Wann Sie ein Boot ohne Führerschein fahren dürfen
Von Dörte L.
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Bußgeldkatalog Schifffahrt: Boot fahren ohne Führerschein
Achtung! Bußgelder gelten nicht für führerscheinfreie Boote.
Verstoß | Sanktion |
---|---|
Befahren einer Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrerlaubnis | 250 - 5.000 € |
Führen eines Sportbootes ohne die erforderliche Fahrerlaubnis auf Seeschifffahrtsstraße | 150 - 500 € |
FAQ: Boot ohne Führerschein fahren
Ein Bootsführerschein wird benötigt, wenn Sie Wasserfahrzeuge führen wollen, für die eine Führerscheinpflicht besteht. Wann Sie ein Boot ohne Führerschein fahren dürfen, hängt unter anderem von der Leistung des Motors und der Segelfläche ab. Mehr dazu erfahren Sie hier .
Grundsätzlich dürfen Sie auf Binnengewässern Boote mit einer Leistung von bis zu 15 PS ohne Führerschein fahren. Es gibt jedoch auch regionale Regelungen, die z. B. bereits ab 5 PS Leistungen einen Führerschein vorschreiben. Welche Unterschiede es zwischen den Bootstypen gibt, lesen Sie hier .
Führen Sie ein Boot ohne erforderliche Fahrerlaubnis, müssen Sie mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die Tabelle zeigt , welche Spannen bei den Sanktionen möglich sind.
Inhaltsverzeichnis:
Auch wenn ein Boot führerscheinfrei ist, gelten Regeln
Viele Freizeit- und Hobbykapitäne fragen sich immer wieder, welches Boot sie ohne Führerschein in Deutschland führen dürfen.
Mitunter sind die Regelungen diesbezüglich recht verwirrend oder werden regional unterschiedlich gehandhabt . Ist also ein Bootsurlaub ohne Führerschein geplant, gilt es, sich vorher gut zu informieren , für welche Wasserfahrzeuge das zulässig ist und welche Vorschriften wo gelten .
Der folgende Ratgeber befasst sich näher damit, wann ein Sportboot führerscheinfrei ist , wo Wassersportler ein Boot fahren dürfen, ohne einen Führerschein besitzen zu müssen und welche Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog für Wassersport drohen können, wenn es zu Verstößen gegen die Vorschriften kommt.
Ist das Bootfahren ohne Führerschein erlaubt?
Muss für alle Wasserfahrzeuge ein Führerschein vorhanden sein? Die Antwort hier lautet ganz klar „nein“ , denn die Pflicht für eine solche Fahrerlaubnis auf dem Wasser besteht nur für bestimmte Fahrzeuge . Ein Boot kann also ohne Führerschein gefahren werden, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Wann ist ein Boot führerscheinfrei? Die Neuregelungen der „Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich“ bzw. die dazugehörige „Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich“ vom Mai 2017 definieren, wann ein Boot ohne Führerschein geführt werden darf.
Rechtlich gesehen , wird hier zudem zwischen der Berufs- und Sportschifffahrt unterschieden. So sind Wasserfahrzeuge, die mindestens einen Rumpf besitzen und dem Verbringen der Freizeit auf dem Wasser dienen , Sportboote . Das können sowohl Segel- als auch Motorboote sein. Darüber hinaus zählen Yachten ebenso in diese Kategorie.
Generell gelten jedoch bestimmte Werte bei der Leistung sowie bei der Länge der Fahrzeuge, die einen Führerschein erforderlich machen . Im Allgemeinen kann ein Boot ohne Führerschein gefahren werden, wenn die Motorleistung unter 15 PS liegt und das Boot nicht länger als ein bestimmter Wert ist (in der Regel 15 Meter bei der Binnenschifffahrt ). Regional können sich diese Werte jedoch unterscheiden. So ist beispielsweise auf dem Rhein und dem Bodensee bereits ab 5 PS ein Führerschein vorgeschrieben. Auf einigen Berliner Gewässern wird zudem auch die Segelfläche als Wert herangezogen.
Was sind führerscheinfreie Boote?
Ein Boot ohne Führerschein fahren zu können ist also im Allgemeinen von der Leistung des Motors und/oder der Größe des Fahrzeugs abhängig. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Bootsmotor führerscheinfrei bzw. ohne Führerschein fahrbar sein muss.
Daher sind dann auch alle Wasserfahrzeuge , die keine Sportboote sind, keinen Motor bzw. einen mit einer Leistung unter 15 PS haben und kürzer als 15 Meter sind, Fahrzeuge bzw. Boote, die ohne Führerschein gefahren werden dürfen . Hierzu können dann beispielsweise Schlauchbote, Ruderboote, Tretboote und kleine Segelboote zählen.
Gibt es Unterschiede bei verschiedenen Bootstypen?
Ob Freizeitkapitäne ein Motorboot fahren dürfen, ohne einen Führerschein zu benötigen, hängt, wie beschrieben, von der Motorleistung ab .
In der Regel haben Motorboote entweder einen bzw. mehrere Verbrennungsmotoren oder einen Elektromotor . Üblicherweise können diese Fahrzeuge sowohl auf Binnen- als auch auf Küstengewässern gefahren werden.
Damit es sich um führerscheinfreie Motorboote handelt, muss die Leistung unter 11,03 kW liegen. Ein Motorboot ab 15 PS ist nicht führerscheinfrei , das Gleiche gilt dann auch, wenn die Leistung diesen vorgegebenen kW-Wert übersteigt . Zu diesen Motorbooten gehören dann auch Schlauchboote und kleinere Kajütboote , solange die vorgeschriebene Motorleistung hier nicht überschritten wird, kann ein solches Boot ohne Führerschein geführt werden.
Ist ein Hausboot auch führerscheinfrei?
Hausboote besitzen oft einen Motor, der an die Leistung von 15 PS nicht herankommt, allerdings können sie so lang sein, dass ein Führerschein notwendig wäre. Darf ein solches Boot dann ohne Führerschein gefahren werden? In der Regel ist ein Hausbooturlaub ohne Führerschein möglich , dennoch wird empfohlen, sich mit den wichtigsten maritimen und seefahrtrechtlichen Regelungen zu befassen. Es ist also möglich, ein Hausboot ohne Führerschein zu mieten, allerdings müssen für einen solchen Urlaub bestimmte Einschränkungen und Sonderbestimmungen beachtet werden. Diese können sich durchaus auch regional unterscheiden .
So muss beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt der Bootsfrüher mindestens 18 Jahre alt sowie körperlich und geistig in der Lage sein, das Boot zu führen. Ohne Führerschein bedeutet in diesem Fall auch nicht, dass keine Schulung stattfindet . Diese muss bei der Bootsübergabe zwingend erfolgen, regional kann dann auch eine Probefahrt vorgeschrieben sein .
Zudem kann vorgeschrieben sein, dass das Hausboot , das ohne Führerschein gefahren wird, ein bestimmtes Revier nicht verlassen darf und eine Fahrt bei Nacht ebenfalls nicht zulässig ist. Für die Mietdauer kann es erforderlich sein, eine Vermieter- bzw. Charterbescheinigung mitzuführen. Diese kann während dieser Zeit als Ersatz für den Sportbootführerschein Binnen gelten.
Sanktionen: Boot ohne Führerschein fahren, obwohl dieser notwendig wäre
Fahren Wassersportler ein Boot ohne einen Führerschein, obwohl dieser vorliegen muss, hat das bei einer Kontrolle Konsequenzen. Gemäß den Vorgaben im Bußgeldkatalog für die Schifffahrt , kann das Bußgelder von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen.
Bootsführer sollten sich also bei einem Freizeitausflug gut informieren, ob sie ein 15-PS-Boot führerscheinfrei fahren dürfen und welche regionalen Vorschriften diesbezüglich zu beachten sind.
Folgende Bußgelder können für das Fahren von einem Boot ohne Führerschein drohen :
- Befahren einer Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrerlaubnis : 250 bis 5.000 EUR
- Führen eines Sportbootes ohne die erforderliche Fahrerlaubnis auf einer Seeschifffahrtsstraße (z. B. Ostsee): 150 bis 500 EUR
Die folgende Infografik gibt Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Regeln auf dem Wasser:
Über den Autor
Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.
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Mir stellen sich hier folgende Fragen: Wenn die Führerscheinpflicht an die Leistung des Bootsmotors gekoppelt ist, dann ist doch damit der am Boot aktuell in Betrieb befindliche Motor gemeint, oder ? Ich frage deswegen, weil es ja an Bord von Motorbooten durchaus nicht nur einen Motor geben muss. So könnte ich als Inhaber eines Sportbootführerscheins für Binnengewässer und Führer eines 200 PS Motorboots nicht von der Oder nach Anklam an der Peene fahren, da für das Stettiner Haff und das Achterwasser bei Usedom dieser Führerschein nicht ausreichen würde. Ich bräuchte den See-Schein. Andererseits könnte ich ja zusätzlich einen 15 PS Außenborder mitführen und am Boot (hochgeklappt) befestigen. Komme ich jetzt in den Küstenbereich schalte ich das 200 PS – Triebwerk aus und bewege mich mit dem 15 PS-Außenborder weiter. Ich brauche nun den Küstenschein nicht ?!?! Desgleichen wenn ich keinen Führerschein habe und in ein 5 PS Landesgewässer mit einem 15 PS Motorboot fahre. Ich nehme einen 5 PS – Zweitmotor mit und passe meinen Antrieb den gesetzlichen Bestimmungen jeweils an. Ist das dann korrekt ??? Das wäre ja der Aufruf zum jeweils passenden Zweitmotor.
Das bedeutet also, dass ein Bootsführer und Inhaber eines Binnengewässerführerscheins mit einem 500 PS Motorboot nicht von der Oder über Stettin/Usedom in die Peene fahren darf, da er für Haff und Achterwasser keinen vorgeschriebenen Küstenschein besitzt, andererseits kann ein 15 PS – Bootsführer dies ohne weiteres, da ja für Binnen und Küste bis 15 PS keinen Schein mehr benötigt wird. Ist es denn wenigstens mit einem entsprechenden 15 PS – Zweitmotor möglich, trotz 500 PS Hauptmaschine diese Strecke nur mit dem Binnenschein zu befahren ?
Hallo ich habe einer frage ich habe mein Bootsschein in Spanien gemacht dem P.N.B. Patron,Navegacion Basica (Patron,Navigation,Basic) und bin nach Deutschland um gesogen und habe einen Boot von 3,80 meter gekauft meiner frage ist am Rhein darf ich so weit ich verstanden habe bis zur 5 PS fahren und 15 PS in Deutschland darf ich mit meinen spanischen Bootführerschein in Deutschland und am Rhein fahren oder bin ich gezwungen in umzumelden oder was genau muss ich machen damit ich am Rhein mit meinen 3,80 meter Boot fahren kann bitte um Rückantwort Danke
Hallo Manuel D. G.,
bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde, um diese Fragen zu klären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
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Bootsführerschein – welches Land benötigt welchen Schein?
In diesem Artikel informieren wir Sie umfassend, in welchen Ländern Sie welche Boote mit oder ohne Bootsführerschein mieten und führen können.
Grundsätzlich gilt: Die Nationalität des Schiffes bestimmt dessen rechtlichen Status und dessen Gesetzgebung auf hoher See. Infolgedessen gilt in den Hoheitsgewässern eines Staates immer dessen Seerecht. Dadruch gelten immer die Führerscheinvorschriften jenes Landes, in welchem sich das Boot befindet.
Anders ausgedrückt, unterliegt ein Schiff unter deutscher Flagge, das auf hoher See fährt, den deutschen Vorschriften . Möchten Sie beispielsweise ein Boot mieten in Kroatien oder mit erwähntem deutschen Boot nach Kroatien reisen, dann müssen Sie die notwendigen Befähigungen besitzen, die das Seerecht von Kroatien vorschreibt. Doch das ist alles unabhängig davon, unter welcher Flagge das Boot fährt.
Überblick der Vorschriften in den einzelnen Ländern
Hier ein Überblick mit einer Auswahl an Ländern und deren Vorschriften und unter welchen Sie bestimmte Boote mieten und führen dürfen:
Länder von A – M
| max. 15 PS und max. 15 m. Gesamtlänge (Bei Hausbooten: + Charterbescheinigung.) max. 10,2 PS / 7,5 KW und max. 15 m. Gesamtlänge (Bei Hausbooten: + Charterbescheinigung.) max. 6 PS und max. 2,5 m. Gesamtlänge (Bei Segelbooten max. 12 m² Segelfläche) max. 5 PS und max. 15 m. Gesamtlänge max. 5 PS und max. 15 m. Gesamtlänge – Nicht weiter als Oberbaumbrücke – Verbot von Segelbooten | min. SBF-SEE oder internationaler Bootsführerschein SBF-Binnen oder internationaler Bootsführerschein mit Eignung für Binnengewässer Bedarf eines Bodensee- Urlauber-Patents Von 19:00 – 9:00 gesamte Wasserstraße ansonsten frei bis Jannowitzbrücke |
Max. 24 m. Gesamtlänge | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer | |
Max. 6 PS und 5 m. Gesamtlänge Alle Segelboote ohne Antrieb, oder wenn dieser als Hilfsmotor betrachtet wird | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer | |
Max. 30 PS Gesamtleistung | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer | |
Max. 40,8 PS und max. 24 m. Gesamtlänge und weniger als 6 SM. Entfernung zur Küste. In meisten Fahrtgebieten ist eine Funk-Lizenz notwendig Nur mit Führerschein befahrbar | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer In meisten Fahrtgebieten ist eine Funk-Lizenz notwendig | |
Max. 15 m. Gesamtlänge und konstruktionsbedingte Gesamtgeschwindigkeit von max. 20 km/h | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer | |
Führen aller Motorboote nur mit Führerschein Segelboote ohne Motor bis max. 2,5 m Gesamtlänge | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer UKW-See Sprechfunklizenz notwendig | |
Alle Bootstypen nur mit Führerschein. | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer |
Länder von N-Z
Max. 25 PS und max. 8 m. Gesamtlänge | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer | |
Max. 5,98 PS und max. 10 m Gesamtlänge Max. 6 PS und max. 2,5 m. Gesamtlänge (Bei Segelbooten max. 12 m² Segelfläche) | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer Bei schlechten Sichtverhältnissen: Nachweis einer Radarschulung Bedarf eines Bodensee- Urlauber-Patents | |
Max. 15 m. Gesamtlänge und konstruktionsbedingte Gesamtgeschwindigkeit von max. 12 km/h | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer | |
Max. 15 m. Gesamtlänge und konstruktionsbedingte Gesamtgeschwindigkeit von max. 12 km/h | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer | |
Max. 8 PS und max. 12 m² Segelfläche Max. 6 PS und max. 2,5 m. Gesamtlänge (Bei Segelbooten max. 12 m² Segelfläche) | Internationaler Bootsführerschein (ICC) auch SBF-SEE Bedarf eines Bodensee- Urlauber-Patents | |
Max. 12 m. Gesamtlänge und max. 4 m. Gesamtbreite | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer | |
Allg. max. 2 SM Entfernung zum Festland Max. 15 PS und max. 4 m. Gesamtlänge Max. 15 PS und max. 5 m. Gesamtlänge | Internationaler Bootsführerschein (ICC) mit entsprechender Eignung für das Boot und das Gewässer | |
Auf See keine Beschränkungen. Im Inland nur mit Bootsführerschein Binnen | Internationaler Bootsführerschein (ICC) auf Binnengewässern |
Ein Boot ohne Führerschein mieten
Sie möchten die Vorteile der Bootsvermietung nutzen, aber Sie haben keinen Bootsführerschein. Keine Panik, es gibt mehrere Lösungen:
- Jedoch nicht alle Boote benötigen einen Führerschein. Finden Sie eine große Auswahl an Booten, für die Sie keinen Führerschein benötigen, mit SamBoat .
- Vielmehr ist auch das Mieten eines Bootes mit Skipper ist eine ausgezeichnete Lösung, wenn Sie ein komplettes und stressfreies Bootserlebnis wünschen.
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Warum braucht man einen Bootsführerschein?
Ein Boot bedeutet für viele Menschen grenzenlose Freiheit und Ruhe fernab des hektischen Alltags. Dabei ist ein Boot der ideale Ort, um sich zu entspannen, den sanften Wellen zu lauschen und Körper und Seele wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Um ein Boot selbst zu steuern, benötigen Sie jedoch in den meisten Fällen einen amtlichen Bootsführerschein. Wer in Österreich beispielsweise ein Motorboot mit einer Leistung ab 6 PS führen möchte, muss zumindest über das Schiffsführerpatent – 10 m verfügen.
Dieses Zertifikat ist die Grundlage für viele weitere Bootsführerscheine, wobei das Patent auch internationalisiert werden kann. Mit einem internationalen Zertifikat können Sie dann im Urlaub am Gardasee oder Lago Maggiore die Sonne auf Ihrem Boot genießen oder gemütlich entlang der Donau oder Moldau schippern. Wenn Sie in Ihrem Urlaub wiederum ein Boot chartern möchten, um die kroatischen oder italienischen Küsten zu erkunden, dann benötigen Sie das passende Küstenpatent. Dabei ist es gar nicht so schwierig und zeitaufwendig, eines dieser begehrten Zertifikate zu erhalten. Mit ein wenig Interesse für die Nautik und mit einer Brise Abenteuerlust können auch Sie innerhalb kurzer Zeit der Kapitän Ihres eigenen Boots sein.
Welche unterschiedlichen Bootsführerscheine gibt es?
In Österreich gibt es eine Reihe unterschiedlicher Bootsführerscheine, wobei diese auf Wunsch auch internationalisiert werden können. Motorboote selbst sind in Österreich dabei generell zulassungspflichtig und auch führerscheinpflichtig. Eine Ausnahme bilden Boote mit einem Elektromotor, sofern dessen Leistung weniger als 4,4 kW beträgt. Zudem benötigen Sie keine Zulassung und auch keinen Bootsführerschein für Ruder- oder Segelboote. Da Österreich über keinen Zugang zum Meer verfügt, gibt es viele verschiedene Binnenpatente, wie beispielsweise das Kapitänspatent oder das Schiffsführerpatent. Diese Patente unterliegen unterschiedlichen Vorschriften und Anforderungen, wobei es auch eine Vielzahl an Zusatzausbildungen gibt. So müssen all jene, die bis zu 12 Fahrgäste befördern möchten, beispielsweise einen zusätzlichen Prüfungsteil ablegen. Um Ihnen die Suche nach dem passenden Patent ein wenig zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Patente für Sie nachstehend kurz zusammengefasst.
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Das Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse
Das Schiffsführerpatent – 10 m ist der klassische staatliche Bootsführerschein, der es Ihnen erlaubt, Kleinfahrzeuge mit einer maximalen Länge von bis zu 10 Metern auf Wasserstraßen oder auf Binnengewässern zu führen. Das Patent ist umgangssprachlich auch als Donaupatent bekannt, wobei der amtliche Schein erst nach Ausstellung eines internationalen Zertifikats für internationale Seen, Flüsse und Wasserstraßen gültig ist. Als Inhaber des Schiffsführerpatents unterliegen Sie keinerlei Einschränkungen bezüglich der Motorleistung des gefahrenen Kleinfahrzeugs. Das Zertifikat ist zudem unbefristet gültig. Das Donaupatent ist für viele Bootsliebhaber der erste Schritt in die Welt der Nautik. Dabei dient das Patent als Grundlage für viele weitere Bootsführerscheine. So kann das Küstenpatent beispielsweise nahtlos an das Schiffsführerpatent – 10 m angeschlossen werden.
Das Schiffsführerpatent – 10 m für Seen und Flüsse berechtigt Sie dazu, ein Kleinfahrzeug, mit einer Länge bis zu 10 Metern auf Binnengewässern selbstständig zu führen. Im Gegensatz zum klassischen Donaupatent dürfen Sie mit diesem Patent jedoch keine Wasserstraßen benutzen.
Das Schiffsführerpatent – 20 m
Mit dem Schiffsführerpatent – 20 m sind Sie dazu berechtigt, Kleinfahrzeuge bis zu einer maximalen Länge von 20 Metern auf Binnengewässern und Wasserstraßen zu führen. Es gilt hierbei jedoch zu beachten, dass Sie mit einem Fahrgastschiff bis zu 20 Metern lediglich Binnengewässer und keine Wasserstraßen befahren dürfen.
Das Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse
Dieses Patent ist der kleine Bruder des Schiffsführerpatents – 20 m. Dabei erlaubt Ihnen dieses Zertifikat das Führen von Kleinfahrzeugen auf Binnengewässern, wobei die maximale Länge des Kleinfahrzeugs 20 Meter nicht überschreiten darf. Das Führen von Kleinfahrzeugen auf Wasserstraßen ist von diesem Patent jedoch ausgenommen.
Das Küstenpatent
Das führen eines motorbootes will gelernt sein.
Der Sammelbegriff Küstenpatent wird für Bootsführerscheine in Kroatien benutzt. Dabei stehen Interessenten unterschiedliche Führerscheine zur Verfügung, die zum Führen von Booten entlang der Küste berechtigen. Die gebräuchlichsten Bootsführerscheine sind hierbei:
- Der Boat Skipper A , der zum Führen von Kleinfahrzeugen mit einer Motorisierung von 8 kW und einer maximalen Länge von 7 Metern berechtigt. Das Patent kann frühestens ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden.
- Der Boat Skipper B , mit welchem Sie Motorboote, Segelyachten, Segelboote und Jetfahrzeuge führen dürfen. Die maximale Länge der Fahrzeuge ist hierbei auf 30 Bruttoregistertonnen beschränkt. Der Führerschein kann für den Privatgebrauch ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden. Möchten Sie das Patent kommerziell nutzen, so müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Der Boat Skipper C erlaubt es Ihnen, Fahrzeuge bis zu 30 BRZ zu führen, wobei Sie keiner Einschränkung bezüglich der Motorleistung unterliegen. Die Erlaubnis wird jedoch für maximal fünf Jahre erteilt. Nach Ablauf der Gültigkeitsperiode ist eine erneute ärztliche Untersuchung notwendig.
- Mit dem Yachtmaster A dürfen Sie Segelschiffe bis zu 100 BRZ und Motorboote bis zu 200 BRZ sowohl privat als auch kommerziell nutzen. Die Genehmigung ist wiederum auf fünf Jahre beschränkt, wobei Sie, wie auch beim Boat Skipper C, ein ärztliches Attest benötigen.
Die Prüfungsvorbereitung für diese Kurse findet bei vielen Anbietern in Österreich statt. Die Prüfung selbst muss jedoch in Kroatien absolviert werden. Mit dem Patent dürfen Sie dann nicht nur an der Küste Kroatiens, sondern auch in Italien, Spanien, Griechenland sowie Deutschland, Slowenien, Frankreich und Südafrika ein Boot führen.
Alternative: Österreichisches Küstenpatent FB 1
Immer auf der sicheren seite sein.
Seit dem Jahr 2009 gibt es die Möglichkeit, das österreichische Küstenpatent FB 1 zu erwerben. Mit diesem international gültigen Patent dürfen Motorboote bis zu einer Länge von 10 Metern auf allen Küstengewässern in einem Bereich von drei Seemeilen gesteuert werden. Es gelten keine Einschränkungen im Bereich der Motorleistung. Personen, die schon im Besitz des Schiffsführerpatents – 10 m sind, müssen lediglich die theoretische Prüfung ablegen.
Wasserstraßen werden auch von der Berufsschifffahrt genutzt, wodurch mitunter gesonderte, internationale Regeln gelten. So darf die Donau in Österreich beispielsweise in ihrer gesamten Länge das ganze Jahr über mit Motorbooten befahren werden. Zudem ist es Führern von Motorbooten auch erlaubt, die Schleusen an der Donau kostenlos zu nutzen. Für Sportboote gelten jedoch gesonderte Schleusungszeiten, wobei alle Personen an Deck während des Vorgangs eine Rettungsweste tragen müssen. Möchte man außerhalb dieser Zeiten eine Donauschleuse benutzen, dann ist das nur möglich, wenn das Boot gemeinsam mit der Großschifffahrt geschleust wird. Die Berufsschifffahrt hat hierbei immer Vorrang gegenüber privaten Fahrzeugen.
Wie und wo kann man den Bootsführerschein machen?
Der Bootsführerschein kann bei unterschiedlichen Anbietern im In- und Ausland absolviert werden. Bestimmte Bootsführerscheine, die beispielsweise auch das Führen von Fahrzeugen auf Wasserstraßen beinhalten, können jedoch nur in bestimmten Bundesländern gemacht werden. Offizielle österreichische Anlaufstellen sind beispielsweise der Motorbootsport und Seefahrts Verband Österreich ( MSVÖ ) sowie die zuständigen Ämter der einzelnen Landesregierungen.
Wie lange dauert es den Bootsführerschein zu machen?
Die Erlangung eines Bootsführerscheins ist weit weniger aufwendig als oftmals angenommen. Je nach Patent und persönlichen Vorkenntnissen sind Sie so schon innerhalb kürzester Zeit Besitzer eines Bootsführerscheins. Für das Schiffsführerpatent – 10 m muss beispielsweise eine praktische und eine theoretische Prüfung abgelegt werden. Viele Schulungsinstitute bieten diesen Kurs kompakt an ein oder zwei Wochenenden an, wobei auch Onlinekurse immer beliebter werden. Im Anschluss an den Kurs findet eine behördliche Prüfung statt. Der theoretische Teil gliedert sich hierbei in einen rechtlichen sowie einen nautischen Teil. Erst danach erfolgt die Praxisfahrt mit dem Boot, die idealerweise vorab während des Kurses genauestens studiert wurde.
Wie viele Fahrstunden braucht man für den Bootsführerschein?
Im Gegensatz zum Küstenpatent sind für das Donaupatent gesetzlich keine praktischen Mindeststunden festgelegt. Schulungsanbieter bieten jedoch meist Vorbereitungskurse an, die sowohl aus Theorie als auch aus Praxis bestehen. In den Praxiseinheiten lernen die Teilnehmer das richtige An- und Ablegen sowie die Grundlagen der Bootsführung. Auch Boje-über-Bord-Manöver sowie Boot- und Motorkunde sind Teil der praktischen Ausbildung. Individuelle Übungsstunden können auf Wunsch meist problemlos zum Ausbildungspaket gebucht werden, wobei eine zusätzliche Übungsstunde im Schnitt zwischen 45 bis 60 Euro kostet. Besonders hilfreich ist es dabei, das Boot, mit welchem die Prüfung absolviert wird, gut zu kennen und sich prüfungsrelevante Punkte genau einzuprägen.
Ab welchem Alter kann man den Bootsführerschein machen?
Für den Erwerb des Bootsführerscheins gibt es keine einheitliche Altersgrenze, sondern individuelle Regelungen für das jeweilige Patent. So dürfen der Boat Skipper A und Boat Skipper B beispielsweise schon ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden, sofern der Erziehungsberechtigte seine schriftliche Zustimmung gibt. Für Minderjährige gelten hierbei jedoch Einschränkungen wie beispielsweise eine PS-Obergrenze und das Verbot der kommerziellen Nutzung. Personen, die das klassische Schiffsführerpatent – 10 m erwerben möchten, müssen wiederum das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Gesetzgeber sieht hierbei jedoch eine Nachsicht vom Mindestalter vor, sofern ausreichend Fahrpraxis nachgewiesen werden kann. Für die Prüfung selbst benötigen Sie in der Regel ein ärztliches Attest, welches das Farbunterscheidungsvermögen nachweist, eine Kopie des Führerscheins sowie einen Reisepass oder Personalausweis, eine Kopie der Geburtsurkunde und Passfotos. Bei Personen, die über einen Führerschein oder Pilotenschein verfügen, wird der Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens durch diese Ausweise belegt. Zusätzlich belegt der Führerschein oder der Pilotenschein auch die notwendige körperliche und geistige Eignung. Ist kein Führerschein vorhanden, müssen diese Nachweise, inklusive des Nachweises der Belegung eines 6-stündigen Erste-Hilfe-Kurses, gesondert erbracht werden, wobei für bestimmte Patente auch ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt wird.
Was kostet der Bootsführerschein in Österreich?
Die Preise für einen Bootsführerschein unterscheiden sich nach gewünschtem Patent, gewählter Kursart, Kursdauer und Anbieter. Kompakte Wochenendkurse oder Kurse, die überwiegend online abgehalten werden, sind meist schon für wenige Hundert Euro buchbar. Zusätzliche Kosten entstehen durch individuelle Übungseinheiten, Lernmaterialien, die Ausstellung des ärztlichen Attests sowie den Antragsgebühren, Prüfungstaxen, Ausstellungskosten und Zustellungskosten. All jene, die ein internationales Patent benötigen, müssen zudem Gebühren für die Ausstellung des internationalen Zertifikats bezahlen. Alles in allem liegen die Kosten für einen Bootsführerschein in Österreich im Schnitt zwischen 250 bis 800 Euro. Die Prüfungen für die Schiffsführerpatente werden in Österreich von der jeweiligen Landesregierung durchgeführt, wobei Patente für Wasserstraßen nur in Wien, Oberösterreich und Niederösterreich absolviert werden können.
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