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Schifffahrtsvorschriften und Ausrüstung für den Gardasee
Im Folgenden die Bestimmungen, die gemeinsam von der Region Lombardei, der Region Venetien und der Autonomen Provinz Trient erlassen wurden.
- Motorboote und Segelboote mit einer Segelfläche von mehr als 4 qm müssen einen Mindestabstand von 300 m zum Ufer einhalten.
- Innerhalb von 300 m vom Ufer sind nur Segelboote mit einer Segelfläche von weniger als 4 qm, Ruderboote, Tretboote und Surfbretter erlaubt
- In diesem Bereich darf nur senkrecht zum Ufer und nicht schneller als 3 Knoten gefahren werden.
- In abgegrenzten Badebereichen ist die Schifffahrt untersagt.
- Am Tag beträgt die Höchstgeschwindigkeit 20 Knoten und in der Nacht 5 Knoten.
- In den Häfen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 3 Knoten sowohl beim Ein- als auch beim Auslaufen.
Folgende Fahrzeuge haben Vorfahrt:
- Boote im öffentlichen Einsatz mit Erste-Hilfe-, Kontroll- und Überwachungsfunktionen.
- Fischerboote.
- Boote, die sich im beruflichen oder sportlichen Schleppbetrieb befinden (Bananenboot, Parasailing, Wasserski).
Motor- und Segelboote müssen von den unter 1 bis 3 genannten Fahrzeugen einen Sicherheitsabstand von 100 m einhalten und in der Nähe von Segelschulen besondere Vorsicht bieten.
Ausrüstung an Bord
Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung nach der 3-Meilenzone
- Schwimmweste für jede an Bord befindliche Person.
- 1 Rettungsring mit Leine (30 m).
- 2 rote Handfeuerfackeln.
- den Vorschriften entsprechende Scheinwerfer (im Falle der Navigation tagsüber: mindestens eine weiße Taschenlampe mit Ersatzbatterien).
- Akustisches Signal.
- 1 Pumpe oder anderes Gerät zum Wasser abschöpfen (nur Boote ohne CE-Kennzeichnung).
- 1 Feuerlöscher Typ 13 b bis 25 PS, Typ 21 b bis 200 PS, Typ 34 b über 200 PS.
Es ist verboten,
- Den Kurs öffentlicher Dienstwasserfahrzeuge zu kreuzen und deren Auslauf- und Anlegemanöver zu behindern.
- Fischerboote und Segelregatten zu behindern.
- Sich mehr als 50 Meter an Fahrzeuge anzunähern, die Wasserskifahrer, Bananenboote und Parasailer ziehen.
- Sich ohne die von der zuständigen Behörde erteilte erforderliche Genehmigung in landeseigenen Gebieten (Binnenhäfen oder Bojen) aufzuhalten.
- Bojen ohne die erforderliche Genehmigung der zuständigen Behörde zu setzen.
Tauchen und Surfen ist verboten:
- Auf dem Kurs der Fähren des öffentlichen Linienverkehrs.
- In Häfen und in Nähe ihrer Zugänge.
- In abgegrenzten Badebereichen.
- In schilfbewachsenen Bereichen.
- In Wasserski-Startbereichen.
- Tauchstellen müssen mit einer Boje und roter Flagge mit weißen Diagonalstreifen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gekennzeichnet werden.
- Tauchgänge müssen weit entfernt von Häfen, Fähren und Wasserskibereichen durchgeführt werden.
- Boote müssen einen Mindestabstand von 100 Metern zur Markierungsboje einhalten.
Wasserski und Wakeboard
- Wasserskifahren ist bei gutem Wetter, ruhigem See und guter Sichtweite von 8 bis 20 Uhr mindestens 300 m vom Ufer entfernt erlaubt.
- Wasserskifahrer müssen eine Schwimmweste tragen.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Knoten.
- Der Abstand zwischen Zugboot und Skifahrer darf nicht geringer als 12 m sein.
- Der Fahrer des Bootes muss im Besitz eines Bootsführerscheins sein und von einem guten Schwimmer begleitet werden.
- Mehr als diese zwei Personen sind auf dem Zugboot nicht erlaubt.
- Das ziehende Boot muss mit einem großen Konvex-Rückspiegel und einem Erste-Hilfe-Kasten ausgestattet sein.
- Es dürfen nicht mehr als zwei Wasserskifahrer gezogen werden.
- Windsurfen ist nur bei guter Sicht und tagsüber erlaubt.
- Schwimmweste ist Pflicht.
- Die Nutzung von Jet-Ski und Wassermotorrädern unterliegt den einzelnen Gemeinden. Es ist daher notwendig, sich an die jeweilige Polizeibehörde zu wenden.
- Der Fahrer muss in Besitz eines Sportbootführerscheins sein.
Der Kiel des Wasserfahrzeugs muss vor dem Eintauchen gewaschen werden.
Im Trentino sind Motoren verboten
Der nördliche Teil des Gardasees (ungefähr 10 qkm) ist für Motorboote gesperrt und darf nur zum Segeln oder Windsurfen befahren werden. Die Grenze verläuft nördlich von Limone am Westufer und nördlich von Malcesine am Ostufer. Wasserfahrzeuge können den Motor für die Ein- und Ausfahrt im Hafen nutzen, wenn kein Wind vorhanden bzw. Notwendigkeit besteht. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Hafenaufsichtsbehörden, die städtischen Polizeiämter oder die Fremdenverkehrsämter.
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Unterwegs mit dem Boot: Schiffahrtsregeln am Gardasee
Das am häufigsten bestrafte Vergehen: die Sicherheitszone am Ufergebiet (300 Meter) und das Transitverbot an den Badestränden wird nicht respektiert. Auf Platz zwei der „Vergehens-Hitliste" ist das nicht Beachten des Tempo-Limits zu finden. Nicht zu unterschätzen ist auch das Vergehen der „Trunkenheit am Steuer". Wer betrunken sein Boot fährt, der riskiert Geldstrafen, die von
2066 Euro bis zu über 8000 Euro reichen (doppelt soviel, wenn es sich um ein über 24 Meter langes Boot handelt). Des weiteren wird der Führerschein entzogen.
Hier Auszug aus den ADAC Meldungen
Für Motorboote freigegeben ist nur der südliche Teil des Gardasees. Der nördliche Teil ist für Motorboote gesperrt. Die Grenze verläuft zwischen Corno di Reamol (Westufer nördlich von Limone) und Galleria del Confine (Ostufer nördlich von Malcesine).
Fahr- und Ausweichregeln
Segelboote über 6 m Länge dürfen nicht allein unter Segel, sondern müssen mit Motorkraft in Häfen ein- und auslaufen Wasserfahrzeuge untereinander müssen einen Mindestabstand von 100 m einhalten Der Mindestabstand zu öffentlichen Linienfahrzeugen und Fahrzeugen der Berufsfischer beträgt ebenfalls 100 m; diese Fahrzeuge dürfen in ihrem Kurs nicht behindert werden Es ist am Gardasee verboten, Störgeräusche von mehr als 60 Dezibel, gemessen in einer Entfernung von 20 Metern, zu verursachen Schutzzonen der Uferstreifen:
Motorboote müssen einen Mindestabstand von 300 m vom Ufer und von Badezonen einhalte Für diesen Bereich gilt auch ein Ankerverbot Innerhalb von 300 m vom Ufer sind nur Segel-, Ruder- und Tretboote und Surfbretter auf dem Gardasee erlaubt Für Motorboote gilt ein Abstand von 150 m zum Ufer in den Buchten von Salò und Romantica zwischen der Mündung des Wildbachs Barbarano und der Burg von Manerba, um die Gar- dainsel sowie am Ende der Landzunge von Sirmione – Punta Grotte Motorboote dürfen diese Schutzzonen mit einer Geschwindigkeit von maximal 3 Knoten bei der Abfahrt durchqueren, sofern sie sich nur in senkrechter Fahrtrichtung zur Küste bewegen . Schifffahrtsverbote gelten für abgegrenzte Bereiche, die dem Badebetrieb vorbehalten sind
Schilfrohrgebiete. abgegrenzte Zonen von archäologischer oder naturalistischer Bedeutung sowie einen dreihundert Meter breiten Schutzstreifen um diese Gebiete
Höchstgeschwindigkeiten:
20 Knoten bei Tag 5 Knoten bei Nacht 3 Knoten beim Ein- und Auslaufen in Häfen ADAC Stützpunktmarinas – Vorteile & Rabatte für Skipper
Dokumente, die wie empfehlen mitzunehmen
Unbedingt Mitnehmen
Bootspapiere
Wir empfehlen, folgende Dokumente und Unterlagen mitzuführen: → Je nach Fahrtgebiet: Sportbootführerschein Binnen oder See oder einen adäquaten Befähigungsnachweis Skipper, die mit dem eigenen Boot unterwegs sind zusätzlich: → Gültiger Internationaler Bootsschein des ADAC oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung → Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht des Bootseigners → EU-Mehrwertsteuernachweis → Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung
IBS (Internationaler Bootsschein) Als offizieller Registrierungsnachweis des Bootes gelten die amtlichen Kennzeichen und die amtlich anerkannten Kennzeichen von Verbänden, z.B. der Internationale Bootsschein vom ADAC (IBS).
Wo dürfen Sie Fahren
Für Motorboote freigegeben ist nur der südliche Teil des Gardasees. Der nördliche Teil ist für Motorboote gesperrt. Die Grenze
verläuft zwischen Corno di Reamol (Westufer nördlich von Limone) und Galleria del Confine (Ostufer nördlich von Malcesine). Fahr- und Ausweichregeln: → Segelboote über 6 m Länge dürfen nicht allein unter Segel, sondern müssen mit Motorkraft in Häfen ein- und auslaufen → Wasserfahrzeuge untereinander müssen einen Mindestabstand von 100 m einhalten → Der Mindestabstand zu öffentlichen Linienfahrzeugen und Fahrzeugen der Berufsfischer beträgt ebenfalls 100 m; diese Fahrzeuge dürfen in ihrem Kurs nicht behindert werden → Es ist am Gardasee verboten, Störgeräusche von mehr als 60 Dezibel, gemessen in einer Entfernung von 20 Metern, zu verursachen
Schutzzonen:
→ Motorboote müssen einen Mindestabstand von 300 m vom Ufer und von Badezonen einhalten. Für diesen Bereich gilt auch ein Ankerverbot → Innerhalb von 300 m vom Ufer sind nur Segel-, Ruder- und Tretboote und Surfbretter auf dem Gardasee erlaubt → Für Motorboote gilt ein Abstand von 150 m zum Ufer in den Buchten von Salò und Romantica zwischen der Mündung des Wildbachs Barbarano und der Burg von Manerba, um die Gardainsel sowie am Ende der Landzunge von Sirmione - Punta Grotte → Motorboote dürfen diese Schutzzonen mit einer Geschwindigkeit von maximal 3 Knoten bei der Abfahrt durchqueren, sofern sie sich nur in senkrechter Fahrtrichtung zur Küste bewegen Schifffahrtsverbote gelten für: → abgegrenzte Bereiche, die dem Badebetrieb vorbehalten sind → Schilfrohrgebiete → abgegrenzte Zonen von archäologischer oder naturalistischer Bedeutung sowie einen 300 m breiten Schutzstreifen um diese Gebiete Höchstgeschwindigkeiten: → 20 Knoten bei Tag → 5 Knoten bei Nacht → 3 Knoten beim Ein- und Auslaufen in Häfen
Versicherungspflicht
Bei Befahren italienischer Binnen- und Küstengewässer sind alle motorgetriebenen Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren haftpflichtversicherungspflichtig. Ein Versicherungsnachweis muss an Bord mitgeführt werden. Als solcher gilt die Versicherungskarte, die von den Versicherern zusätzlich zur Police ausgegeben wird. Die Mindestdeckungssummen betragen 5 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Millionen Euro für Sachschäden. Deutsche Versicherungen kommen möglicherweise nur dann für Schadensforderungen auf, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines Befähigungsnachweises ist, der nach deutschem Recht für das entsprechende Revier vorgeschrieben ist. Im Zweifel sollte man sich vorab über die Versicherungsbedingungen bei seiner Versicherung erkundigen.
WASSERSKIFAHREN am GARDASEE
→ Wasserskifahren ist von 8-20 Uhr bei sichtigem Wetter und ruhigem See erlaubt → Eine Entfernung von mindestens 500 m vom Ufer ist einzuhalten → An Bord des Wasserskizugbootes ist neben dem Fahrer eine Begleitperson zum Ausschauhalten vorgeschrieben → Es dürfen nicht mehr als zwei Wasserskifahrer gleichzeitig gezogen werden → Beim Wasserskifahren beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 25 Knoten
Windsurfer müssen eine Schwimmweste tragen und einen Mindestabstand von 10 m voneinander einhalten.
Die Kennboje, die ein Tauchareal kennzeichnet, muss mit einer roten Flagge mit weißen Querstreifen versehen sein. Ferner ist ein Begleitboot vorgeschrieben
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