Naturschutz

Entscheidung zu Motorbooten auf Feldberger Seen ist gefallen

Benzinbetriebene Motorboote sind ab dem nächsten Jahr auf Haussee und Breitem Luzin nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gebe es aber, etwa für Rettungskräfte und den Wasserski-Sport, hieß es in der Vergangenheit (Archivfoto).

Damit war zu rechnen. Ab dem nächsten Jahre dürfen keine Boote mehr mit Verbrennermotoren die Feldberger Seen befahren. Eine Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, mit der das noch gestattet wurde, wird nicht mehr verlängert. Das teilte am Dienstag Landkreis-Sprecher Nils Henke auf Nordkurier-Nachfrage mit.  

Fristverlängerung beantragt

Die Regelung aus dem April 2014 gestattet das Befahren des Haussees einschließlich des Luzinkanals und des Breiten Luzins einschließlich Lütter See mit verbrennungsmotorgetriebenen Wasserfahrzeugen (Viertaktmotor) befristet bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft hatte im Frühjahr nach einem Antrag von CDU und SPD beschlossen, beim Kreis eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2030 erwirken zu wollen und war mit einem entsprechenden Antrag an Landrat Heiko Kärger (CDU) herangetreten. Das Gesuch hatte in der Feldberger Seenlandschaft für viel Kritik gesorgt, insbesondere bei Vertretern von Naturschutzvereinigungen. 

„Feldberger Seen sind nicht schiffbare Gewässer“

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Gemäß Landeswassergesetz M-V ist der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Untere Wasserbehörde zuständig für die Erteilung und Änderung von Allgemeinverfügungen zum Befahren nicht schiffbarer Gewässer mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen. Dabei ist das Einvernehmen der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. „Die Feldberger Seen sind nicht schiffbare Gewässer“, heißt es vom Landkreis.

Nur noch Elektromotor erlaubt

Parallel dazu hatte die Landesregierung zu diesem Thema auf eine Anfrage aus dem Landtag unter anderem mit Hinweis auf naturschutzrechtliche Belange geantwortet. Diese Antwort sei auch in den Entscheidungsprozess einbezogen worden. „Letztendlich ergaben sich im Verwaltungsverfahren, das im Landkreis geführt worden ist, keine weiteren Aspekte, die eine Zustimmung zum Antrag der Gemeinde zur Folge gehabt hätten“, erklärt Henke. 

Damit dürfen ab 2024 ausschließlich mit einem Elektromotor angetriebene Wasserfahrzeuge die im Naturpark Feldberger Seenlandschaft liegenden Gewässer befahren.

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