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Bootsregistrierung jetzt online

100.000 Boote beim Marktführer ADAC registriert / Ab sofort erstmals online Anträge stellen

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Über 10.000 Neuregistrierungen von Internationalen Bootsscheinen (IBS) verzeichnete die ADAC Sportschifffahrt 2020. Im Vergleich zum Vorjahr (2019) bedeutet das eine Steigerung von über 20 Prozent. Damit sind aktuell über 100.000 Boote beim ADAC registriert. Um den gestiegenen Anmeldungen und den Bedürfnissen der Mitglieder und Kunden nach einer schnellen und effizienten Antragsstellung zu entsprechen, kann man ab sofort auf dem ADAC Skipper-Portal unter skipper.adac.de/ibs den Internationalen Bootsschein (IBS) online beantragen.

Damit ist der Club der erste Aussteller des IBS, der eine komplette Online-Beantragung ermöglicht. Für ADAC Mitglieder besonders praktisch: Der Antrag wird mit den persönlichen Daten auf „Mein ADAC“ verknüpft, so dass diese direkt übernommen werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit die Neuregistrierung des Bootes zu einem gewünschten Ausstellungstermin zu beantragen. Der IBS ist mit dem Tag der Ausstellung für zwei Jahre international gültig, innerhalb Deutschlands unbegrenzt, sofern sich die eingetragenen Daten nicht ändern.

Der Internationale Bootsschein (IBS) gilt auf den deutschen Binnenwasserstraßen des Bundes als amtlich anerkannte Bootsregistrierung. Im Ausland ist der IBS ein wichtiges Bootsdokument im Umgang mit Hafenbehörden.

Unsere Servicehotline steht Ihnen von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der 089 7676 6699 zur Verfügung.

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Alles zur Bootsregistrierung

Internationaler bootsschein (ibs), in deutschland unbegrenzt gültig - international anerkannt.

Der IBS dient nicht nur als Eigentumsnachweis und Reisedokument, sondern in Deutschland auch als Kennzeichenausweis für das amtlich anerkannte Kennzeichen von Wasserfahrzeugen mit einem Motor über 3 PS und Segelbooten über 5,50 Meter Länge*. Er ist in Deutschland ohne zeitliche Begrenzung gültig.

Vor einer Reise ins Ausland – ganz gleich, mit welchem Verkehrsmittel – steht immer die Frage, ob man alle notwendigen Dokumente beisammen hat. Bei einem Törn mit dem Boot ins Ausland ist das nicht anders. Speziell für Wassersportfahrzeuge war es nicht immer so unkompliziert wie heute, denn mit Einführung des Internationalen Bootsscheins (IBS) wurden die internationalen Bootsdokumente vereinheitlicht und so die Bedingungen für Wassersportler im Ausland vereinfacht.

Zur Ausstellung des IBS hat die Bundesregierung u. a. den DMYV ermächtigt. Der IBS wird deutschen Bootseignern sowie ausländischen Bootseignern mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik ausgestellt. Auch juristische Personen können den IBS erhalten.

Keine Grenzen

Mit dem IBS sind Sie für ganze zwei Jahre international gültig unterwegs – und das Beste ist: Er kann optional automatisch verlängert werden! Einfach das Kreuz für automatische Verlängerung auf dem Antragsformular setzen und gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr wird Ihnen vor dem Ablaufdatum des alten Scheins automatisch ein neues, gültiges Dokument zugesandt. Kein lästiger Papierkram, keine verpassten Abenteuer. Ihre Bootsfreiheit kennt so keine Grenzen.

Der Internationale Bootsschein für Wassersportfahrzeuge (IBS) ist ein in ganz Europa anerkanntes Bootsdokument. Er wurde von den europäischen Staaten, die der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (ECE) angehören, zur Vereinheitlichung der bis dahin von Staat zu Staat unterschiedlichen Bootsdokumente erarbeitet und auf der Grundlage der revidierten ECE-Resolution Nr. 13 entwickelt.

Einfach und schnell für Handel und Privateigner

Die Beantragung Ihres IBS beim Deutschen Motoryachtverband (DMYV) ist kinderleicht. Sie können sich auf kompetente Beratung und eine blitzschnelle Bearbeitung verlassen, und der Internationale Bootsschein mit der amtlich anerkannten Registrierung für Ihr Boot ist in wenigen Tagen bei Ihnen zuhause.

Als Mitglied der Sportbootvereinigung im DMYV (SBV) oder eines Vereins im DMYV profitieren Sie zudem von einer ermäßigten Bearbeitungsgebühr.

Der DMYV bietet Werften und Bootshändlern zudem die Möglichkeit der Händlerschnellanmeldung:

  • Anmeldeunterlagen können schnell und sicher per E-Mail an ibs(at)dmyv.de gesendet werden.
  • Bei Antragseingang bis 12.00 Uhr erhalten Sie das Kennzeichen noch am selben Tag per Mail.
  • Den ausgestellten IBS erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Post
  • Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Sie können Ihrem Kunden jedoch einen besonderen und schnellen Service zur Bootsregistrierung anbieten

Weitere Infos und Antworten auf Fragen zum IBS erhalten Sie HIER , unten auf dieser Website oder beim 

Deutschen Motoryachtverband e.V., Vinckeufer 12-14, 47119 Duisburg,

Tel.: +49 (0)203 80958-0, E-Mail: ibs(at)dmyv.de

Welche Angaben enthält der IBS?

Der vollständig ausgefüllte IBS-Antrag kann ganz einfach per E-mail an ibs(at)dmyv.de gesendet werden.

  • Name und Anschrift des Eigners
  • Beschreibung des Bootes (u. a. Name, Heimathafen, Hersteller)
  • Abmessungen des Bootes (Länge, Breite, Tiefgang etc.)
  • Motorisierung (u. a. Anzahl der Motoren, Fabrikat, Motornummer(n))
  • Funkausrüstung (u. a. Sender, Rufzeichen, Gerätenummer)
  • Beiboot und sonstiges Zubehör

Gemäß der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung ist die Nummer des IBS für das betreffende Boot zugleich dessen amtlich anerkanntes Kennzeichen

IBS Dokumente

Wozu wird der ibs benötigt.

In Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass wird der IBS von in- und ausländischen Behörden als Glaubhaftmachung des Eigentums anerkannt. Darüber hinaus geben die im IBS festgehaltenen Angaben bei Diebstahl, Verlust oder Havarie des Bootes wichtige Hinweise für Ermittlungsbehörden und Versicherer.

Der IBS wird in allen europäischen Staaten und auch in Übersee als Reisedokument anerkannt. An Bord mitgeführt erleichtert er administrative Vorgänge im grenzüberschreitenden Verkehr, in Häfen und bei Behörden. Italienreisende (speziell Gardasee) können mit dem IBS ein „Certificato“ erhalten. Dieses befreit Eigner von kleinen Booten von der strengen Ausrüstungspflicht. Der Eigner verpflichtet sich, die Mindestausrüstung gemäß „Certificato“ mitzuführen.

Nach der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung darf ein deutsches Kleinfahrzeug auf den Binnenschifffahrtsstraßen nur geführt werden, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Kennzeichnungspflichtig sind im Einzelnen:

  • Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung mehr als 2,21 kW (3 PS) beträgt
  • Wasserfahrzeuge über 5,50 m Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können 

Zur Kennzeichnung muss die IBS-Nummer samt Kennbuchstabe in mindestens 10 cm hohen arabischen Ziffern und lateinischen Buchstaben dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen beidseitig am Bug oder am Heck/Spiegelheck des Bootes angebracht sein. Der DMYV verwendet den Kennbuchstaben M .

Der IBS ist Kennzeichenausweis für das amtlich anerkannte Kennzeichen. Mit ihm kann die Zuteilung des am Boot angebrachten Kennzeichens nachgewiesen werden. Er ist an Bord mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen.

*Wassermotorräder (Jetbike, Jetski, Wasserbob etc.) dürfen auf den Binnenschifffahrtsstraßen nur mit einem amtlichen Kennzeichen geführt werden. Die Nummer des für ein Wassermotorrad ausgestellten IBS darf somit auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen nicht als Kennzeichen benutzt werden.

  • Bootsschule

Muss ich mein Boot anmelden? Braucht mein Boot ein Kennzeichen?

Kurze Frage, kurze Antwort: Ja, wenn Sie auf Binnengewässern fahren wollen. Nein, wenn es an die deutsche Küste gehen soll. Wenn Sie in das Ausland fahren wollen, sollten Sie Ihr Boot registrieren lassen und Bootspapiere mitführen.

Kennzeichnung in der Seeschifffahrt

Vor den deutschen Küsten, genauer auf den Seeschifffahrtsstraßen und im deutschen Küstenmeer , ist für Yachten und Boote von weniger als 15 m Länge keine Anmeldung erforderlich. Kennzeichen und Papiere sind nicht vorgeschrieben. Üblicherweise haben Schiffe und Boote einen Namen und zumeist auch einen Heimathafen und beides ist dann am Heck oder an beiden Seiten angeklebt. Bei Trailerbooten ohne Heimathafen kann der Wohnort des Eigners gewählt werden, wenn der Ort an einer Wasserstraße liegt. Sonst ist eben nur der Name angebracht und wenn bei einem kleinen Schlauch- oder Angelboot auch der Name fehlen sollte, macht es auch nichts. Bei einer behördlichen Kontrolle könnte neben dem Sportbootführerschein auch kontrolliert werden, ob man der Eigner ist, weil vielleicht ein Boot gleichen Typs gestohlen wurde. Dann könnte das Eigentum mit einem Kaufvertrag oder einer Rechnung glaubhaft gemacht werden. Dies gilt nur für private Boote und Yachten. Miet- oder Charterboote und Jetski müssen grundsätzlich amtlich registriert werden. Sie müssen ein Kennzeichen haben und Papiere an Bord mitführen.

Schiffspapiere für die Seeschifffahrt

Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, haben sich viele Eigner einen Schiffsausweis ausstellen lassen. Das kann bei Reisen in das Ausland vorgeschrieben oder zumindest hilfreich sein. Dabei stehen drei Dokumente zur Auswahl.

Internationaler Bootsschein

Für kleinere Boote wird zumeist der Internationale Bootsschein gewählt. Er kann vom Deutschen Segler-Verband (DSV), vom Deutschen Motoryacht Verband (DMYV) und vom ADAC ausgestellt werden. Dort ist das Boot dann registriert. Jede Änderung am Boot – zum Beispiel der Austausch des Motors – und beim Eigner – zum Beispiel ein Umzug – muss dem DSV, DMYV oder ADAC umgehend mitgeteilt werden. Nachteilig beim Internationalen Bootsschein ist, dass er im Ausland nur anerkannt wird, wenn das Ausstellungsdatum nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Zur Erneuerung muss der Internationale Bootsschein im Original zurückgeschickt und ein neu beantragt werden. Obwohl der Internationale Bootsschein kein amtliches Dokument ist, wird er europaweit amtlich anerkannt.

Flaggenzertifikat

Das Flaggenzertifikat ist ein amtliches Dokument, ausgestellt vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Hamburg. Es ist acht Jahre lang gültig. Das Flaggenzertifikat wird nur für Seeschiffe ausgestellt. Dies sind Yachten und Boote, welche die Entwurfskategorie A oder B der EU-Sportbootrichtlinie erfüllen, also für Windstärke 8 und Wellenhöhen bis vier oder mehr Meter ausgelegt sind. Wird das Schiff verkauft, so ist das Flaggenzertifikat an das BSH zurückzuschicken. Ein deutsches Seeschiff muss nach dem Flaggenrechtsgesetz die Bundesflagge führen. Das Flaggenzertifikat bescheinigt, dass dieses Schiff dazu berechtigt ist. (Bei bis zu 15 Meter Länge wird in Deutschland keine Genehmigung zum Führen der Bundesflagge benötigt.) Das Flaggenzertifikat kann nur für Seeschiffe ausgestellt werden, deren Länge 15 Meter nicht übersteigt.

Schiffszertifikat

Deutsche Seeschiffe über 15 m Länge müssen in ein deutsches Seeschiffsregister eingetragen werden, deutsche Seeschiffe von bis zu 15 m Länge können in ein Seeschiffsregister eingetragen werden. Seeschiffsregister sind den Grundbüchern vergleichbar; sie werden ebenfalls von Amtsgerichten geführt (siehe Liste auf elwis.de). Mit der Eintragung erhält der Eigner ein Schiffszertifikat. Zugleich wird dem Schiff ein Unterscheidungssignal zugewiesen, das im Funkverkehr als Rufzeichen verwendet wird. Das Unterscheidungssignal deutscher Seeschiffe besteht aus vier Buchstaben aus der Buchstabenreihe DAAA bis DRZZ; manchmal ist noch eine Ziffer angehängt. Ein Seeschiff, für das ein Schiffszertifikat erteilt ist, muss seinen Namen an jeder Seite des Bugs und seinen Namen sowie den Namen des Heimathafens am Heck in gut sichtbaren und fest angebrachten Schriftzeichen führen. Beim Verkauf eines solchen Schiffes erfolgt der Eigentumsübergang durch Umschreibung des Seeschiffsregisters. Dazu muss ein notariell beglaubigter Kaufvertrag vorgelegt werden. (Anders als beim Verkauf von Immobilien muss der Notar nur die Unterschrift beglaubigen.)

Schiffspapiere für die Binnenschifffahrt

In der Binnenschifffahrt gibt es für Schiffe den Schiffsbrief und für Kleinfahrzeuge den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen. So wie ein Seeschiff mit seinen Schiffspapieren auch auf Binnengewässern fahren darf, so darf ein Binnenschiff oder Kleinfahrzeug mit seinen Dokumenten auch Seegewässer befahren.

Schiffsbrief

Dem Schiffszertifikat für die Seeschifffahrt entspricht der Schiffsbrief für die Binnenschifffahrt. Der Schiffsbrief wird von einem Amtsgericht ausgestellt, wenn ein Binnenschiff in sein Binnenschiffsregister eingetragen wurde. Während Seeschiffe über 15 Meter Länge registerpflichtig sind, beträgt die Grenze bei Binnenschiffen 10 Tonnen Gewicht (= 10 Kubikmeter Wasserverdrängung). Kleinere Fahrzeuge können eingetragen werden, wenn sie mindestens 5 Tonnen Gewicht haben.

Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen

Auch ein Kleinfahrzeug kann amtlich registriert werden – bei einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA). Dann bekommt man ein Kennzeichen zugeteilt und dazu den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen. Dieser Ausweis ist europaweit (mit Ausnahme der Schweiz, siehe unten) gültig. Der Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen ist unbefristet gültig – auch im Ausland. Allerdings sieht der Ausweis immer noch wie ein uralter, grauer Kfz-Führerschein aus. Deshalb ist er nicht in allen ausländischen Behörden bekannt. Das kann bei einer Kontrolle zu Schwierigkeiten führen.

Kennzeichenpflicht in der Binnenschifffahrt

Auf Seeschifffahrtsstraßen reichen Schiffsname und Heimathafen zur Kennzeichnung eines Schiffes aus – auf Binnenschifffahrtsstraßen, dem Rhein, der Mosel und der Donau nicht. Hier muss ein Kennzeichen geführt werden. Das Kennzeichen ist am Heck oder auf beiden Seiten des Rumpfes am Bug oder Heck anzubringen und zwar in mindestens 10 cm großen Ziffern und Buchstaben in einer sich deutlich vom Rumpf abhebenden Farbe. Kein Kennzeichen brauchen Ruder- und Paddelboote, Segelboote bis zu 5,50 m Länge und Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Nutzleistung. Auch Behördenfahrzeuge und Fahrzeuge der Wasserrettung sind von der Kennzeichenpflicht befreit.

Kennzeichen in der Binnenschifffahrt

Beim Kennzeichen kommt es darauf an, wo das Schiff oder Boot registriert ist:

  • Boote, für die ein Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen erteilt wurde, verwenden das darin genannte Kennzeichen.
  • Sportboote, die zur gewerblichen Nutzung in der Binnenschifffahrt zugelassen wurden, führen ein  V-Kennzeichen . Das V-Kennzeichen besteht aus dem Kleinfahrzeugkennzeichen, daran angehängt ein V für Vermietung.
  • Wurde ein Internationaler Bootsschein ausgestellt, so ist dessen Nummer das Kennzeichen. Dieser Nummer ist ein S anzuhängen, wenn das Boot beim Deutschen Segler-Verband registriert wurde, ein M oder A, wenn der Deutsche Motoryachtverband oder der ADAC das Boot registriert hat.
  • Für Yachten mit Flaggenzertifikat wird die Nummer des Flaggenzertifikats mit angehängtem F als Kennzeichen verwendet.
  • Bei einem in ein Seeschiffsregister eingetragenen Schiff ist sein Unterscheidungssignal das Kennzeichen.
  • Binnenschiffe nehmen die Binnenschiffsregisternummer mit angehängtem B.
  • Auch das von der Bundesnetzagentur zugeteilte Funkrufzeichen ist als Kennzeichen anerkannt.
  • Mietboote müssen das Vermietungskennzeichen als Kennzeichen verwenden.
  • Auch nach Landesrecht zugeteilte Kennzeichen, zum Beispiel für den Bodensee, sind erlaubt.

Der Eigner hat die freie Auswahl, wo er sein Boot registrieren und von wem er sich das Kennzeichen ausstellen lässt. Eine Ausnahme gilt für Jetski. Sie müssen ein amtliches Kennzeichen führen, ein amtlich anerkanntes Kennzeichen (Internationaler Bootsschein) ist nicht erlaubt.

Abweichende Vorschriften für die Schweiz

Auf schweizerischen Seen dürfen ausländische Boote nur fahren, wenn sie ein schweizerisches Kennzeichen und eine schifffahrtspolizeiliche Bewilligung besitzen. Diese wird durch einen einen schweizerischen Schiffsausweis nachgewiesen. Dies gilt nicht für den schweizerischen Teil des Bodensees. Er darf mit denselben Papieren befahren werden, die auch im deutschen Teil des Bodensees vorgeschrieben sind.

Auf Binnenschifffahrtsstraßen, dem Rhein, der Mosel und der Donau muss auch ein Beiboot (engl. tender) registriert werden, es sei denn, es hat nicht mehr als 3 PS Nutzleistung. Auf Seeschifffahrtsstraßen gibt es eine solche Grenze nicht. Im Ausland wird ein Beiboot mit tt und Name des Mutterschiffs beschriftet, „tt Princess“ wird „tender to Princess“ gesprochen.

Der Beitrag wurde am Sonntag, den 22. März 2020 um 14:45 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt.

54 Kommentare

Rolf dreyer.

Die Werft hat recht.

Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KlFzKV-BinSch)

Schmitz Berthold

Hallo, wo muss man ein Schlauchboot mit einem 15 PS Motor anmelden und wie und wo wird es am Boot gekennzeichnet ? Vielen Dank

Ihre Fragen werden doch in dem Beitrag beantwortet.

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Die meistgestellten Fragen zur Bootsregistrierung

Auch in diesem jahr ist erneut eine besonders hohe nachfrage bei bootsregistrierungen zu verzeichnen. um auch zur hochsaison alle anträge auf ausstellung des internationalen bootsscheins (ibs) schnell und reibungslos bearbeiten zu können, haben wir die meistgestellten fragen beantwortet und wiederkehrende fehler im antrag beleuchtet..

Bitte beachten Sie zusätzlich unsere Ausfüllhilfe für den Internationalen Bootsschein (IBS)

Frage 1: Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung des IBS?

Für die Ausstellung des Internationalen Bootsscheins benötigen wir:

  • Vollständig ausgefüllter Online-Antrag
  • Upload Personalausweis- oder Reisepasskopie aller Eigner (bei ausländischen Staatsbürgern zusammen mit einer aktuellen Meldebscheinigung in Deutschland)
  • Bei Nummernübernahme eines bereits registrierten ADAC Kennzeichens muss der zuletzt ausgestellten Bootsschein des Vorbesitzers (im Original) dem ADAC per Post zurückgegeben werden zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrages (genügt auch als Upload), der auf den Antragsteller und den hier gemeldeten Registrierungsinhaber lautet.

Hier geht’s zum Online-Antrag

Frage 2: Was trage ich unter dem Punkt „Heimathafen“ ein?

Die Angabe des Heimathafens kann folgende sein:

  • Der Ort, an dem das Boot regelmäßig liegt, also der feste Liegeplatz, Verein etc.
  • Bei Trailerbooten kann auch der Wohnort als Heimathafen angegeben werden.
  • Falls kein fester Liegeplatz vorhanden, kann auch der Ort der Registrierung , also im Falle des ADAC München , eingetragen werden.

Frage 3: Wie lange ist der IBS gültig?

  • Für Boote in Deutschland ist der internationale Bootsschein unbegrenzt gültig.
  • Für Boote, die sich im Ausland befinden, beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre.

Frage 4: Wie funktioniert die automatische Verlängerung?

  • Die automatische Verlängerung alle zwei Jahre kann beim Neuantrag mit abgeschlossen werden.
  • Vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit senden wir dem Inhaber des IBS eine Erinnerung , damit rechtzeitig vor der Ausstellung des neuen IBS etwaige Änderungen angegeben werden können, wie zum Beispiel neuer Motor, neuer Heimathafen, neues Beiboot etc.
  • Die automatische Verlängerung ist ausschließlich in Verbindung mit dem Lastschriftverfahren möglich.
  • Diese Serviceleistung ist nur für Bootseigner relevant, die ihr Revier im Ausland haben.

Frage 5: Gilt der IBS auch für Jetskis/Jetsurfboards?

  • Außerhalb Deutschlands können Jetskis und Jetsurfboards auch mit dem IBS gefahren werden.
  • Innerhalb Deutschlands benötigen Sie ein amtliches Kennzeichen.

Frage 6: Wo finde ich die erforderliche Motor-, Antriebs- und Rumpfnummer?

  • Die Motornummern befinden sich in der Regel auf einem feuerfesten Metallschild auf dem Motor.
  • Die Rumpfnummer (HIN) ist häufig unterschiedlich angebracht. Meistens befindet sich sich am Heckspiegel, am seitlichen Heck, im Cockpit achtern oder auch seitlich am Bug. Sie ist entweder auf einem angebrachten Metallschild vermerkt oder in das GFK eingestanzt. Die Stanzungen befinden sich meistens achtern.
  • Bei Kleinkreuzern befindet sich die Nummer auch teilweise im Niedergang oder im Innenraum.
  • Letzlich hilft es nur, das Boot nach einer entsprechenden Nummer abzusuchen. Notfalls kann ihnen die Bauwerft auch Auskunft geben.
  • Die Antriebs- auch Transomnummer finden sie auf der Transomplatte, die dass Bindeglied zwischen Motor und Antrieb darstellt und ausschließlich bei Z-Antrieben verbaut wird. Die Transomnummer ist von außen sichtbar in der der Transomplatte eingeschlagen.

Frage 7: Wer kann überhaupt einen IBS beantragen?

  • Berechtigt zur Beantragung eines IBS ist jeder Eigner , der entweder eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder seinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet hat. Inm letzten Fall ist eine Kopie der amtlichen Meldebestätigung mit einzureichen. Ein Aufenthaltstitel reicht hierfür nicht aus.
  • Bei Eignergemeinschaften können bis zu sechs Eigentümer in den Internationalen Bootsschein eingetragen werden. Der Eigner, der im Antragsformular geführt wird, ist der „Haupteigner“.

Frage 8: Wie reicht man den Antrag ein?

Der IBS kann ganz einfach online beantragt werden:

  • Bequem ,  einfach  und  schnell  von zu Hause oder unterwegs
  • benötigte  Dokumente  direkt  online hochladen
  • Vorteil  für  ADAC Mitglieder  mit  Login  („Mein ADAC“): Übernahme der persönlichen Daten in den Online-Antrag

Frage 9: Was bedeutet „Vordatierung“?

  • Die Vordatierung ist eine Terminierung der Ausstellung zu einem Wunschtermin . Wir bieten Bootseigner damit die Möglichkeit, das Boot bereits vor der Saison ohne Druck und Zeitnot zu einem Datum der Wahl neu registrieren zu lassen.
  • Die Gültigkeit des IBS beginnt mit dem Tag seiner Ausstellung . Die internationale Gültigkeit beträgt 2 Jahre ab Ausstellung.
  • Bei gewünschter Terminausstellung muss der vollständige Antrag spätestens 30 Tage vor dem gewünschten Ausstellungsdatum vorliegen.

Alle weiteren Informationen und Formulare finden Sie hier.

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Formulare zur Bootsanmeldung

  • Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens / auf Änderung der Angaben
  • Antrag Bootszeugnis
  • Verlusterklärung
  • GDWS-Wechselkennzeichen-Formular
  • ELWIS Schiffspersonalverordnung-Rhein
  • Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch
  • Schifffahrtsrecht

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