, deren Benutzung der Schifffahrt empfohlen wird: in beiden Richtungen befahrbar eine quadratische, auf der Spitze stehende gelbe Tafel

B. In einer Richtung befahrbar (Gegenverkehr gesperrt) zwei quadratische, auf der Spitze stehende gelbe Tafeln nebeneinander

Fernsprechstelle

Q uadratische blaue Tafel mit weißem Symbol des Telefonhörers.

Grenzen eines Weichengebietes am Nord-Ostsee-Kanal (§ 2 Abs 1 Nr. 18 Buchstabe c)

Quadratische weiße Tafel mit schwarzem Rand.

(Der Westteil der Weiche Audorf-Rade wird im Norden durch die  Tonne 2 / Obereider 1 begrenzt.)

Wasserski ( § 31 Abs. 1 Satz 1)

Wasserflächen im Fahrwasser, auf denen Wasserskilaufen erlaubt ist:   rechteckige blaue Tafel mit dem weißen Symbol eines Wasserskiläufers.

Außergewöhnliche Schiffffahrtsbehinderung

Bei Nacht:  Drei feste Lichter übereinander, die beiden oberen rot, das untere grün.

Bei Tage:    Zwei schwarze Bälle übereinander und darunter ein schwarzer Kegel - Spitze unten.

Querströmung

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Wassermotorräder (§ 31 Abs. 1 Satz 1)

Wasserflächen im Fahrwasser, auf denen das Fahren mit Wassermotorrädern erlaubt ist: rechteckige blaue Tafel mit dem weißen Symbol eines Wassermotorrades.

Segelsurfbretter (§ 31 Abs. 1 Satz 1)

Wasserflächen im Fahrwasser, auf denen das Fahren mit Segelsurfbrettern erlaubt ist:    Rechteckige blaue Tafel mit dem weißen Symbol eines Segelsurfers.

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Gesetzliche Regelungen Ankerball/Motorkegel

  • Sep 18th 2014
  • Thread is Unresolved

Hallo zusammen,

da in Deutschland ja alles gesetzlich geregelt ist, habe ich mich gestern auf die Suche nach den Regelungen für den Ankerball und den Motorkegel gemacht…

Allerdings habe ich nur gewisse Mindestgrößen gefunden, und wann die Signale gesetzt werden.

Ich habe allerdings nirgends gefunden WO man die Signale setzen soll/muss. Unter der BB-Saling? Unter der STB-Saling? Am Vorstag?

Habt ihr da nähere infos drüber? Oder gibt es nur die Regelung "an einem gut sichtbaren Ort"? Spräche irgendwas gegen die 3 oben genannten Orte?

:winking_face:

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Gut Sichtbar.,..

... hätte Dir Google umfassend Auskunft verschafft, unter anderem aus diesem Forum: wo sind die Ankerbälle

Was die Seemannschaft dazu sagt, da gibt das gleichnamige Buch erschöpfend Auskunft - Die " Seemannschaft" sollte eigentlich jeder Segler und auch Motorbootfahrer besitzen Was wohl die britischen Segler dazu sagen, da müsstest Du schon in einem dortigen Forum fragen...

werter Toby abgesehen davon, dass es nicht für alles und jedes an Bord einer amtlichen Regelung bedarf, schließlich wird dir ja auch nicht vorgeschrieben, ob du an Bb oder Stb pinkeln muss,

macht das die See, der Wind und deine Frau.

ansonsten ist das Thema Ankerball / Motorkegel eine monatelanges Dauerthema im YF gewesen. Ausserdem gibt es da noch die Suchfunktion.

p.s bei etwas nachdenken kommt man auch selbst drauf: erzähl uns doch mal, wie du nachts im Dunkeln erkennen möchtest, ob die Ankerlampe in der Bb oder Stb-saling hängt ? Es sei denn, du hast bunte LEDs an Bord am Salingende, damit jeder auch nachts weiß, wo rechts und links ist. vonwegen pinkeln...

Naja, ich dachte mir schon fast dass das Thema hier nicht Sachlich behandelt wird, wie alles was nicht durch eine Norm Bombenfest geregelt ist...Schade!

Dann wird es wohl keine Norm, Gesetz oder ähnliches geben, was mich eigentlich wundert, da diese Signale, gerade in der Berufsschifffahrt, ja ebenso wichtig sind wie die Lichtsignale bei Dunkelheit.

Quote erzähl uns doch mal, wie du nachts im Dunkeln erkennen möchtest, ob die Ankerlampe in der Bb oder Stb-saling hängt ?

Na das ist ja wieder ein ganz anderes Thema, ich sprach von Tagsignalen...

Quote Was die Seemannschaft dazu sagt, da gibt das gleichnamige Buch erschöpfend Auskunft - Die " Seemannschaft" sollte eigentlich jeder Segler und auch Motorbootfahrer besitzen

Das war gestern der erste Anlaufpunkt, aber weder in der aktuellsten Ausgabe, noch in der Ausgabe von 1985 stand etwas handfestes drin. Man konnte noch nichtmals den "Ankerball" im Register finden. Einschlägige Literatiur, BSH und Schulungsunterlagen zu SKS/SHS gaben auch kein Ergebnis, ebensowenig wie ellenlange Diskussionen die google ausspuckte.

Das könnte daran liegen, dass "gut sichtbar" bei jedem Boot anders ist. Ich finde nicht, das alles zu 100% geregelt sein muss.

  • Sep 21st 2014

Siegel einfach im Mittelmeer, der hat kein Mensch sowas

Auf dem Bodensee interessiert das auch niemanden. Ob dort so eine Vorschrift existiert? Und sonstwo binnen?

Also ist da nur auf der dt. Ost- und Nordsee die Polizei hinterher. Weshalb? M.E. besteht kein Problem für die Bootfahrer, wenn jemand bei gesetzten Segeln motort und dies nicht signalisiert.

kein Problem, aber das Vorfahrtsrecht verliert man

Das Vorfahrtsrecht - eines segelnden Schiffes gegenüber einem mit Motorkraft angetriebenen Schiffes - ergibt sich natürlich nicht nur aus dem Signalkegel sondern aus der Antriebsart. Mit dem Signalkegel teilt man nur anderen Schiffen mit, was der Hauptantrieb ist und diese können sich darauf einstellen ... Im Kollisionsfall .werden sicher auch die notwendigen schriftlichen Aufzeichnungen der Beteiligten zu Rate gezogen - btw wenn viele schon keinen Motorkegel setzen, machen sie dann wenigstens die Eintragung ins Logbuch? Ich fürchte noch weniger Ich finde es gut und praxisnah, wenn man der Situation entsprechende Signale setzt, Berufsschiffe tun das doch auch, siehe Ankerball, Signale fischender Schiffe usw.

Ich hab nicht geschrieben dass ich das gut finde -

Die 10. Auflage der Seemannschaft von 1960 enthält die damalige "Seestraßenordnung", da heißt es im Artikel 11, Absatz c:

Quote Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang müssen alle Fahrzeuge, die vor Anker liegen, im vorderen Teil des Fahrzeugs einen schwarzen Ball von mindesten 0,61m (2 Fuß) Durchmesser führen, und zwar an der Stelle, an der er am besten gesehen werden kann.

:grinning_squinting_face:

Quote from X-Ray1989 Naja, ich dachte mir schon fast dass das Thema hier nicht Sachlich behandelt wird, wie alles was nicht durch eine Norm Bombenfest geregelt ist...Schade!

ALLES ist exakt geregelt!

Quote from X-Ray1989 Dann wird es wohl keine Norm, Gesetz oder ähnliches geben, was mich eigentlich wundert,

Stichwort : KVR !!

Zeiten Regel 20 d) KVR Die Regeln über Signalkörper müssen am Tage befolgt werden.

Motorzeichen Regel 25 e) KVR Ein Fahrzeug unter Segel, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, muß im Vorschiff einen Kegel - Spitze unten - dort führen, wo er am besten gesehen werden kann.

Ankerball Regel 30 a ) i) KVR Ein Fahrzeug vor Anker muß dort, wo sie am besten gesehen werden können, führen im vorderen Teil einen Ball

Größe Anlage I Nummer 6 a) i) und ii) KVR Signalkörper müssen schwarz sein und folgende Abmessungen haben: - ein Ball muß einen Durchmesser von mindestens 0,6 Meter haben; - ein Kegel muß eine Grundfläche mit einem Durchmesser von mindestens 0,6 Meter und eine Höhe wie sein Durchmesser haben

exakt genug ?!?

Quote from Rottweiler Siegel einfach im Mittelmeer, der hat kein Mensch sowas
Quote from Schärensegler Oder in Schweden die halten das auch für verzichtbar
Quote from Astro Auf dem Bodensee interessiert das auch niemanden.

Da ist (endlich) mal Jemand der sich für die Regeln interessiert ---- und wird hier völlig sinnbefreit nieder gemacht!

und wenn man glaubt "schlimmer geht nimmer" liest man dies

Quote from Astro besteht kein Problem für die Bootfahrer, wenn jemand bei gesetzten Segeln motort und dies nicht signalisiert.
Quote from Rottweiler das Vorfahrtsrecht verliert man
Quote from waterholic Größe Anlage I Nummer 6 a) i) und ii) KVR Signalkörper müssen schwarz sein und folgende Abmessungen haben: - ein Ball muß einen Durchmesser von mindestens 0,6 Meter haben; - ein Kegel muß eine Grundfläche mit einem Durchmesser von mindestens 0,6 Meter und eine Höhe wie sein Durchmesser haben exakt genug ?!? Display More

Ein Zusatz noch, wohl für die meisten von uns relevant:

"c) Auf einem Fahrzeug von weniger als 20 Meter Länge dürfen Signalkörper geringerer Abmessungen verwendet werden, die dem Größenverhältnis des Fahrzeugs angemessen sind; die Abstände zwischen ihnen dürfen entsprechend verringert werden."

(auch Anlage I (6)). Typisch sind im Sportbootbereich 30cm.

Quote from DRF33LG00D machen sie dann wenigstens die Eintragung ins Logbuch? Ich fürchte noch weniger
Quote from DRF33LG00D Signale fischender Schiffe

Naja, eigentlich gilt ja der Satz, dort wo er am besten gesehen werden kann.

Hier wurde ja lobenswert auf die Berufsschiffer verwiesen, aber die Fischer hängen die Eieruhr auch schonmal irgendwie irgendwo mittendrin in Ihren Aufbauten auf. Mußte erst im Fernglas suchen. (Ok war aus Langeweile, weil sonst nichts los war)

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Zusammenfaltbarer Signalkegel, hergestellt aus schwarzem Kunststoff. Kann, da zusammengesteckt, flach und platzsparend verstaut werden. Wird am Bug gesetzt, wenn das Schiff gleichzeitig mit Segel und Motor navigiert.

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